260202-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu Grüne-Große Anfrage: Sicherheit für den Radverkehr auf der Vorgebirgsstraße
Kerndaten
- Nummer
- 260202-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Heinrich-Böll-Ring Hauptort
- Vorgebirgsstraße
- Ellerstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260202-03 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu Grüne-Große Anfrage: Sicherheit für den Radverkehr auf der Vorgebirgsstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: „1. Welche Ergebnisse hat die Untersuchung der Unfallkommission zum tödlichen Unfall eines Radfahrers auf der Vorgebirgsstraße zwischen Ellerstraße und Heinrich-Böll-Ring im November 2025 ergeben?“ Im Rahmen der Unfallkommission hat am 15.12.2025 ein Ortstermin unter Beteiligung der Stadtverwaltung, der Polizei und der Bezirksregierung Köln stattgefunden. Die Polizei hat dabei über den tragischen Unfallhergang berichtet,. Es besteht keine Kausalität zwischen den örtlichen Gegebenheiten und dem Unfall. Ursächlich war ein Fahrfehler des Radfahrers, dieser ist unvermittelt nach links ausgeschert, und kollidierte dabei mit einem fahrenden Auto. Es gab vor dem Unfall keine gefährliche Dooring-Situation oder einen zu niedrigen Überholabstand. „2. Handelt es sich bei der heutigen Radverkehrsführung auf der Vorgebirgsstraße zwischen Ellerstraße und Heinrich-Böll-Ring um eine regelwerkskonforme Führung? - Wenn ja: Schätzt die Verwaltung diese als ausreichend sicher für den Radverkehr ein? - Wenn nein: Was wäre für eine sichere Radverkehrsführung erforderlich, welche die Vision Zero im Blick hat?“ Die heute vorliegende Radverkehrsführung entspricht auf dem beschriebenen Abschnitt nicht den aktuellen Regelwerken. Die vorhandenen Fahrradschutzstreifen in 1,40-1,50 m Breite neben 2,00 m breiten Kfz- Stellplätzen ohne abmarkierten Sicherheitstrennstreifen entspricht nicht den aktuellen Anforderungen an eine sichere Radinfrastruktur (siehe Foto im Anhang). Die Verwaltung prüft derzeit, wie der Straßenraum hier anders aufgeteilt werden könnte. Denkbar wäre der einseitige Entfall von Parkplätzen, um mehr Spielraum für eine andere Aufteilung zu gewinnen. Bei dem Ortstermin wurde zudem festgestellt, dass Fahrzeuge in der Vorgebirgsstraße falsch parken und Ladevorgänge mit großen Sattelschleppern vor den Autohäusern stattfinden, bei denen der Fahrradschutzstreifen blockiert wird.Seite 1 von 4 Seite 2 Dem wird die Verwaltung kurzfristig mit häufigeren Kontrollen und dem Ahnden von Parkverstößen durch das Ordnungsamt begegnen. „3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um den Radverkehr hier sicherer zu führen und Unfälle zu vermeiden?“ Eine konkrete Planung liegt derzeit noch nicht vor. Der vorhandene Straßenraum lässt leider nur einen relativ geringen Spielraum, so wird es bei den vorliegenden Breiten nicht möglich sein bauliche Radwege oder Protected Bike Lanes anzulegen, angestrebt werden daher in erster Linie Markierungsmaßnahmen. „4. Die Vorgebirgsstraße in diesem Abschnitt ist im Zielbeschluss zum Straßenbaumkonzept (DS 230524) als eine Beispielstraße genannt, für die eine Entwurfsplanung entwickelt wird. Wie weit ist diese Entwurfsplanung und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?“ Bisher hat im Zuge des Stadtbaumkonzeptes noch keine Planung für die Vorgebirgsstraße stattgefunden. Mit der Umsetzung ist frühestens in der übernächsten Pflanzperiode 2027/2028 zu rechnen. Bisher besteht noch keine Entwurfsplanung. „5. Wie sieht eine kurzfristige Verbesserung für den Radverkehr aus und wie eine mittelfristige Verbesserung der Radinfrastruktur in Verbindung mit der Pflanzung neuer Straßenbäume?“ Bzgl. der kurzfristigen Perspektive wird überprüft, inwiefern eine Ummarkierung der Kombination aus zu schmalen Schutzstreifen und Parkplätzen mit fehlenden Sicherheitsabständen zeitnah möglich ist. Auch eine Reaktivierung des alten Radweges in Fahrtrichtung Innenstadt wurde geprüft aber verworfen, da dieser einerseits die einzige städtische Fläche im Seitenbereich darstellt, es also auf öffentlichem Grund ansonsten keinen Gehweg an dieser Stelle gäbe und der alte Radweg nach nicht einmal 200 m zudem in einem stark untermaßigem Gehweg von nur ca. 1,20 m Breite mündet. Evtl. müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit die Kfz-Parkplätze auf der nördlichen Seite, die heute gekippt auf dem Gehweg angelegt sind, entfallen. So könnte auf beiden Seiten der Straße ein ausreichend breiter Fahrradschutzstreifen und ein regelkonformer Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m zu den Parkständen auf der Südseite markiert werden. Die Entscheidung, ob diese Straßenaufteilung gewählt wird, wird in der Unfallkommission getroffen werden. Mittelfristig könnte im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes eine Umgestaltung der Straße stattfinden, bei der sowohl Bäume als auch eine sichere Radinfrastruktur, Kfz-Stellplätze und Ladezonen zu berücksichtigen wären. Da es hierzu wie bereits erwähnt noch keine Entwürfe gibt, kann derzeit keine konkrete Aussage darüber getroffen werden, wie diese Umgestaltung konkret bezogen auf Anzahl von Bäumen und Stellplätzen oder Breite und Art der Radinfrastruktur aussehen würde.Seite 2 von 4 Seite 3 Anlage/n 1 Straßenraumfoto Vorgebirgsstrasse (öffentlich)Seite 3 von 4 Vorgebirgsstraße mit Blickrichtung Westen/stadtauswärts; etwa in dem Bereich, in der der tödliche Unfall geschehen ist.Seite 4 von 4
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 23.10.2026, 16:44 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de