260503-02 · Beschlussvorlage
N-Vorlage: Aufgabe eines möglichen Standorts an der kurfürstlichen Zeile in Bonn-Bad Godesberg für die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Kerndaten
- Nummer
- 260503-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.10.2026
- Letzte Änderung
- 21.10.2026
Beratungsfolge
- noch nicht terminiert Anhörung
- noch nicht terminiert Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260503-02 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB N-Vorlage: Aufgabe eines möglichen Standorts an der kurfürstlichen Zeile in Bonn-Bad Godesberg für die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Anhörung Rat 12.11.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Weiterverwertung des Hinterhauses Kurfürstenallee 2-3 gemäß der DS 261253 wird zugestimmt. Darüber hinaus wird die, im Rahmen der Realisierung dieses Projektes die be- stehende Machbarkeitsstudie auf die weiteren Hausnummern ausgeweitet, um eine sinnvolle Verzahnung von Verwaltungsnutzung im Vorderhaus, der Nut- zung durch die Musikschule, der Förderung des gesellschaftlichen Lebens und Wohnen am Standort zu realisieren. Begründung Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in ihrer Sitzung am 22.04.2026 den Änderungsantrag 260503-01AA beschlossen und die Mitteilungsvorlage 260603 zum ordentlichen Tagesordnungspunkt erhoben, mit der Maßgabe, dass zeitnah eine Nutzung der leerstehenden Gebäude an der Kurfürstlichen Zeile als Standort für die Stadtverwaltung überprüft wird. Ende 2025 hat die Verwaltung die SEG mit der Erstellung einer Machbarkeits- studie beauftragt. In diesem Zuge wurde auch die potenzielle Nutzung des hinteren Rathauses als Büroraum untersucht. Die Kurfürstliche Zeile beinhaltet die Gebäude Kurfürsten Allee 1 – 10. Die Hausnummern 1a (Haus an der Redoute), 2-3 (Vorderhaus: Verwaltungs- nutzung), 4 (Gärtnerunterkunft) sowie 8-9 (Musikschule) sind im Besitz der Bundesstadt Bonn. Das SGB befasst sich derzeit intensiv mit dem Rathaus (Kurfürsten Allee 2-3) aus den Reihen der Kurfürstlichen Zeile. Diese Adresse beinhaltet sowohl das Vorderhaus (Teil aus der ursprünglichenSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) „Kurfürstlichen Zeile“) sowie einen rückwärtigen Gebäudeteil (freistehender Gebäuderiegel, durch einen Versorgungsgang miteinander verbunden) aus den 60-er Jahren. Beide Gebäude wurden im Rahmen einer Gebäudezustandserfassung unter- sucht. Im Zuge dieser Erfassung wurden die Gebäudesubstanz, die techni- schen Anlagen sowie die Außenanlagen systematisch untersucht, bewertet und monetär eingeordnet. Die Ergebnisse liegen dem SGB seit Anfang 2026 vor. Daraus ergibt sich, dass beide Gebäudeteile einen erheblichen Sanierungsbe- darf aufweisen. Der rückwärtige Gebäudeteil ist aufgrund bestehender Schad- stoffbelastungen derzeit nicht nutzbar und kann ausschließlich als Lagerfläche verwendet werden. Eine kurzfristige Reaktivierung dieses Gebäudeteils ist nicht möglich. Das Vorderhaus ist infolge brandschutzrechtlicher Auflagen nur eingeschränkt nutzbar; das Dachgeschoss ist für Verwaltungszwecke gesperrt. Der rückwärtige Gebäudeteil ist derzeit zudem Bestandteil der Vorlage DS 261253. Das Gebäude wurde gemeinsam mit der Stadtentwicklungsgesell- schaft auf eine künftige Wohn- und Büronutzung hin untersucht. Die Untersu- chung kommt zu dem Ergebnis, dass lediglich eine begrenzte Anzahl an Büroräumen realisiert werden könnte, während eine zukünftige Wohnnutzung als gut umsetzbar bewertet wird. