260246-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Befestigung des Geh- und Radweges Rolandswerther Straße 44 - 130
Kerndaten
- Nummer
- 260246-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.03.2026
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260246-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Befestigung des Geh- und Radweges Rolandswerther Straße 44 - 130 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der angesprochene Abschnitt des Fuß- und Radweges der Rolandswerther Straße ist rund 925 m lang. Bei feuchten Witterungsverhältnissen ist der Weg in Teilbereichen in schlechtem Zustand und verschlammt. Die wassergebundene Wegedecke ist in den verschiedenen Teilstücken unterschiedlich breit, in Teilen auch weniger als 2 m. Die restlichen Randbereiche neben der Wegefläche sind im Bereich der öffentlichen Parzelle unbefestigt. Nach einer Probeaufgrabung befindet sich unter der wassergebundenen Schicht ein ca. 8cm starkes Splitt-Schottergemisch, was keinem frostsicheren Unterbau entspricht. Eine einfache Asphaltierung des Weges auf dem vorgefundenen Material ist nicht möglich. Ein Asphaltüberzug wäre zudem ausschließlich in einer durch- gehenden und einheitlichen Breite und Stärke sinnvoll. Ein weiteres Problem stellt bei einer Befestigung der Verkehrsfläche die Entwässerung dar, da sich die 925 m lange Wegestrecke über unterschiedliche Höhenlagen erstreckt. Das Oberflächenwasser an den Tiefpunkten kann nicht ordnungsgemäß abgeführt werden. Für eine Asphaltierung wäre aufgrund der fehlenden tragfähigen Wegebreiten und des gänzlich fehlenden frostsicheren Straßenoberbaus eine grundhafte Erneuerung inklusive der Herstellung einer ordnungsgemäßen Entwässerung erforderlich. Eine Überplanung ist daher schon aufgrund der zwingend gefor- derten, durchgehenden Mindestbreite von zwei Metern erforderlich. Nach gro- ber Schätzung würde eine grundhafte Erneuerung des Fuß- und Radweges Ausbaukosten in Höhe von ca. 400.000 € nach sich ziehen. Seitens des Tiefbauamtes wird daher vorgeschlagen, zunächst den Fuß- und Radweg Rolandswerther Straße im Rahmen der Unterhaltung bei geeigneten Witterungsverhältnissen nochmals mit einer wassergebundenen Wegedecke zu überarbeiten. Diese Reparaturarbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi- cherheit werden mit eigenem Personal durchgeführt, sodass keine sinnvolle Gegenüberstellung der Kosten im Vergleich zu einer grundhaften Erneuerung oder dem Neubau eines Radweges möglich ist. Für eine Beleuchtung des ca. 925m langen bahnparallelen Weges sind ca. 26 Laternen erforderlich. Bei Herstellung im Zuge von Ausbauarbeiten der Weg-Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) strecke sind für die Beleuchtungsanlage investive Mittel i.H.v. ca. 150.000€ erforderlich und künftig zusätzlich jährlich ca. 6.250€ für die Unterhaltung. Ak- tuell sind im Haushalt entsprechende Mittel nicht vorhanden. Wie aus der Stellungnahme ersichtlich, entfaltet der Antrag im Falle einer Be- schlussfassung finanzielle Auswirkungen. Die Ausführung eines Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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