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253954-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verbesserungen der Straßenquerungen des Radwegs an der Kölnstraße

Nummer
253954-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.11.2025
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Kenntnisnahme
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  1. 253954 Bürgerantrag: Verbesserungen der Straßenquerungen des Radwegs an der Kölnstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253954-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verbesserungen der
Straßenquerungen des Radwegs an der
Kölnstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.12.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Kölnstraße wurde in den 1980/1990iger Jahren mit dem heutigen
Querschnitt ausgestattet und weist - ihrem Alter entsprechend -
Gebrauchsspuren auf.
Sämtliche Übergänge im Geh- und Radwegbereich sind zur besseren
Passierbarkeit mit einer mittleren Auftrittshöhe von 2-3 cm abgesenkt.
Die Kölnstraße wird im Zuge der Unterhaltung im Monatsrhythmus bezüglich
Verkehrssicherheit kontrolliert.
Die in Rede stehenden Einmündungen /Übergänge befinden sich auch nach
zusätzlicher Kontrolle in einem verkehrssicheren Zustand.
Es sind kleinere Unebenheiten von bis zu 1 cm vorhanden, die jedoch nicht als
Unfallgefahr eingestuft werden können.
Aufgrund der Vielzahl an kleineren Schäden und in Verbindung mit den zur
Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und Personalkapazitäten werden
Schäden im Rahmen der Kontrollen aufgenommen, priorisiert und abgearbeitet.
Die Einmündungen an der Kölnstraße sind aus Sicht der Verwaltung nicht
bevorzugt zu sanieren, sondern können mit einem mittelfristigen
Handlungsbedarf eingestuft werden. Sie werden weiterhin regelmäßig
kontrolliert.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 2 von 2

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Datenstand: 23.10.2026, 16:27 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de