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254097-02 · Mitteilungsvorlage

Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Baugrundstück Im Versteck 17 und 19, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
254097-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
31.10.2026
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Im Versteck Straße· Bechlinghoven, Beuel Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
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  1. 254097 Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Baugrundstück Im Versteck 17 und 19, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
254097-02
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem
Baugrundstück Im Versteck 17 und 19, 53229
Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.12.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Herr Bzv. Dr. Löbach –FDP- hat die Verwaltung um Beantwortung folgender
Frage gebeten:
Aus welchem Grund konnten in der Vergangenheit für eine Fällung mehrere
Ersatzpflanzungen gefordert werden, obwohl die geltende Baumschutzsatzung
dies gar nicht vorsieht?
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Grundsätzlich können mehrere Ersatzpflanzungen nach der geltenden
Baumschutzsatzung nicht für einen zu fällenden Baum gefordert werden. In der
Anzahl darüber hinausgehende Ersatzpflanzungen sind freiwillig.
Der Unteren Naturschutzbehörde sind keine Fälle bekannt, bei denen in den
letzten Jahren solche Auflagen durchgesetzt wurden.
Bei städtischen Bäumen, deren Fällung ab einem gewissen Umfang ebenfalls
den Bezirken zur Entscheidung vorgelegt wird, kann es möglicherweise zu
einer „Überkompensation“ gekommen sein. Dies wäre denkbar, da städtische
Vorhaben nicht genauso wie private Vorhaben behandelt werden und mit
zusätzlichen über die geltenden Rahmenbedingungen hinausgehenden
Auflagen belegt werden können.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de