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260503-02 · Beschlussvorlage

N-Vorlage: Aufgabe eines möglichen Standorts an der kurfürstlichen Zeile in Bonn-Bad Godesberg für die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

Nummer
260503-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.10.2026
Letzte Änderung
21.10.2026
  1. noch nicht terminiert Anhörung
  2. noch nicht terminiert Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 260503 Aufgabe eines möglichen Standorts an der kurfürstlichen Zeile in Bonn-Bad Godesberg für die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

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Beschlussvorlage
öffentlich
260503-02
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
N-Vorlage: Aufgabe eines möglichen Standorts an
der kurfürstlichen Zeile in Bonn-Bad Godesberg für
die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Anhörung
Rat 12.11.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Weiterverwertung des Hinterhauses Kurfürstenallee 2-3 gemäß der DS
261253 wird zugestimmt.
Darüber hinaus wird die, im Rahmen der Realisierung dieses Projektes die be-
stehende Machbarkeitsstudie auf die weiteren Hausnummern ausgeweitet, um
eine sinnvolle Verzahnung von Verwaltungsnutzung im Vorderhaus, der Nut-
zung durch die Musikschule, der Förderung des gesellschaftlichen Lebens und
Wohnen am Standort zu realisieren.
Begründung
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in ihrer Sitzung am 22.04.2026 den
Änderungsantrag 260503-01AA beschlossen und die Mitteilungsvorlage
260603 zum ordentlichen Tagesordnungspunkt erhoben, mit der Maßgabe,
dass zeitnah eine Nutzung der leerstehenden Gebäude an der Kurfürstlichen
Zeile als Standort für die Stadtverwaltung überprüft wird.
Ende 2025 hat die Verwaltung die SEG mit der Erstellung einer Machbarkeits-
studie beauftragt. In diesem Zuge wurde auch die potenzielle Nutzung des
hinteren Rathauses als Büroraum untersucht.
Die Kurfürstliche Zeile beinhaltet die Gebäude Kurfürsten Allee 1 – 10.
Die Hausnummern 1a (Haus an der Redoute), 2-3 (Vorderhaus: Verwaltungs-
nutzung), 4 (Gärtnerunterkunft) sowie 8-9 (Musikschule) sind im Besitz der
Bundesstadt Bonn.
Das SGB befasst sich derzeit intensiv mit dem Rathaus (Kurfürsten Allee 2-3)
aus den Reihen der Kurfürstlichen Zeile.
Diese Adresse beinhaltet sowohl das Vorderhaus (Teil aus der ursprünglichenSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
„Kurfürstlichen Zeile“) sowie einen rückwärtigen Gebäudeteil (freistehender
Gebäuderiegel, durch einen Versorgungsgang miteinander verbunden) aus den
60-er Jahren.
Beide Gebäude wurden im Rahmen einer Gebäudezustandserfassung unter-
sucht. Im Zuge dieser Erfassung wurden die Gebäudesubstanz, die techni-
schen Anlagen sowie die Außenanlagen systematisch untersucht, bewertet und
monetär eingeordnet. Die Ergebnisse liegen dem SGB seit Anfang 2026 vor.
Daraus ergibt sich, dass beide Gebäudeteile einen erheblichen Sanierungsbe-
darf aufweisen. Der rückwärtige Gebäudeteil ist aufgrund bestehender Schad-
stoffbelastungen derzeit nicht nutzbar und kann ausschließlich als Lagerfläche
verwendet werden. Eine kurzfristige Reaktivierung dieses Gebäudeteils ist nicht
möglich.
Das Vorderhaus ist infolge brandschutzrechtlicher Auflagen nur eingeschränkt
nutzbar; das Dachgeschoss ist für Verwaltungszwecke gesperrt.
Der rückwärtige Gebäudeteil ist derzeit zudem Bestandteil der Vorlage DS
261253. Das Gebäude wurde gemeinsam mit der Stadtentwicklungsgesell-
schaft auf eine künftige Wohn- und Büronutzung hin untersucht. Die Untersu-
chung kommt zu dem Ergebnis, dass lediglich eine begrenzte Anzahl an
Büroräumen realisiert werden könnte, während eine zukünftige Wohnnutzung
