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260202-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu Grüne-Große Anfrage: Sicherheit für den Radverkehr auf der Vorgebirgsstraße

Nummer
260202-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Heinrich-Böll-Ring Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Vorgebirgsstraße Straße· Castell, Bonn
  • Ellerstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260202 Grüne-Große Anfrage: Sicherheit für den Radverkehr auf der Vorgebirgsstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260202-03 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu Grüne-Große Anfrage:
Sicherheit für den Radverkehr auf der
Vorgebirgsstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
„1. Welche Ergebnisse hat die Untersuchung der Unfallkommission zum
tödlichen Unfall eines Radfahrers auf der Vorgebirgsstraße zwischen
Ellerstraße und Heinrich-Böll-Ring im November 2025 ergeben?“
Im Rahmen der Unfallkommission hat am 15.12.2025 ein Ortstermin unter
Beteiligung der Stadtverwaltung, der Polizei und der Bezirksregierung Köln
stattgefunden. Die Polizei hat dabei über den tragischen Unfallhergang
berichtet,. Es besteht keine Kausalität zwischen den örtlichen Gegebenheiten
und dem Unfall. Ursächlich war ein Fahrfehler des Radfahrers, dieser ist
unvermittelt nach links ausgeschert, und kollidierte dabei mit einem fahrenden
Auto. Es gab vor dem Unfall keine gefährliche Dooring-Situation oder einen zu
niedrigen Überholabstand.
„2. Handelt es sich bei der heutigen Radverkehrsführung auf der
Vorgebirgsstraße zwischen Ellerstraße und Heinrich-Böll-Ring um eine
regelwerkskonforme Führung?
- Wenn ja: Schätzt die Verwaltung diese als ausreichend sicher für den
Radverkehr ein?
- Wenn nein: Was wäre für eine sichere Radverkehrsführung erforderlich,
welche die Vision Zero im Blick hat?“
Die heute vorliegende Radverkehrsführung entspricht auf dem beschriebenen
Abschnitt nicht den aktuellen Regelwerken. Die vorhandenen
Fahrradschutzstreifen in 1,40-1,50 m Breite neben 2,00 m breiten Kfz-
Stellplätzen ohne abmarkierten Sicherheitstrennstreifen entspricht nicht den
aktuellen Anforderungen an eine sichere Radinfrastruktur (siehe Foto im
Anhang). Die Verwaltung prüft derzeit, wie der Straßenraum hier anders
aufgeteilt werden könnte. Denkbar wäre der einseitige Entfall von Parkplätzen,
um mehr Spielraum für eine andere Aufteilung zu gewinnen. Bei dem
Ortstermin wurde zudem festgestellt, dass Fahrzeuge in der Vorgebirgsstraße
falsch parken und Ladevorgänge mit großen Sattelschleppern vor den
Autohäusern stattfinden, bei denen der Fahrradschutzstreifen blockiert wird.Seite 1 von 4
Seite 2
Dem wird die Verwaltung kurzfristig mit häufigeren Kontrollen und dem Ahnden
von Parkverstößen durch das Ordnungsamt begegnen.
„3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um den Radverkehr hier sicherer
zu führen und Unfälle zu vermeiden?“
Eine konkrete Planung liegt derzeit noch nicht vor. Der vorhandene
Straßenraum lässt leider nur einen relativ geringen Spielraum, so wird es bei
den vorliegenden Breiten nicht möglich sein bauliche Radwege oder Protected
Bike Lanes anzulegen, angestrebt werden daher in erster Linie
Markierungsmaßnahmen.
„4. Die Vorgebirgsstraße in diesem Abschnitt ist im Zielbeschluss zum
Straßenbaumkonzept (DS 230524) als eine Beispielstraße genannt, für die eine
Entwurfsplanung entwickelt wird. Wie weit ist diese Entwurfsplanung und wann
ist mit einer Umsetzung zu rechnen?“
Bisher hat im Zuge des Stadtbaumkonzeptes noch keine Planung für die
Vorgebirgsstraße stattgefunden. Mit der Umsetzung ist frühestens in der
übernächsten Pflanzperiode 2027/2028 zu rechnen. Bisher besteht noch keine
Entwurfsplanung.
„5. Wie sieht eine kurzfristige Verbesserung für den Radverkehr aus und wie
eine mittelfristige Verbesserung der Radinfrastruktur in Verbindung mit der
Pflanzung neuer Straßenbäume?“
Bzgl. der kurzfristigen Perspektive wird überprüft, inwiefern eine Ummarkierung
der Kombination aus zu schmalen Schutzstreifen und Parkplätzen mit
fehlenden Sicherheitsabständen zeitnah möglich ist.
Auch eine Reaktivierung des alten Radweges in Fahrtrichtung Innenstadt
wurde geprüft aber verworfen, da dieser einerseits die einzige städtische
Fläche im Seitenbereich darstellt, es also auf öffentlichem Grund ansonsten
keinen Gehweg an dieser Stelle gäbe und der alte Radweg nach nicht einmal
200 m zudem in einem stark untermaßigem Gehweg von nur ca. 1,20 m Breite
mündet.
Evtl. müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit die Kfz-Parkplätze auf der
nördlichen Seite, die heute gekippt auf dem Gehweg angelegt sind, entfallen.
So könnte auf beiden Seiten der Straße ein ausreichend breiter
Fahrradschutzstreifen und ein regelkonformer Sicherheitstrennstreifen von 0,75
m zu den Parkständen auf der Südseite markiert werden. Die Entscheidung, ob
diese Straßenaufteilung gewählt wird, wird in der Unfallkommission getroffen
werden.
Mittelfristig könnte im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes eine Umgestaltung
der Straße stattfinden, bei der sowohl Bäume als auch eine sichere
Radinfrastruktur, Kfz-Stellplätze und Ladezonen zu berücksichtigen wären. Da
es hierzu wie bereits erwähnt noch keine Entwürfe gibt, kann derzeit keine
konkrete Aussage darüber getroffen werden, wie diese Umgestaltung konkret
bezogen auf Anzahl von Bäumen und Stellplätzen oder Breite und Art der
Radinfrastruktur aussehen würde.Seite 2 von 4
Seite 3
Anlage/n
1 Straßenraumfoto Vorgebirgsstrasse (öffentlich)Seite 3 von 4
Vorgebirgsstraße mit Blickrichtung Westen/stadtauswärts; etwa in dem Bereich, in der der tödliche Unfall geschehen ist.Seite 4 von 4

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Datenstand: 23.10.2026, 16:44 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de