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260910-02 · Mitteilungsvorlage

Mitteilungsvorlage zum CDU-Antrag: S13 –Haltestelle in Beuel-Vilich – Bereitstellung von Parkflächen

Nummer
260910-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
29.06.2026
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 260910 CDU-Antrag: S13 –Haltestelle in Beuel-Vilich – Bereitstellung von Parkflächen

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
260910-02
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Mitteilungsvorlage zum CDU-Antrag: S13 –
Haltestelle in Beuel-Vilich – Bereitstellung von
Parkflächen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 27.05.2026 wurde im
Zusammenhang mit der Einrichtung einer P+R-Anlage in Vilich beschlossen:
"Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen,
1. ob östlich des S13-Halts eine zunächst provisorische Park+Ride-Fläche
mit direkter Anbindung an die B56 eingerichtet werden kann,
2. ob ab dem Winterfahrplan mindestens eine Busanbindung der Linie 603
an den S13-Halt vorgesehen werden kann und mittelfristig auch eine
Anbindung durch die Linie 516 möglich ist,
3. wie eine zeitnahe fußläufige Direktanbindung des bestehenden P+R-
Platzes an den neuen Haltepunkt umgesetzt werden kann."
Zum aktuellen Stand der Prüfung teilt die Verwaltung mit:
Zu 1.:
Insbesondere vor dem Hintergrund der am 03.06.2026 von der Autobahn
GmbH des Bundes angeordneten Vollsperrung der Friedrich-Ebert-Brücke
(A562/Nordbrücke) gewinnt die Einrichtung von attraktiven Umsteigepunkten
vom Auto auf den ÖPNV an zusätzlicher Bedeutung. Das in den letzten Jahren
als Baustelleneinrichtungsfläche genutzte Grundstück östlich der DB-Trasse in
Vilich ist aufgrund seiner Lage in unmittelbarer Nähe des Haltepunktes von DB
und Stadtbahn sowie der B56 und A59 im Fokus der Prüfungen der
Verwaltung. In diesem Zusammenhang prüft die Verwaltung inwieweit eine –
auch provisorische – Nutzung der Fläche möglich sein könnte. Zu diesem
Zweck müssen neben eigentumsrechtlichen (Privatbesitz), umweltrechtlichen
(Altlasten) und technischen Fragen insbesondere die Baustellenplanung der
Deutschen Bahn sowie die verkehrliche Erschließung in den Blick genommen
werden
Zu 2.:Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Verwaltung hatte die SWB-V bereits mit der Prüfung einer Busanbindung
des neuen Verknüpfungspunktes in Vilich beauftragt (vgl. DS 241334). Diese
Prüfung erfolgte im Zuge der Planungen für den Fahrplanwechsel im Dezember
2026. Hierbei wurden durch die Stadtwerke Bus und Bahn GmbH (SWB-V)
diverse Optionen für eine Anbindung des Verknüpfungspunktes mit allen im
Umfeld verkehrenden Buslinien geprüft. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass
es zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 keine sinnvoll umsetzbare
Möglichkeit gibt, städtische Buslinien an den Verknüpfungspunkt Vilich
anzubinden. Die ausführlichen Prüfergebnisse werden in der Beschlussvorlage
zum Fahrplanwechsel 2026 dargestellt (s. DS-Nr. 260890, dort Zif. 8b der
Begründung).
Zu 3.:
Ein befestigter, bahnparalleler Fußweg von der Mathildastraße zum Haltepunkt
der S13/Linie 66 wird im Rahmen der Errichtung des Bahnhaltepunktes der
Linie 66 von den SWB hergestellt und soll mit Inbetriebnahme der Haltestelle
zur Verfügung stehen. Der vollständige Ausbau des Fußweges erfolgt - sofern
der entsprechende politische Beschluss erfolgt - im Rahmen der Herstellung
des Parkplatzes 2 im Laufe des Jahres 2027.
Anlage/n
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