Zum Inhalt springen

← zurück zu 254097-01 AA

254097 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Baugrundstück Im Versteck 17 und 19, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
254097
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Im Versteck Straße· Bechlinghoven, Beuel Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 760,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 254097-02 Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Baugrundstück Im Versteck 17 und 19, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
  2. 254097-01 AA Grüne-Bezirksfraktion/Linke-ÄA: Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Baugrundstück Im Versteck 17 und 19, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Antrag zur Vorlage 254097

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.727 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
254097
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem
Baugrundstück Im Versteck 17 und 19, 53229
Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Baugrundstück Im
Versteck 17 und 19, 53229 Bonn wird im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens erteilt.
Begründung
Die letzte Baumkommission tagte am 16.06.2025. Da derzeit keine weiteren
Sitzungstermine für die Baumkommission angesetzt sind und eine zeitnahe
Entscheidung erforderlich ist, soll auf eine Beratung in der Baumkommission
verzichtet werden.
Auf dem Baugrundstück Im Versteck 17 und 19, 53229 Bonn ist der Neubau
von zwei Mehrfamilienhäusern mit 18 Wohnungen und Tiefgarage mit 24
Stellplätzen geplant.
Für die geplante Baumaßnahme muss satzungsgeschützter Baumbestand
entfernt werden, da sich dieser im Baufeld oder angrenzend daran befindet.
Die Schwarz-Kiefer (Pinus nigra) weist gemäß dem Ortstermin mit einem
Baumsachverständigen einen Stammumfang von 235 cm, einen
Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 14 m auf. Der Zustand kann
aufgrund einer herabgesetzten Vitalität nur noch mit ausreichend beurteilt
werden.
Der Baum hat im Zuge der Abbrucharbeiten an den Altgebäuden einen
Schaden im Wurzelbereich erlitten. Nach fachlicher Einschätzung war dies
aufgrund der damaligen Gebäudenähe unvermeidlich.
Auch bei Einhaltung der im Bebauungsplan vorgesehenen Baufenster wäre für
die Herstellung der Baugrube ein Eingriff in statisch relevantes Wurzelwerk
erforderlich.Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Umsetzung besonderer Schutzmaßnahmen ist aufgrund des aktuellen
Zustands der Schwarz-Kiefer nicht sachgerecht. Es wird empfohlen, eine
Ersatzpflanzung in die Außenanlagenplanung zu integrieren.
Der übrige Bestand unterliegt nicht dem Schutz der geltenden
Baumschutzsatzung.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der oben
genannten Schwarz-Kiefer ist nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b) der Bonner
Satzung zum Schutz des Baumbestandes ist die Fällgenehmigung zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Nutzung erforderlich.
Als Ersatz für die Schwarz-Kiefer wird ein standortgerechter Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 – 25 cm nach Fertigstellung des geplanten
Bauvorhabens gefordert. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme muss die
Ersatzpflanzung der Unteren Naturschutzbehörde nachgewiesen werden.
Anlage/n
1 Amtlicher Lageplan (öffentlich)
2 Bilder (öffentlich)Seite 2 von 4
Seite 3 von 4
Seite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@lage ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 12:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de