260242-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Ausbau der Sankt Augustiner Straße zur Beschleunigung der Linie 66
Kerndaten
- Nummer
- 260242-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.04.2026
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260242-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zum Bürgerantrag: Ausbau der Sankt Augustiner Straße zur Beschleunigung der Linie 66 Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.04.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Ein nahezu gleichlautender Antrag wurde unter der Drucksache 253010-03 abgelehnt. Zu diesem Antrag wurde seitens der Verwaltung die Stellungnahme 253010-04 abgegeben. Ergänzend hierzu kann die Verwaltung noch Folgendes für die Lichtsignalanlagen-Schaltungen mitteilen: Die vom Antragsteller zitierte Bahnbeschleunigung entlang der B9 bezieht sich auf kleine Eingriffe in die Signalsteuerung um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass die Bahn ohne zusätzlichen Halt an einer LSA in die nächste Haltestelle einfahren kann. Eine „vollumfängliche ÖPNV-Beschleunigung“, bei der die Fahrt der Bahn absolut priorisiert ist, liegt hier nicht vor. Allerdings existiert hier aber eine eigene Trasse in der Mitte der B9, die dafür sorgt, dass evtl. auftretende Stauerscheinungen sich nicht auf die Fahrt der Bahnen auswirken. Die vom Antragsteller zitierte E-Mail sagt lediglich, dass die ÖPNV- Beschleunigung mit der Erneuerung überarbeitet werden soll. Das bedeutet nicht, dass damit auf einen separaten Fahrweg für die Bahn verzichtet werden kann. Die vorgesehene eigene Trasse für die Bahn zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße zielt darauf ab, die Beschleunigung der Bahn auf diesem Abschnitt sicher zu stellen. Man wird über die Optimierung der Signalsteuerung noch weitere Verbesserungen herbeiführen können. Ohne eigene Trasse kann allerdings nicht sichergestellt werden, dass die Bahn diesen Abschnitt „störungsfrei“ passieren kann. Bei einem angedachten, dichteren Kurs-Takt als heute muss zudem darauf geachtet werden, dass die Wartezeiten und Rückstaulängen für die querenden Verkehre (auch Fußgänger) nicht zu lang werden, um die Leistungsfähigkeit der gesamten Kreuzung zu erhalten. Für einen kurzfristigen Test auf der Strecke stehen derzeit keine personellen Ressourcen zur Verfügung. Die Stelle, die sich schwerpunktmäßig mit derSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Planung von ÖPNV-Beschleunigungen beschäftigt, ist derzeit noch nicht wieder neu besetzt. Daher könnte die Planung nach derzeitigem Stand bestenfalls nur extern erstellt werden. Zudem wäre zu klären, ob eine „neue ÖPNV-Beschleunigung“ zusammen mit der Umgestaltung des Konrad-Adenauer-Platzes und der ggf. erfolgenden neuen Fahrspuraufteilung im Bereich zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße erfolgen soll, oder bereits vorher. Alleine der für die ÖPNV-Beschleunigung notwendige Austausch der Lichtsignalanlagen auf der Strecke wäre vor dem Hintergrund mangelnder personeller Ressourcen frühestens ab 2027 realisierbar. Die Platzierung der Anmelder (Koppelspulen) der Bahnen in der Fahrbahn wäre außerhalb einer größeren Maßnahme sehr aufwändig, kostspielig und nur unter größeren Verkehrsbehinderungen möglich. Diese LSA später bei Umgestaltung der Strecke noch einmal umzubauen wäre zudem auch noch mit zusätzlichen Kosten verbunden. Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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