260974 · Beschlussvorlage
Entsendung eines Vertreters der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) in den Aufsichtsrat der Flughafen Köln/Bonn GmbH
Kerndaten
- Nummer
- 260974
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.05.2026
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260974 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB Entsendung eines Vertreters der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) in den Aufsichtsrat der Flughafen Köln/Bonn GmbH Beratungsfolge Rat 11.06.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstadt Bonn ermächtigt seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SWB GmbH, den folgenden Vertreter der Stadtwerke Bonn GmbH in den Aufsichtsrat der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) zu entsenden: Herrn Mirko Heid (ab dem 01.07.2026) Begründung ▪ Nach § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der FKB besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern, davon sind 10 Vertreter der Gesellschafter und 5 Vertreter der Beschäftigten. ▪ Den Gesellschaftern Bundesrepublik Deutschland, Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes NRW mbH und der Stadt Köln stehen paritätisch je drei Sitze, den übrigen Gesellschaftern (Stadtwerke Bonn GmbH, Rhein-Sieg-Kreis und Rheinisch-Bergischer Kreis) zusammen ein Sitz im Aufsichtsrat zu. ▪ Nach § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der FKB endet die Amtszeit des Aufsichtsratsmitgliedes, das als Vertreter eines der drei Gesellschafter dem Aufsichtsrat angehört, mit der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn seiner Amtszeit beschließt. ▪ Das Mandat rotiert daher im zweijährigen Turnus zwischen den genannten drei Gesellschaftern und endet mit der im Juni 2027 stattfindenden Gesellschafterversammlung. ▪ Seit dem 20.03.2025 wurde Herr Olaf Hermes, SWB Bonn, entsendet. Dieser hat sein Mandat niedergelegt.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) ▪ Die Stadtwerke Bonn GmbH ist nun berechtigt, einen Vorschlag für die nachfolgende Besetzung des Aufsichtsratsmandats zu unterbreiten. ▪ Gemäß § 15 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrages der SWB GmbH entscheidet die Alleingesellschafterin über die Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen in Aufsichtsgremien von Beteiligungsunternehmen. Dementsprechend bedarf auch der/die Vertreter/in der SWB GmbH im Aufsichtsrat der Flughafen Köln/Bonn GmbH der Ermächtigung und Bevollmächtigung durch den Rat der Stadt Bonn. Weiterhin ist eine Zustimmung des Rates der Stadt Bonn auch nach § 108 ff GO NRW erforderlich. ▪ Der Aufsichtsrat der SWB hat in seiner Sitzung am 03.06.2026 per Beschluss den Besetzungsvorschlag empfohlen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 23.10.2026, 02:15 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de