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260246-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Befestigung des Geh- und Radweges Rolandswerther Straße 44 - 130

Nummer
260246-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.03.2026
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260246 Grüne-Antrag: Befestigung des Geh- und Radweges Rolandswerther Straße 44 - 130

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260246-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Befestigung des Geh- und Radweges
Rolandswerther Straße 44 - 130
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der angesprochene Abschnitt des Fuß- und Radweges der Rolandswerther
Straße ist rund 925 m lang. Bei feuchten Witterungsverhältnissen ist der Weg in
Teilbereichen in schlechtem Zustand und verschlammt. Die wassergebundene
Wegedecke ist in den verschiedenen Teilstücken unterschiedlich breit, in Teilen
auch weniger als 2 m. Die restlichen Randbereiche neben der Wegefläche sind
im Bereich der öffentlichen Parzelle unbefestigt.
Nach einer Probeaufgrabung befindet sich unter der wassergebundenen
Schicht ein ca. 8cm starkes Splitt-Schottergemisch, was keinem frostsicheren
Unterbau entspricht.
Eine einfache Asphaltierung des Weges auf dem vorgefundenen Material ist
nicht möglich. Ein Asphaltüberzug wäre zudem ausschließlich in einer durch-
gehenden und einheitlichen Breite und Stärke sinnvoll. Ein weiteres Problem
stellt bei einer Befestigung der Verkehrsfläche die Entwässerung dar, da sich
die 925 m lange Wegestrecke über unterschiedliche Höhenlagen erstreckt. Das
Oberflächenwasser an den Tiefpunkten kann nicht ordnungsgemäß abgeführt
werden.
Für eine Asphaltierung wäre aufgrund der fehlenden tragfähigen Wegebreiten
und des gänzlich fehlenden frostsicheren Straßenoberbaus eine grundhafte
Erneuerung inklusive der Herstellung einer ordnungsgemäßen Entwässerung
erforderlich. Eine Überplanung ist daher schon aufgrund der zwingend gefor-
derten, durchgehenden Mindestbreite von zwei Metern erforderlich. Nach gro-
ber Schätzung würde eine grundhafte Erneuerung des Fuß- und Radweges
Ausbaukosten in Höhe von ca. 400.000 € nach sich ziehen.
Seitens des Tiefbauamtes wird daher vorgeschlagen, zunächst den Fuß- und
Radweg Rolandswerther Straße im Rahmen der Unterhaltung bei geeigneten
Witterungsverhältnissen nochmals mit einer wassergebundenen Wegedecke zu
überarbeiten. Diese Reparaturarbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi-
cherheit werden mit eigenem Personal durchgeführt, sodass keine sinnvolle
Gegenüberstellung der Kosten im Vergleich zu einer grundhaften Erneuerung
oder dem Neubau eines Radweges möglich ist.
Für eine Beleuchtung des ca. 925m langen bahnparallelen Weges sind ca. 26
Laternen erforderlich. Bei Herstellung im Zuge von Ausbauarbeiten der Weg-Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
strecke sind für die Beleuchtungsanlage investive Mittel i.H.v. ca. 150.000€
erforderlich und künftig zusätzlich jährlich ca. 6.250€ für die Unterhaltung. Ak-
tuell sind im Haushalt entsprechende Mittel nicht vorhanden.
Wie aus der Stellungnahme ersichtlich, entfaltet der Antrag im Falle einer Be-
schlussfassung finanzielle Auswirkungen. Die Ausführung eines Beschlusses
erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes
zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie
der mittelfristigen Finanzplanung.
Anlage/n
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