260409-01 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag GRÜNE-Fraktion - Vorschlag zum Umgang mit den Velorouten des ADFC Antrag zur Vorlage 260409
Kerndaten
- Nummer
- 260409-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 14.04.2026
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 260409-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Barbara Krausz Friederike Dietsch 14.4.2026 Änderungsantrag GRÜNE-Fraktion - Vorschlag zum Umgang mit den Velorouten des ADFC Antrag zur Vorlage 260409 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.04.2026 Empfehlung Hauptausschuss 28.04.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: 1. Bei der Priorisierung zukünftiger Maßnahmen sind die Verkehrssicherheit (insbesondere Gefahrenstellen) sowie bestehende Ratsbeschlüsse zu berücksichtigen. 2. Bei sogenannten Sowieso-Maßnahmen (z. B. Fahrbahnsanierungen, Kanal- oder Leitungsbau) sowie bei Neubaumaßnahmen (z. B. Förderprojekte im Rahmen des Masterplans oder ISEK) auf dem beschlossenen Radverkehrsnetz soll der dem jeweiligen Netztyp entsprechende Ausbaustandard berücksichtigt werden. 3. Bereits beschlossene oder in der Planung befindliche Radverkehrsprojekte werden unabhängig der anstehenden Priorisierung weiter vorangetrieben und umgesetzt. 4. Bereits beschlossene oder umgesetzte Maßnahmen des Radverkehrsnetzes dürfen nachträglich nicht zurückgenommen oder abgeschwächt werden. Begründung Die vorgeschlagenen Velorouten verlaufen auf bereits festgelegten Haupt- und Radpendlerrouten des 2023 beschlossenen Radverkehrsnetzes, das unter Einbeziehung von ADFC, Radentscheid und Rhein-Sieg-Kreis erarbeitet wurde. Die Prüfung der Velorouten sollte daher zügig erfolgen können. Velorouten können die Umsetzung besonders wichtiger, durchgängiger Verbindungen beschleunigen und durch eine übersichtliche Darstellung die Orientierung im Netz erleichtern. Gleichzeitig ist das Radverkehrsnetz deutlich dichter und erfüllt eine wichtige Zubringerfunktion für Alltagswege, auch für sichere Schulwege, da Schulen nicht zwingend an den Velorouten liegen. Das Radverkehrsnetz bildet die Grundlage der Radverkehrsplanung und soll diese Rolle auch weiterhin behalten. Die Ergänzung stellt daher klar, dass Verkehrssicherheit und bestehendeSeite 1 von 2 Seite 2 Ratsbeschlüsse berücksichtigt werden, Sowieso-Maßnahmen zur Verbesserung der Radinfrastruktur genutzt werden und bereits beschlossene Maßnahmen des Radverkehrsnetzes nicht zurückgenommen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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