261082-03 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag Bezuschussung MobilPass-Tickets im „Rheinland-Tarif“ aus Bonn-Ausweis-Mitteln ab dem 01.06.2026; Antrag zur Vorlage 261082
Kerndaten
- Nummer
- 261082-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 261082-03 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jutta Acar Marcel Schmitt 07.07.2026 BBB-Änderungsantrag Bezuschussung MobilPass- Tickets im „Rheinland-Tarif“ aus Bonn-Ausweis- Mitteln ab dem 01.06.2026; Antrag zur Vorlage 261082 Beratungsfolge Rat 09.07.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Verwaltung legt in der Sitzung des Rates am 09. Juli 2926 schriftlich, hilfsweise mündlich dar, welche Kosten es im Gegensatz zu den in 2026 (3,24 Mio. Euro) und in 2027 (3,36 Mio. Euro) laut Vorlage veranschlagten Beträgen verursachen würde, wenn für den heute nach den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises (50-08) berechtigten Personenkreis die dort unter Ziffern 1.1- 1.4 benannten Preisnachlässe auf ÖPNV-Leistungen wegfallen und durch einen Anspruch auf Förderung des Deutschlandtickets Sozial unter a) vollständiger Berücksichtigung des in der Grundsicherung geltenden Regelsatzes Verkehr b) unter Berücksichtigung des in der Grundsicherung geltenden Regelsatzes für sog. Fremde Verkehrsdienstleistungen ersetzt werden würden. 2. Da ein Verzicht auf die unter Ziffer 1.1-1.4 benannten Leistungen des Bonn- Ausweises einen wesentlichen Beitrag zu Haushaltskonsoldierung darstellen würde bzw. zu erwarten steht, dass die unter Ziffern 1 a) und 1 b) nachgefragten Fälle für die Bundesstadt Bonn im Hinblick auf die Auszahlung einer freiwilligen Leistung die geringste Haushaltsbelastung darstellen, möge der Rat der Stadt Bonn Folgendes beschließen: 2a) Der mit Drucksache 261082 unterbreitete Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: Die unter Ziffern 1.1- 1.4 in den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn- Ausweises benannten Leistungen werden ersatzlos gestrichen.Seite 1 von 3 Seite 2 Sofern Ziffer 2 a) nicht beschlossen wird, möge der Rat Folgendes entscheiden: 2.b) Der mit Drucksache 261082 unterbreitete Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: Der unter Ziffer 3.1-3.5 in den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn- Ausweises benannte Personenkreis erhält auf Antrag zum Erwerb des Deutschlandtickets Sozial eine Förderung in Höhe der Differenz zwischen dem Ticketpreis und dem Regelsatz Verkehr, den der jeweils Berechtigte zur Grundsicherung erhält. Diese Regelung ist in den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises aufzunehmen. Die dort bisher unter Ziffern 1.1- 1.4 benannten Leistungen werden ersatzlos gestrichen. Sofern Ziffer 2 b) nicht beschlossen wird, möge der Rat Folgendes beschließen: 2.c) Der mit Drucksache 261082 unterbreitete Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: Der unter Ziffer 3.1-3.5 in den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn- Ausweises benannte Personenkreis erhält auf Antrag zum Erwerb des Deutschlandtickets Sozial eine Förderung in Höhe der Differenz zwischen dem Ticketpreis und dem im Regelsatz Verkehr für Fremde Verkehrsdienstleistungen enthaltenen Anteil, den der jeweils Berechtigte zur Grundsicherung erhält. Diese Regelung ist in den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises aufzunehmen. Die dort bisher unter Ziffern 1.1- 1.4 benannten Leistungen werden ersatzlos gestrichen. Begründung In seiner Vorlage schlägt der Oberbürgermeister in Ziffer 1 vor, das Monatsticket MobilPass im Abo der Preisstufe 1 b für erwachsene Inhaber des Bonn-Ausweises mit 27,60 € und das Monatsticket MobilPass der Preisstufe 1 mit 17,60 Euro zu bezuschussen. Der Vorschlag ist nicht nur mit Blick auf die desolate Haushaltslage der Bundesstadt Bonn und deren notwendiger Konsolidierung inakzeptabel. Angesichts des im Regelbedarf für Bezieher von Grundsicherung festgelegten monatlichen Satzes für Verkehr in Höhe von derzeit 50,49 Euro (entspricht 8,97 % des Regelbedarfs) wäre es zum Beispiel für eine alleinstehende, volljährige Person möglich, unter Verwendung eines städtischen Zuschusses von derzeit 2,51 Euro ein Deutschlandticket Sozial für monatlich 53 Euro zu erwerben, das zudem noch weitaus bessere Leistungen als die oben genannten Mobilpass-Angebote bietet. Selbst wenn nur der Regelsatz für Fremde Verkehrsdienstleistungen in Höhe von 45, 51 Euro berücksichtigt werden würde, wäre für dies für die Stadt Bonn im angesetzten Beispiel weitaus günstiger zu fördern. Der Zuschussbedarf von 7,49 Euro zum Deutschlandticket läge weit unter den vorgeschlagenen Beträgen zur Förderung der Mobilpass-Angebote.Seite 2 von 3 Seite 3 Weitere Ausführungen erfolgen mündlich. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 23.10.2026, 03:34 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de