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261082-03 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag Bezuschussung MobilPass-Tickets im „Rheinland-Tarif“ aus Bonn-Ausweis-Mitteln ab dem 01.06.2026; Antrag zur Vorlage 261082

Nummer
261082-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 261082 Bezuschussung MobilPass-Tickets im „Rheinland-Tarif“ aus Bonn-Ausweis-Mitteln ab dem 01.06.2026

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Änderungsantrag
öffentlich
261082-03 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jutta Acar
Marcel Schmitt
07.07.2026
BBB-Änderungsantrag Bezuschussung MobilPass-
Tickets im „Rheinland-Tarif“ aus Bonn-Ausweis-
Mitteln ab dem 01.06.2026; Antrag zur Vorlage
261082
Beratungsfolge
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung legt in der Sitzung des Rates am 09. Juli 2926 schriftlich,
hilfsweise mündlich dar, welche Kosten es im Gegensatz zu den in 2026 (3,24
Mio. Euro) und in 2027 (3,36 Mio. Euro) laut Vorlage veranschlagten Beträgen
verursachen würde, wenn für den heute nach den Richtlinien für die
Ausstellung des Bonn-Ausweises (50-08) berechtigten Personenkreis die dort
unter Ziffern 1.1- 1.4 benannten Preisnachlässe auf ÖPNV-Leistungen
wegfallen und durch einen Anspruch auf Förderung des Deutschlandtickets
Sozial unter
a) vollständiger Berücksichtigung des in der Grundsicherung geltenden
Regelsatzes Verkehr
b) unter Berücksichtigung des in der Grundsicherung geltenden Regelsatzes für
sog. Fremde Verkehrsdienstleistungen
ersetzt werden würden.
2. Da ein Verzicht auf die unter Ziffer 1.1-1.4 benannten Leistungen des Bonn-
Ausweises einen wesentlichen Beitrag zu Haushaltskonsoldierung darstellen
würde bzw. zu erwarten steht, dass die unter Ziffern 1 a) und 1 b)
nachgefragten Fälle für die Bundesstadt Bonn im Hinblick auf die Auszahlung
einer freiwilligen Leistung die geringste Haushaltsbelastung darstellen, möge
der Rat der Stadt Bonn Folgendes beschließen:
2a) Der mit Drucksache 261082 unterbreitete Beschlussvorschlag wird wie folgt
ersetzt:
Die unter Ziffern 1.1- 1.4 in den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-
Ausweises benannten Leistungen werden ersatzlos gestrichen.Seite 1 von 3
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Sofern Ziffer 2 a) nicht beschlossen wird, möge der Rat Folgendes
entscheiden:
2.b) Der mit Drucksache 261082 unterbreitete Beschlussvorschlag wird wie
folgt ersetzt:
Der unter Ziffer 3.1-3.5 in den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-
Ausweises benannte Personenkreis erhält auf Antrag zum Erwerb des
Deutschlandtickets Sozial eine Förderung in Höhe der Differenz zwischen dem
Ticketpreis und dem Regelsatz Verkehr, den der jeweils Berechtigte zur
Grundsicherung erhält. Diese Regelung ist in den Richtlinien für die Ausstellung
des Bonn-Ausweises aufzunehmen. Die dort bisher unter Ziffern 1.1- 1.4
benannten Leistungen werden ersatzlos gestrichen.
Sofern Ziffer 2 b) nicht beschlossen wird, möge der Rat Folgendes
beschließen:
2.c) Der mit Drucksache 261082 unterbreitete Beschlussvorschlag wird wie
folgt ersetzt:
Der unter Ziffer 3.1-3.5 in den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-
Ausweises benannte Personenkreis erhält auf Antrag zum Erwerb des
Deutschlandtickets Sozial eine Förderung in Höhe der Differenz zwischen dem
Ticketpreis und dem im Regelsatz Verkehr für Fremde
Verkehrsdienstleistungen enthaltenen Anteil, den der jeweils Berechtigte zur
Grundsicherung erhält. Diese Regelung ist in den Richtlinien für die Ausstellung
des Bonn-Ausweises aufzunehmen. Die dort bisher unter Ziffern 1.1- 1.4
benannten Leistungen werden ersatzlos gestrichen.
Begründung
In seiner Vorlage schlägt der Oberbürgermeister in Ziffer 1 vor, das
Monatsticket MobilPass im Abo der Preisstufe 1 b für erwachsene Inhaber des
Bonn-Ausweises mit 27,60 € und das Monatsticket MobilPass der Preisstufe 1
mit 17,60 Euro zu bezuschussen. Der Vorschlag ist nicht nur mit Blick auf die
desolate Haushaltslage der Bundesstadt Bonn und deren notwendiger
Konsolidierung inakzeptabel. Angesichts des im Regelbedarf für Bezieher von
Grundsicherung festgelegten monatlichen Satzes für Verkehr in Höhe von
derzeit 50,49 Euro (entspricht 8,97 % des Regelbedarfs) wäre es zum Beispiel
für eine alleinstehende, volljährige Person möglich, unter Verwendung eines
städtischen Zuschusses von derzeit 2,51 Euro ein Deutschlandticket Sozial für
monatlich 53 Euro zu erwerben, das zudem noch weitaus bessere Leistungen
als die oben genannten Mobilpass-Angebote bietet. Selbst wenn nur der
Regelsatz für Fremde Verkehrsdienstleistungen in Höhe von 45, 51 Euro
berücksichtigt werden würde, wäre für dies für die Stadt Bonn im angesetzten
Beispiel weitaus günstiger zu fördern. Der Zuschussbedarf von 7,49 Euro zum
Deutschlandticket läge weit unter den vorgeschlagenen Beträgen zur
Förderung der Mobilpass-Angebote.Seite 2 von 3
Seite 3
Weitere Ausführungen erfolgen mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 23.10.2026, 04:04 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de