260497-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Bezirksfraktion-Antrag: Umsetzen von Fahrradbügeln am Bernhard-Berzheim-Platz
Kerndaten
- Nummer
- 260497-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- noch nicht terminiert Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260497-03 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Bezirksfraktion-Antrag: Umsetzen von Fahrradbügeln am Bernhard-Berzheim-Platz Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bereits mit der Mitteilungsvorlage DS 212008 hat die Verwaltung darüber informiert, dass kleinere Fahrradabstellanlagen ohne Überdachung seitens der Verwaltung zukünftig als laufendes Geschäft ohne vorherige einzelne Beschlussfassung errichtet werden. Im Einzelfall wird weiterhin geprüft, ob es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt oder die Beschlusskompetenz der Ratsgremien bzw. Bezirksvertretungen betroffen ist. Die Rechte des Rates nach § 41 Abs. 3 GO NRW („Rückholrecht“) bleiben davon unberührt. Im Rahmen der Arbeitsplanung wird die Verwaltung den Gremien einmal jährlich eine Übersicht der geplanten Standorte vorlegen. Nach Einschätzung des Rechtsamt der Stadt Bonn (DS 212008-03-ST) fällt die Einrichtung einzelner und kleinerer Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum unter das Geschäft der laufenden Verwaltung, sofern nachstehende Kriterien erfüllt sind. • Aufgabenerledigung erfolgt nach feststehenden Grundsätzen • In kürzeren Abständen wiederkehrende Verwaltungsangelegenheiten: • Aufgabenerledigung ist weder von wirtschaftlicher noch von grundsätzlicher wesentlicher Bedeutung (unter Berücksichtigung der Verwaltungs- und Finanzkraft) • Keine maßgebliche Tangierung der Stadtentwicklung: • Keine weittragende sonstige kommunalpolitische Wirkung: Die von der Gemeindeordnung vorgegebene Zuordnung von Aufgabenkreisen auf die Oberbürgermeister*innen können nicht durch einen Beschluss auf Ebene einer Bezirksvertretung geändert werden. Daher obliegt es der Verwaltung, Fahrradbügelstandorte gemäß den Kriterien für Geschäfte der laufenden Verwaltung umzusetzen: . Im Falle einer Beschlussfassung deutet die Verwaltung die Entscheidung der Bezirksvertretung als Anregung an den Oberbürgermeister und wird im Rahmen der personellen und finanziellen Ressourcen eine Umsetzung desSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anliegens prüfen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 23.10.2026, 02:44 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de