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260496-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum CDU-Bezirksfraktion-Antrag: Umsetzen von Fahrradbügeln in Endenich

Nummer
260496-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Endenich Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260496 CDU-Bezirksfraktion-Antrag: Umsetzen von Fahrradbügeln in Endenich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260496-03 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum CDU-Bezirksfraktion-Antrag:
Umsetzen von Fahrradbügeln in Endenich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bereits mit der Mitteilungsvorlage DS 212008 hat die Verwaltung darüber
informiert, dass kleinere Fahrradabstellanlagen ohne Überdachung seitens der
Verwaltung zukünftig als laufendes Geschäft ohne vorherige einzelne
Beschlussfassung errichtet werden.
Im Einzelfall wird weiterhin geprüft, ob es sich um ein Geschäft der laufenden
Verwaltung handelt oder die Beschlusskompetenz der Ratsgremien bzw.
Bezirksvertretungen betroffen ist. Die Rechte des Rates nach § 41 Abs. 3 GO
NRW („Rückholrecht“) bleiben davon unberührt. Im Rahmen der Arbeitsplanung
wird die Verwaltung den Gremien einmal jährlich eine Übersicht der geplanten
Standorte vorlegen.
Nach Einschätzung des Rechtsamt der Stadt Bonn (DS 212008-03-ST) fällt die
Einrichtung einzelner und kleinerer Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum
unter das Geschäft der laufenden Verwaltung, sofern nachstehende Kriterien
erfüllt sind.
• Aufgabenerledigung erfolgt nach feststehenden Grundsätzen
• In kürzeren Abständen wiederkehrende Verwaltungsangelegenheiten:
• Aufgabenerledigung ist weder von wirtschaftlicher noch von
grundsätzlicher wesentlicher Bedeutung (unter Berücksichtigung der
Verwaltungs- und Finanzkraft)
• Keine maßgebliche Tangierung der Stadtentwicklung:
• Keine weittragende sonstige kommunalpolitische Wirkung:
Die von der Gemeindeordnung vorgegebene Zuordnung von Aufgabenkreisen
auf die Oberbürgermeister*innen können nicht durch einen Beschluss auf
Ebene einer Bezirksvertretung geändert werden. Daher obliegt es der
Verwaltung, Fahrradbügelstandorte gemäß den Kriterien für Geschäfte der
laufenden Verwaltung umzusetzen.
Im Falle einer Beschlussfassung deutet die Verwaltung die Entscheidung der
Bezirksvertretung als Anregung an den Oberbürgermeister und wird im
Rahmen der personellen und finanziellen Ressourcen eine Umsetzung desSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anliegens prüfen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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