260559-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer am ehemaligen "Bahnübergang Holzlarer Straße"
Kerndaten
- Nummer
- 260559-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.04.2026
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260559-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer am ehemaligen "Bahnübergang Holzlarer Straße" Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Dem Antragsteller wurde bereits im Rahmen von Schriftverkehr mitgeteilt, dass eine Verfüllung mit bituminösem Material nicht nachhaltig beständig sein wird. Eine solche Verfüllung ist fachlich nicht umsetzbar, da sie sich in Teilen lösen wird. Sie müsste daher bereits nach kurzer Zeit mit entsprechendem Unterhaltungsaufwand wieder vollständig erneuert oder entfernt werden. Insgesamt führen solche unbeständigen Provisorien statt zu einer Verbesserung somit sogar zur Verschlechterung hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Die alten Schienen werden hier vom Radverkehr in einem sehr stumpfen Winkel gequert, so dass keine Gefahr besteht, in das Schienenprofil zu geraten und einer Sturzgefahr ausgesetzt zu werden. Es liegen keinerlei Meldungen über das Vorhandensein einer Gefahrenstelle oder gar Verkehrsunfälle vor, so dass hier keinerlei Handlungsbedarf hinsichtlich einer Veränderung der Situation besteht. Nach Klarheit, wie mit der RSE-Trasse zukünftig zu verfahren ist, könnte der Übergang im Falle einer Aufgabe der Trasse zurückgebaut werden. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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