als gut umsetzbar bewertet wird.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde insbesondere die Schaffung von
(sozialem) Wohnraum hervorgehoben und positiv beurteilt.
Im Zuge der Immobilienstrategie, die zum Jahreswechsel den politischen Gre-
mien vorgestellt werden kann, wird insbesondere auch der Bedarf an Verwal-
tungsunterbringung in den Bezirken untersucht. Das Vorderhaus der Haus-
nummer 2-3 ist hierfür u. a. vorgesehen. Grundsätzlich ist das Bestreben der
Verwaltung die Einheiten an zentralen Standorten unterzubringen, insofern ist
die Nutzung des Hinterhauses für Wohnzwecke aus Sicht der Verwaltung ein
gangbarer Weg.
Die übrigen Hausnummern waren noch nicht Bestandteil einer umfassenden
Untersuchung und werden in der umfangreichen Gebäudezustandserfassung
des SGB, die sukzessive in den kommenden drei Jahren durchgeführt wird,
einer näheren Betrachtung unterzogen.
Insofern schlägt die Verwaltung vor, die Beschlussfassung zum Hinterhaus
entsprechend der Vorlage DS 261253 zu treffen. Im Rahmen der Realisierung
dieses Projektes ist auch eine Erweiterung der bestehenden Machbarkeitsstu-
die auf die weiteren Hausnummern denkbar, um eine sinnvolle Verzahnung von
Verwaltungsnutzung im Vorderhaus, der Nutzung durch die Musikschule, der
Förderung des gesellschaftlichen Lebens und Wohnen am Standort zu realisie-
ren.
Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage hatte folgenden Inhalt:
Die Stadt Bonn hat im Jahr 2018 das Vorhaben der Hochschule Bonn-Rhein-
Sieg (H-BRS) unterstützt, einen Campus für den Bereich Cyber Security am
Standort Bonn in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg zu etablieren (s.Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
DS-Nr. 1910052). Das Land NRW hat die neuen Studienangebote an den
Hochschulen Bonn-Rhein-Sieg und Niederrhein ab dem Jahr 2020 für drei Jah-
re an den bestehenden Standorten gefördert, Finanzmittel für den infrastruktu-
rellen Auf- und Ausbau von Liegenschaften wurden nicht zur Verfügung gestellt
(s. DS-Nr. 200498). Auch in der weiteren Förderphase wurden die Studiengän-
ge unterstützt, jedoch keine Infrastrukturmittel bereitgestellt (s. DS-Nr. 242014-
01 ST).
Die Liegenschaften an der kurfürstlichen Zeile waren entsprechend des LOI (s.
Anlage zu DS-Nr. 1910052) teilweise für eine zukünftige Nutzung der H-BRS
vorgesehen. Die Verwaltung stand dazu in den letzten Jahren immer wieder mit
dem Präsidium und der Verwaltung der H-BRS im Kontakt. In der Förderung
der Pilotphase und weiteren Förderzusagen des Landes NRW haben sich die
gemeinsamen Vorstellungen und Hoffnungen der H-BRS und der Stadt Bonn,
auch finanzielle Mittel für die Entwicklung eines neuen Standorts in Bonn-Bad
Godesberg zu erhalten, nicht erfüllen können.
Aufgrund der somit fehlenden Perspektive für die Realisierung eines neuen
Standortes der H-BRS und der durch den Stadthaus-Umzug geänderte Anfor-
derungen an die mögliche (Eigen-)Nutzung städtischer Liegenschaften haben
sich die Stadtspitze und die Präsidentin der H-BRS in mehreren Gesprächen
über die Nutzungsperspektive der Liegenschaft in Bad Godesberg ausge-
tauscht. Die H-BRS und die Stadt verfolgen die Planungen eines H-BRS-
Standorts für Cybersicherheit aufgrund der fehlenden haushälterischen Per-
spektive des Landes NRW und der möglichen kommunalen Eigenbedarfe nicht
mehr weiter. Ein Standort der H-BRS in Bonn wird für die Zukunft jedoch nicht
gänzlich ausgeschlossen, die H-BRS ist weiterhin offen für den Austausch ge-
meinsamer Entwicklungsperspektiven.
Anlage/n
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Datenstand: 22.10.2026, 03:20 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de