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde insbesondere die Schaffung von (sozialem) Wohnraum hervorgehoben und positiv beurteilt. Im Zuge der Immobilienstrategie, die zum Jahreswechsel den politischen Gre- mien vorgestellt werden kann, wird insbesondere auch der Bedarf an Verwal- tungsunterbringung in den Bezirken untersucht. Das Vorderhaus der Haus- nummer 2-3 ist hierfür u. a. vorgesehen. Grundsätzlich ist das Bestreben der Verwaltung die Einheiten an zentralen Standorten unterzubringen, insofern ist die Nutzung des Hinterhauses für Wohnzwecke aus Sicht der Verwaltung ein gangbarer Weg. Die übrigen Hausnummern waren noch nicht Bestandteil einer umfassenden Untersuchung und werden in der umfangreichen Gebäudezustandserfassung des SGB, die sukzessive in den kommenden drei Jahren durchgeführt wird, einer näheren Betrachtung unterzogen. Insofern schlägt die Verwaltung vor, die Beschlussfassung zum Hinterhaus entsprechend der Vorlage DS 261253 zu treffen. Im Rahmen der Realisierung dieses Projektes ist auch eine Erweiterung der bestehenden Machbarkeitsstu- die auf die weiteren Hausnummern denkbar, um eine sinnvolle Verzahnung von Verwaltungsnutzung im Vorderhaus, der Nutzung durch die Musikschule, der Förderung des gesellschaftlichen Lebens und Wohnen am Standort zu realisie- ren. Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage hatte folgenden Inhalt: Die Stadt Bonn hat im Jahr 2018 das Vorhaben der Hochschule Bonn-Rhein- Sieg (H-BRS) unterstützt, einen Campus für den Bereich Cyber Security am Standort Bonn in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg zu etablieren (s.Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) DS-Nr. 1910052). Das Land NRW hat die neuen Studienangebote an den Hochschulen Bonn-Rhein-Sieg und Niederrhein ab dem Jahr 2020 für drei Jah- re an den bestehenden Standorten gefördert, Finanzmittel für den infrastruktu- rellen Auf- und Ausbau von Liegenschaften wurden nicht zur Verfügung gestellt (s. DS-Nr. 200498). Auch in der weiteren Förderphase wurden die Studiengän- ge unterstützt, jedoch keine Infrastrukturmittel bereitgestellt (s. DS-Nr. 242014- 01 ST). Die Liegenschaften an der kurfürstlichen Zeile waren entsprechend des LOI (s. Anlage zu DS-Nr. 1910052) teilweise für eine zukünftige Nutzung der H-BRS vorgesehen. Die Verwaltung stand dazu in den letzten Jahren immer wieder mit dem Präsidium und der Verwaltung der H-BRS im Kontakt. In der Förderung der Pilotphase und weiteren Förderzusagen des Landes NRW haben sich die gemeinsamen Vorstellungen und Hoffnungen der H-BRS und der Stadt Bonn, auch finanzielle Mittel für die Entwicklung eines neuen Standorts in Bonn-Bad Godesberg zu erhalten, nicht erfüllen können. Aufgrund der somit fehlenden Perspektive für die Realisierung eines neuen Standortes der H-BRS und der durch den Stadthaus-Umzug geänderte Anfor- derungen an die mögliche (Eigen-)Nutzung städtischer Liegenschaften haben sich die Stadtspitze und die Präsidentin der H-BRS in mehreren Gesprächen über die Nutzungsperspektive der Liegenschaft in Bad Godesberg ausge- tauscht. Die H-BRS und die Stadt verfolgen die Planungen eines H-BRS- Standorts für Cybersicherheit aufgrund der fehlenden haushälterischen Per- spektive des Landes NRW und der möglichen kommunalen Eigenbedarfe nicht mehr weiter. Ein Standort der H-BRS in Bonn wird für die Zukunft jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen, die H-BRS ist weiterhin offen für den Austausch ge- meinsamer Entwicklungsperspektiven. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 22.10.2026, 03:20 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de