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260297 · Mitteilungsvorlage

Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln (Linie 17), Aktueller Sachstand

Nummer
260297
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
11.03.2026
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 11.05.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Kenntnisnahme
  3. Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr mit dem Rhein-Sieg-Kreis 15.04.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
260297
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln (Linie 17),
Aktueller Sachstand
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.04.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Kenntnisnahme
Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung informiert mit dieser Mitteilungsvorlage über den aktuellen
Sachstand zur Planung der Stadtbahnlinie 17 („Stadtbahn Niederkassel“).
Mitteilungsvorlage Rhein-Sieg-Kreis (RSK):
Um über den aktuellen Sachstand zu informieren, hat der RSK eine
Mitteilungsvorlage mit dem nachfolgenden Wortlaut zur Verfügung gestellt:
"Das interkommunale Gemeinschaftsprojekt der drei ÖPNV-Aufgabenträger
Stadt Köln, Bundesstadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis umfasst den Neubau einer
rechtsrheinischen Stadtbahnverbindung zwischen Köln und Bonn über
Niederkassel nach dem Vorbild der bestehenden linksrheinischen
Stadtbahnlinien 16 und 18 (Rheinufer- und Vorgebirgsbahn), beides
Gemeinschaftslinien der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) und der
Stadtwerke Bonn (SWB). Dafür soll die bestehende Eisenbahnstrecke der
Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) zwischen Mondorf und Lülsdorf
für den Stadtbahnbetrieb ausgebaut und mit zwei Lückenschlüssen über den
Rhein und über die Sieg mit dem Kölner und Bonner Stadtbahnnetz verbunden
werden. Dies ermöglicht es, die derzeit in Köln-Sürth endende Stadtbahnlinie
17 über Langel, Lülsdorf, Niederkassel, Rheidt, Mondorf und Bonn-Beuel nach
Bonn Hauptbahnhof zu verlängern. In der Planung berücksichtigt wird die
Verlängerung der bislang auf der rechten Rheinseite in Zündorf endenden
Stadtbahnlinie 7 weiter nach Langel zur Verknüpfung mit der Linie 17. Die
Gesamtlänge der neu zu befahrenden Streckenabschnitte, die sich in sechs
Planfeststellungsabschnitte (PFA) aufteilen, liegt bei ca. 21,3 km. Eine
Übersicht befindet sich in Anlage 1.
Zur volkswirtschaftlichen Betrachtung des Projektes erfolgte zunächst die
Erarbeitung der sog. „Standardisierten Bewertung“ auf Basis folgender
Grundlagenuntersuchungen:
• Technische Machbarkeitsstudie (2017)
• Ergänzungsuntersuchung zur technischen Machbarkeitsstudie (2019)
• Nutzen-Kosten-Untersuchung (2019)
Aufgrund der daraus resultierenden, positiven Ergebnisse, die eine
grundsätzliche Förderfähigkeit des Projektes bestätigen, bildet die mit demSeite 1 von 5
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie dem Ministerium für
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmte Standardisierte
Bewertung – inklusive Lageplänen, Kostenermittlung mit Mengengerüst und
Betriebskonzept – mit Stand vom 17.12.2021 die Planungsgrundlage. Die
standardisierte Bewertung wird mit dem fortschreitenden Planungsstand
kontinuierlich fortgeschrieben und weiter präzisiert, wobei stets ein enger
Austausch zwischen den direkten Projektpartnern und Dritten, z.B.
Verkehrsunternehmen oder Straßenbaulastträgern, stattfindet.
Um die Planungen weiter vorantreiben zu können, hat der Rhein-Sieg-Kreis –
bei dem die Federführung des Gemeinschaftsprojektes liegt – im Jahr 2021
einen Antrag zur Förderung der Planungskosten (ohne Berücksichtigung der
Bauwerke Sieg- und Rheinbrücke) gemäß der „Förderrichtlinie Planungsvorrat“
gestellt und in der Folge einen Förderbescheid über 5,2 Mio. Euro vom Land
NRW erhalten. Eine weitere Förderung in Höhe von 2,16 Mio. Euro wurde
durch das Ministerium zugesagt. Grundsätzlich sind gemäß Förderrichtlinie 90
% der Planungskosten förderfähig.
Das Projekt ist für das GVFG-Bundesprogramm angemeldet und durch
Beschluss des NRW-Landtages seit dem 09.03.2022 in den ÖPNV-Bedarfsplan
sowie den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan NRW aufgenommen worden.
Auf den zuvor genannten Grundlagen, die bei der Verkehrsanlagenplanung
Vorplanungsniveau (nach LP 2 HOAI) besitzen, beschlossen die drei ÖPNV-
Aufgabenträger im Jahr 2022 die Planungen bis zur Genehmigungsplanung (LP
4 HOAI) einzuleiten. Der Bewilligungszeitraum, bis zu dem die Unterlagen bei
der Genehmigungsbehörde eingereicht werden sollen, läuft derzeit bis zum
31.12.2027.
In Folge der gefassten Beschlüsse wurden zunächst interne
Planungskapazitäten geschaffen, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zwischen den Projektpartnern geschlossen und turnusmäßige
Projektbesprechungen, bei denen alle relevanten Stakeholder eingebunden
sind, eingerichtet. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung trat am 04.04.2023 in
Kraft und wurde am 24.05.2024 sowie am 20.08.2025 fortgeschrieben. Als
höchstes Projektgremium steuert ein quartalsweise tagender Lenkungskreis
den Projektfortschritt.
