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260559-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer am ehemaligen "Bahnübergang Holzlarer Straße"

Nummer
260559-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.04.2026
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260559 Bürgerantrag: Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer am ehemaligen "Bahnübergang Holzlarer Straße"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260559-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verbesserung der Sicherheit für
Radfahrer am ehemaligen "Bahnübergang
Holzlarer Straße"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Dem Antragsteller wurde bereits im Rahmen von Schriftverkehr mitgeteilt, dass
eine Verfüllung mit bituminösem Material nicht nachhaltig beständig sein wird.
Eine solche Verfüllung ist fachlich nicht umsetzbar, da sie sich in Teilen lösen
wird. Sie müsste daher bereits nach kurzer Zeit mit entsprechendem
Unterhaltungsaufwand wieder vollständig erneuert oder entfernt werden.
Insgesamt führen solche unbeständigen Provisorien statt zu einer
Verbesserung somit sogar zur Verschlechterung hinsichtlich der
Verkehrssicherheit.
Die alten Schienen werden hier vom Radverkehr in einem sehr stumpfen
Winkel gequert, so dass keine Gefahr besteht, in das Schienenprofil zu geraten
und einer Sturzgefahr ausgesetzt zu werden. Es liegen keinerlei Meldungen
über das Vorhandensein einer Gefahrenstelle oder gar Verkehrsunfälle vor, so
dass hier keinerlei Handlungsbedarf hinsichtlich einer Veränderung der
Situation besteht.
Nach Klarheit, wie mit der RSE-Trasse zukünftig zu verfahren ist, könnte der
Übergang im Falle einer Aufgabe der Trasse zurückgebaut werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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