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260876-01 · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung am Kreisverkehr Im großen Garten/Otto-Hahn-Straße/Lärchenstraße

Nummer
260876-01
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Otto-Hahn-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn Hauptort
  • Lärchenstraße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260876 Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung am Kreisverkehr Im großen Garten/Otto-Hahn-Straße/Lärchenstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260876-01
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung am Kreisverkehr Im großen
Garten/Otto-Hahn-Straße/Lärchenstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme
Die Verwaltung hat im Bereich des Kreisverkehrs in der Otto-Hahn-Str. bereits
eine Seitenradarmessung durchgeführt. Demnach liegt die Durchschnittsge-
schwindigkeit zur Einfahrt in den Kreisverkehr bei 26 km/h. Bauliche Maßnah-
men scheiden dort aus, da diese nur in Bereichen, in denen Tempo 30 ange-
ordnet ist, durchgeführt werden können. Eine Reduzierung auf Tempo 30 kann
dort nicht angeordnet werden, da auch eine verkehrspolizeiliche Stellungnahme
vorliegt, wonach dort kein erhöhtes Gefahrenpotential gesehen wird. Zudem
befindet sich keine Einrichtung dort, die eine Reduzierung der Geschwindigkeit
begründen würde.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgebli-
chen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirks-
vertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürge-
ranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 12:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de