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260242-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Ausbau der Sankt Augustiner Straße zur Beschleunigung der Linie 66

Nummer
260242-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.04.2026
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.04.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260242 Bürgerantrag: Ausbau der Sankt Augustiner Straße zur Beschleunigung der Linie 66

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260242-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Ausbau der
Sankt Augustiner Straße zur Beschleunigung der
Linie 66
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
29.04.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Ein nahezu gleichlautender Antrag wurde unter der Drucksache 253010-03
abgelehnt. Zu diesem Antrag wurde seitens der Verwaltung die Stellungnahme
253010-04 abgegeben. Ergänzend hierzu kann die Verwaltung noch Folgendes
für die Lichtsignalanlagen-Schaltungen mitteilen:
Die vom Antragsteller zitierte Bahnbeschleunigung entlang der B9 bezieht sich
auf kleine Eingriffe in die Signalsteuerung um die Wahrscheinlichkeit zu
erhöhen, dass die Bahn ohne zusätzlichen Halt an einer LSA in die nächste
Haltestelle einfahren kann. Eine „vollumfängliche ÖPNV-Beschleunigung“, bei
der die Fahrt der Bahn absolut priorisiert ist, liegt hier nicht vor. Allerdings
existiert hier aber eine eigene Trasse in der Mitte der B9, die dafür sorgt, dass
evtl. auftretende Stauerscheinungen sich nicht auf die Fahrt der Bahnen
auswirken.
Die vom Antragsteller zitierte E-Mail sagt lediglich, dass die ÖPNV-
Beschleunigung mit der Erneuerung überarbeitet werden soll. Das bedeutet
nicht, dass damit auf einen separaten Fahrweg für die Bahn verzichtet werden
kann.
Die vorgesehene eigene Trasse für die Bahn zwischen Combahnstraße und
Niederkasseler Straße zielt darauf ab, die Beschleunigung der Bahn auf diesem
Abschnitt sicher zu stellen.
Man wird über die Optimierung der Signalsteuerung noch weitere
Verbesserungen herbeiführen können. Ohne eigene Trasse kann allerdings
nicht sichergestellt werden, dass die Bahn diesen Abschnitt „störungsfrei“
passieren kann.
Bei einem angedachten, dichteren Kurs-Takt als heute muss zudem darauf
geachtet werden, dass die Wartezeiten und Rückstaulängen für die querenden
Verkehre (auch Fußgänger) nicht zu lang werden, um die Leistungsfähigkeit
der gesamten Kreuzung zu erhalten.
Für einen kurzfristigen Test auf der Strecke stehen derzeit keine personellen
Ressourcen zur Verfügung. Die Stelle, die sich schwerpunktmäßig mit derSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Planung von ÖPNV-Beschleunigungen beschäftigt, ist derzeit noch nicht wieder
neu besetzt. Daher könnte die Planung nach derzeitigem Stand bestenfalls nur
extern erstellt werden.
Zudem wäre zu klären, ob eine „neue ÖPNV-Beschleunigung“ zusammen mit
der Umgestaltung des Konrad-Adenauer-Platzes und der ggf. erfolgenden
neuen Fahrspuraufteilung im Bereich zwischen Combahnstraße und
Niederkasseler Straße erfolgen soll, oder bereits vorher. Alleine der für die
ÖPNV-Beschleunigung notwendige Austausch der Lichtsignalanlagen auf der
Strecke wäre vor dem Hintergrund mangelnder personeller Ressourcen
frühestens ab 2027 realisierbar. Die Platzierung der Anmelder (Koppelspulen)
der Bahnen in der Fahrbahn wäre außerhalb einer größeren Maßnahme sehr
aufwändig, kostspielig und nur unter größeren Verkehrsbehinderungen möglich.
Diese LSA später bei Umgestaltung der Strecke noch einmal umzubauen wäre
zudem auch noch mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im
Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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