260297 · Mitteilungsvorlage
Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln (Linie 17), Aktueller Sachstand
Kerndaten
- Nummer
- 260297
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 11.03.2026
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr mit dem Rhein-Sieg-Kreis Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 260297 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln (Linie 17), Aktueller Sachstand Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.04.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Kenntnisnahme Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung informiert mit dieser Mitteilungsvorlage über den aktuellen Sachstand zur Planung der Stadtbahnlinie 17 („Stadtbahn Niederkassel“). Mitteilungsvorlage Rhein-Sieg-Kreis (RSK): Um über den aktuellen Sachstand zu informieren, hat der RSK eine Mitteilungsvorlage mit dem nachfolgenden Wortlaut zur Verfügung gestellt: "Das interkommunale Gemeinschaftsprojekt der drei ÖPNV-Aufgabenträger Stadt Köln, Bundesstadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis umfasst den Neubau einer rechtsrheinischen Stadtbahnverbindung zwischen Köln und Bonn über Niederkassel nach dem Vorbild der bestehenden linksrheinischen Stadtbahnlinien 16 und 18 (Rheinufer- und Vorgebirgsbahn), beides Gemeinschaftslinien der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) und der Stadtwerke Bonn (SWB). Dafür soll die bestehende Eisenbahnstrecke der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) zwischen Mondorf und Lülsdorf für den Stadtbahnbetrieb ausgebaut und mit zwei Lückenschlüssen über den Rhein und über die Sieg mit dem Kölner und Bonner Stadtbahnnetz verbunden werden. Dies ermöglicht es, die derzeit in Köln-Sürth endende Stadtbahnlinie 17 über Langel, Lülsdorf, Niederkassel, Rheidt, Mondorf und Bonn-Beuel nach Bonn Hauptbahnhof zu verlängern. In der Planung berücksichtigt wird die Verlängerung der bislang auf der rechten Rheinseite in Zündorf endenden Stadtbahnlinie 7 weiter nach Langel zur Verknüpfung mit der Linie 17. Die Gesamtlänge der neu zu befahrenden Streckenabschnitte, die sich in sechs Planfeststellungsabschnitte (PFA) aufteilen, liegt bei ca. 21,3 km. Eine Übersicht befindet sich in Anlage 1. Zur volkswirtschaftlichen Betrachtung des Projektes erfolgte zunächst die Erarbeitung der sog. „Standardisierten Bewertung“ auf Basis folgender Grundlagenuntersuchungen: • Technische Machbarkeitsstudie (2017) • Ergänzungsuntersuchung zur technischen Machbarkeitsstudie (2019) • Nutzen-Kosten-Untersuchung (2019) Aufgrund der daraus resultierenden, positiven Ergebnisse, die eine grundsätzliche Förderfähigkeit des Projektes bestätigen, bildet die mit demSeite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmte Standardisierte Bewertung – inklusive Lageplänen, Kostenermittlung mit Mengengerüst und Betriebskonzept – mit Stand vom 17.12.2021 die Planungsgrundlage. Die standardisierte Bewertung wird mit dem fortschreitenden Planungsstand kontinuierlich fortgeschrieben und weiter präzisiert, wobei stets ein enger Austausch zwischen den direkten Projektpartnern und Dritten, z.B. Verkehrsunternehmen oder Straßenbaulastträgern, stattfindet. Um die Planungen weiter vorantreiben zu können, hat der Rhein-Sieg-Kreis – bei dem die Federführung des Gemeinschaftsprojektes liegt – im Jahr 2021 einen Antrag zur Förderung der Planungskosten (ohne Berücksichtigung der Bauwerke Sieg- und Rheinbrücke) gemäß der „Förderrichtlinie Planungsvorrat“ gestellt und in der Folge einen Förderbescheid über 5,2 Mio. Euro vom Land NRW erhalten. Eine weitere Förderung in Höhe von 2,16 Mio. Euro wurde durch das Ministerium zugesagt. Grundsätzlich sind gemäß Förderrichtlinie 90 % der Planungskosten förderfähig. Das Projekt ist für das GVFG-Bundesprogramm angemeldet und durch Beschluss des NRW-Landtages seit dem 09.03.2022 in den ÖPNV-Bedarfsplan sowie den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan NRW aufgenommen worden. Auf den zuvor genannten Grundlagen, die bei der Verkehrsanlagenplanung Vorplanungsniveau (nach LP 2 HOAI) besitzen, beschlossen die drei ÖPNV- Aufgabenträger im Jahr 2022 die Planungen bis zur Genehmigungsplanung (LP 4 HOAI) einzuleiten. Der Bewilligungszeitraum, bis zu dem die Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden sollen, läuft derzeit bis zum 31.12.2027. In Folge der gefassten Beschlüsse wurden zunächst interne Planungskapazitäten geschaffen, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Projektpartnern geschlossen und turnusmäßige Projektbesprechungen, bei denen alle relevanten Stakeholder eingebunden sind, eingerichtet. