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260396-04 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag zur Beschlussvorlage "Rhein in Flammen" Antrag zur Vorlage 260396-01

Nummer
260396-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
30.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg Hauptort
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit 03.09.2026 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 260396 Mitteilungsvorlage "Rhein in Flammen"

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Änderungsantrag
öffentlich
260396-04 AA
Antragsteller/in:
Petra Nöhring
Martin Schuster
FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
30.06.2026
FDP-Änderungsantrag zur Beschlussvorlage
"Rhein in Flammen"
Antrag zur Vorlage 260396-01
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und
Arbeit
01.07.2026 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt, Rhein in Flammen auch 2027 in der
Rheinaue (rechts wie linksrheinisch) mit all seinen Attraktionen wie
Schiffskonvoi, Fahrgeschäfte, Bühnen und Rheinuferbeleuchtung zu
planen.
2. Es soll eine Drohnenshow und ein Feuerwerk stattfinden. Das
Feuerwerk ist so abzufeuern, dass das Brutgeschehen geschützt bleibt.
3. Rhein In Flammen pausiert 2028.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, Rhein in Flammen im Jubiläumsjahr
2029 in der Rheinaue zu planen.
5. Die Planungen sind dem Wirtschaftsausschuss und dem Rat zum
Beschluß vorzulegen.
Begründung
Die Marke „Rhein in Flammen“ beinhaltet Schiffskonvoi, Landveranstaltungen,
Illuminierung der Rheinufer sowie ein Abschlussfeuerwerk/Drohnenshow. Sie
hat einen hohen Wiedererkennungswert regional, national wie international und
eine wichtige identitätsstiftende Funktion für Bonn. Darüber hinaus konnte eine
aktuelle Marktstudie eine hohe Akzeptanz sowie großes Fanpotential in der
Bevölkerung ermitteln. Bonn hast sich nun seit 40 Jahren erfolgreich eine
Marke aufgebaut, die es zu bewahren und auszubauen gilt. Die hohen
Besucherzahlen bestätigen dieses Vorgehen.
Eine Stadt braucht Leuchttürme, die Menschen zusammenbringen und auch
niederschwellig alle Bevölkerungsschichten anspricht.
Ein Umzug in die Innenstadt wird der Marke nicht mehr gerecht. Rhein in
Flammen muss daher, unter Berücksichtigung aller Vorschriften, in der
Rheinaue erhalten bleiben. Der Aufwand zur Planung eines Innenstadtfestes in
2028 steht in keinem Verhältnis zur Besucherzahl und sollte daher ausSeite 1 von 2
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Effizienzgründen entfallen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 12:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de