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254097-01 AA · Änderungsantrag

Grüne-Bezirksfraktion/Linke-ÄA: Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Baugrundstück Im Versteck 17 und 19, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Antrag zur Vorlage 254097

Nummer
254097-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
03.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 254097 Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Baugrundstück Im Versteck 17 und 19, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

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Änderungsantrag
öffentlich
254097-01 AA
Antragsteller/in:
Nadine Schulte
Grüne Bezirksfraktion Beuel
Nils Klein
03.03.2026 gez. Rudolph
Grüne-Bezirksfraktion/Linke-ÄA: Fällgenehmigung
für eine Schwarz-Kiefer auf dem Baugrundstück Im
Versteck 17 und 19, 53229 Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens
Antrag zur Vorlage 254097
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Vorlage wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
1. Standort der Ersatzpflanzung: Die bisherige Regelung wird wie folgt
neu gefasst: „Als Ersatz für die Schwarz-Kieferwird nach Fertigstellung
des geplanten Bauvorhaben seine Ersatzpflanzung mit
Standortgerechten Laubbäumen und einem Stammumfang von 20–25
cm auf dem Grundstück gepflanzt.“
2. Auswahl geeigneter Baumarten: Ergänzend wird festgelegt: „Für die
Ersatzpflanzung sind Baumarten aus der GALK-Liste der
‚Zukunftsbäume für die Stadt‘ zu verwenden.“
3. Anzahl der Ersatzpflanzungen: Die Vorgabe zur Ersatzpflanzung wird
wie folgt geändert: „Aufgrund der ökologischen Wertigkeit der zu
fällenden Schwarz-Kiefer sind drei Ersatzpflanzungen gemäß Ziffer 1
und 2 vorzunehmen.“
4. Sicherung geeigneter Standortbedingungen: Ergänzend wird
festgelegt: „Für die Ersatzpflanzungen ist ein ausreichend
dimensionierter, dauerhaft unversiegelter Wurzelraum sicherzustellen,
um eine nachhaltige Entwicklung der Bäume zu gewährleisten.“
Begründung
Begründungen zu den einzelnen Punkten:
1. Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück sichern den unmittelbaren
ökologischen Ausgleich vor Ort, verbessern das Mikroklima und stärken
die Aufenthaltsqualität.Seite 1 von 2
Seite 2
2. Die GALK-Liste basiert auf aktuellen klimawissenschaftlichen
Erkenntnissen und empfiehlt Baumarten, die langfristig hitze-,
trockenheits- und stressresilient sind. Dadurch wird eine nachhaltige
Stadtbegrünung gewährleistet.
3. Die Schwarz-Kiefer (Pinus nigra) gilt als trockenheits- und hitzetolerant
sowie frosthart und kommt mit nährstoffarmen Böden zurecht. Sie
besitzt daher eine hohe ökologische Anpassungsfähigkeit im
Klimawandel. Gleichzeitig ist sie anfällig für Diplodia-Triebsterben.
Mehrere Ersatzpflanzungen erhöhen die ökologische Resilienz, sichern
die langfristige Begrünungsfunktion und reduzieren Ausfallrisiken.
4. Nur geeignete Standortbedingungen ermöglichen eine langfristige
Entwicklung der Ersatzpflanzungen und sichern deren ökologische
Funktion.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 12:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de