Nach erfolgreicher Ausschreibung konnte im November 2024 der Auftrag zur
Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) sowie der
Landschaftspflegerischen Begleitplanung (LBP) an die „Cochet Consult GbR“ in
Bonn vergeben werden. Bestandteil des Auftrags sind zudem zwei FFH-
Verträglichkeitsprüfungen sowie begleitende, umweltfachliche Untersuchungen
insbesondere zur Fauna und zum Artenschutz. Im Laufe des Jahres 2025
wurden im Rahmen der UVS drei Scoping-Termine zur Berücksichtigung der
Interessen der Träger öffentlicher Belange bei der Bezirksregierung Köln
durchgeführt. Nach aktuellem Terminplan ist vorgesehen, dass die
Umweltverträglichkeitsstudie im Jahr 2027 abgeschlossen wird.
Im April 2025 konnte die Leistung der externen Projektsteuerung an die
„THOST Projektmanagement GmbH“ vergeben werden. Seitdem wird die
Projektleitung koordinativ unterstützt, die Terminschiene sowie die
Kostenentwicklung überwacht und die Erstellung weiterer
Ausschreibungsunterlagen aktiv mit vorbereitet und fachlich begleitet.
Aktuell werden die Aufgabenstellungen erarbeitet, auf deren Grundlage die
Vergabeunterlagen für die Planung erstellt werden. Es ist beabsichtigt, die
weiteren Leistungsbilder nach HOAI, z.B. Ingenieurbauwerke,
Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung oder Technische Ausrüstung, – aufgeteiltSeite 2 von 5
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
auf die einzelnen Planfeststellungsabschnitte – ab dem zweiten Halbjahr 2026
sukzessive europaweit auszuschreiben.
Der Planungsauftrag soll nunmehr auch das Brückenbauwerk über die Sieg
beinhalten und dabei die Fragestellung klären, wie das Bauwerk Siegbrücke als
gemeinsam mit Straßen.NRW abgestimmter Ersatzneubau realisiert werden
kann. Hierzu müssen mögliche Varianten zunächst auf ihre Auswirkungen
erarbeitet, bewertet und verglichen werden, bevor die Festlegung auf eine
vertieft zu planende Vorzugsvariante erfolgt. Ein ähnliches Vorgehen wird auch
für das Brückenbauwerk Diescholl – einem Altarm der Sieg – angestrebt.
Zusätzlich befindet sich die Verwaltung in Abstimmung mit Straßen.NRW und
der Autobahn GmbH, um im Zuge der Neubauplanungen der Bonner
Nordbrücke die Höhen- und Breitenbedarfe der Stadtbahnlinie 17 an der
Schnittstelle A565/L269 zu berücksichtigen.
Zeitgleich treibt die KVB die Planungen zur Verlängerung der Linie 7 voran.
Die Planungsleistungen für die Rheinquerung können erst nach Abschluss der
UVS und Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Brückenbauwerk beauftragt
werden. Die Beauftragung und Koordination der Machbarkeitsstudie sollen
durch die Stadt Köln erfolgen.
Über Ergebnisse der laufenden Prozesse wird die Verwaltung wie schon in der
Vergangenheit regelmäßig berichten und die notwendigen Entscheidungen der
jeweiligen politischen Gremien einholen."
Ergänzungen Stadtverwaltung Bonn:
Darüber hinaus wird aktuell eine Planungsvereinbarung mit dem RSK
vorbereitet. Dort wird unter anderem geregelt, dass die Planungskosten für den
PFA 6 grundsätzlich zu jeweils 50% vom RSK und der Stadt Bonn getragen
werden.
Da die Straßenbaulast in diesem Abschnitt des PFA 6 in Zuständigkeit des
Landesbetriebs Straßen.NRW liegt, wird zudem eine Planungsvereinbarung
zwischen RSK und Straßen.NRW geschlossen.
Als wesentliche Inhalte für die oben beschriebene Aufgabenstellung ergeben
sich für das Stadtgebiet Bonn die nachfolgenden relevanten Grundlagen:
▪ Führung der Stadtbahn in Mittellage
▪ Je eine Richtungsfahrbahn MIV
▪ Herstellung straßenbegleitender Geh- und Radwege auf einer oder beiden
Straßenseiten mit richtlinienkonformen (RAL-konformen) Querschnitten,
unter Berücksichtigung aktueller Verkehrserhebungsdaten, sowie zu
erwartendem zusätzlichem Fußgängerverkehrsaufkommen im
Zugangsbereich der Stadtbahnhaltestellen
▪ Wiederherstellung aller Bestandsanlagen, die im Rahmen des
Stadtbahnbaus verändert oder räumlich verlagert werden müssen (inkl.
unterirdische Leitungs- und Entwässerungsanlagen)
▪ Die Fußgängerbrücke Vilicher Straße weist keinen stadtbahngerechten
Querschnitt auf und ist daher zurückzubauen. Zur Kompensation sind unter
Berücksichtigung von aktuellen Fuß- und Radverkehrserhebungsdaten
zunächst folgende Varianten zu untersuchen:Seite 3 von 5
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o Neubau eines Brückenbauwerkes mit barrierefreien
Zugangsrampen
o Neubau einer Fußgängerunterführung mit barrierefreien
Zugangsrampen
o Einrichtung einer LSA-gesicherten niveaugleichen Querung
o Auflassung der Querung, ggf. zugunsten einer verbesserten
Fußverkehrsanlage entlang der Niederkasseler Straße zu den
benachbarten Straßenknoten
▪ Für den Streckenabschnitt Niederkasseler Straße sind optional verbreiterte
Seitenräume auf Planungstiefe einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen
und mit einer Kostenschätzung zu hinterlegen.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet die Mitteilungsvorlage finanzielle
Auswirkungen und erfolgt mit dem Vorbehalt der weiteren Prüfung im Rahmen
des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Anlage/n
1 Übersicht Planfeststellungsabschnitte (öffentlich)Seite 4 von 5
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Datenstand: 23.10.2026, 02:16 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de