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung trat am 04.04.2023 in Kraft und wurde am 24.05.2024 sowie am 20.08.2025 fortgeschrieben. Als höchstes Projektgremium steuert ein quartalsweise tagender Lenkungskreis den Projektfortschritt. Nach erfolgreicher Ausschreibung konnte im November 2024 der Auftrag zur Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) sowie der Landschaftspflegerischen Begleitplanung (LBP) an die „Cochet Consult GbR“ in Bonn vergeben werden. Bestandteil des Auftrags sind zudem zwei FFH- Verträglichkeitsprüfungen sowie begleitende, umweltfachliche Untersuchungen insbesondere zur Fauna und zum Artenschutz. Im Laufe des Jahres 2025 wurden im Rahmen der UVS drei Scoping-Termine zur Berücksichtigung der Interessen der Träger öffentlicher Belange bei der Bezirksregierung Köln durchgeführt. Nach aktuellem Terminplan ist vorgesehen, dass die Umweltverträglichkeitsstudie im Jahr 2027 abgeschlossen wird. Im April 2025 konnte die Leistung der externen Projektsteuerung an die „THOST Projektmanagement GmbH“ vergeben werden. Seitdem wird die Projektleitung koordinativ unterstützt, die Terminschiene sowie die Kostenentwicklung überwacht und die Erstellung weiterer Ausschreibungsunterlagen aktiv mit vorbereitet und fachlich begleitet. Aktuell werden die Aufgabenstellungen erarbeitet, auf deren Grundlage die Vergabeunterlagen für die Planung erstellt werden. Es ist beabsichtigt, die weiteren Leistungsbilder nach HOAI, z.B. Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung oder Technische Ausrüstung, – aufgeteiltSeite 2 von 5 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) auf die einzelnen Planfeststellungsabschnitte – ab dem zweiten Halbjahr 2026 sukzessive europaweit auszuschreiben. Der Planungsauftrag soll nunmehr auch das Brückenbauwerk über die Sieg beinhalten und dabei die Fragestellung klären, wie das Bauwerk Siegbrücke als gemeinsam mit Straßen.NRW abgestimmter Ersatzneubau realisiert werden kann. Hierzu müssen mögliche Varianten zunächst auf ihre Auswirkungen erarbeitet, bewertet und verglichen werden, bevor die Festlegung auf eine vertieft zu planende Vorzugsvariante erfolgt. Ein ähnliches Vorgehen wird auch für das Brückenbauwerk Diescholl – einem Altarm der Sieg – angestrebt. Zusätzlich befindet sich die Verwaltung in Abstimmung mit Straßen.NRW und der Autobahn GmbH, um im Zuge der Neubauplanungen der Bonner Nordbrücke die Höhen- und Breitenbedarfe der Stadtbahnlinie 17 an der Schnittstelle A565/L269 zu berücksichtigen. Zeitgleich treibt die KVB die Planungen zur Verlängerung der Linie 7 voran. Die Planungsleistungen für die Rheinquerung können erst nach Abschluss der UVS und Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Brückenbauwerk beauftragt werden. Die Beauftragung und Koordination der Machbarkeitsstudie sollen durch die Stadt Köln erfolgen. Über Ergebnisse der laufenden Prozesse wird die Verwaltung wie schon in der Vergangenheit regelmäßig berichten und die notwendigen Entscheidungen der jeweiligen politischen Gremien einholen." Ergänzungen Stadtverwaltung Bonn: Darüber hinaus wird aktuell eine Planungsvereinbarung mit dem RSK vorbereitet. Dort wird unter anderem geregelt, dass die Planungskosten für den PFA 6 grundsätzlich zu jeweils 50% vom RSK und der Stadt Bonn getragen werden. Da die Straßenbaulast in diesem Abschnitt des PFA 6 in Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen.NRW liegt, wird zudem eine Planungsvereinbarung zwischen RSK und Straßen.NRW geschlossen. Als wesentliche Inhalte für die oben beschriebene Aufgabenstellung ergeben sich für das Stadtgebiet Bonn die nachfolgenden relevanten Grundlagen: ▪ Führung der Stadtbahn in Mittellage ▪ Je eine Richtungsfahrbahn MIV ▪ Herstellung straßenbegleitender Geh- und Radwege auf einer oder beiden Straßenseiten mit richtlinienkonformen (RAL-konformen) Querschnitten, unter Berücksichtigung aktueller Verkehrserhebungsdaten, sowie zu erwartendem zusätzlichem Fußgängerverkehrsaufkommen im Zugangsbereich der Stadtbahnhaltestellen ▪ Wiederherstellung aller Bestandsanlagen, die im Rahmen des Stadtbahnbaus verändert oder räumlich verlagert werden müssen (inkl. unterirdische Leitungs- und Entwässerungsanlagen) ▪ Die Fußgängerbrücke Vilicher Straße weist keinen stadtbahngerechten Querschnitt auf und ist daher zurückzubauen. Zur Kompensation sind unter Berücksichtigung von aktuellen Fuß- und Radverkehrserhebungsdaten zunächst folgende Varianten zu untersuchen:Seite 3 von 5 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) o Neubau eines Brückenbauwerkes mit barrierefreien Zugangsrampen o Neubau einer Fußgängerunterführung mit barrierefreien Zugangsrampen o Einrichtung einer LSA-gesicherten niveaugleichen Querung o Auflassung der Querung, ggf. zugunsten einer verbesserten Fußverkehrsanlage entlang der Niederkasseler Straße zu den benachbarten Straßenknoten ▪ Für den Streckenabschnitt Niederkasseler Straße sind optional verbreiterte Seitenräume auf Planungstiefe einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen und mit einer Kostenschätzung zu hinterlegen. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet die Mitteilungsvorlage finanzielle Auswirkungen und erfolgt mit dem Vorbehalt der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Anlage/n 1 Übersicht Planfeststellungsabschnitte (öffentlich)Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 23.10.2026, 02:16 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de