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261082-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage Freiwilliger Zuschuss zu ÖPNV-Verkehrsleistungen an Bonn-Ausweis-Inhaber; Fragen zur Vorlage "Bezuschussung MobilPass-Tickets im `Rheinland-Tarif´aus Bonn-Ausweis-Mitteln ab dem 01.06.2026", Drucksachenfolge 261082

Nummer
261082-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.09.2026
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. noch nicht terminiert Kenntnisnahme
  2. noch nicht terminiert Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261082 Bezuschussung MobilPass-Tickets im „Rheinland-Tarif“ aus Bonn-Ausweis-Mitteln ab dem 01.06.2026

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261082-05 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
28.08.2026
BBB-Anfrage Freiwilliger Zuschuss zu ÖPNV-
Verkehrsleistungen an Bonn-Ausweis-Inhaber;
Fragen zur Vorlage "Bezuschussung MobilPass-
Tickets im `Rheinland-Tarif´aus Bonn-Ausweis-
Mitteln ab dem 01.06.2026", Drucksachenfolge
261082
Beratungsfolge
Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
10.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
1. Welche Kosten würde es im Gegensatz zu den in 2026 (3,24 Mio.
Euro) und in 2027 (3,36 Mio. Euro) laut Vorlage veranschlagten
Beträgen verursachen, wenn für den heute nach den Richtlinien
für die Ausstellung des Bonn-Ausweises (50-08) berechtigten
Personenkreis die dort unter Ziffern 1.1- 1.4 benannten Preis-
nachlässe auf ÖPNV-Leistungen wegfallen und durch einen An-
spruch auf Förderung des Deutschlandtickets Sozial unter
a. vollständiger Berücksichtigung des in der Grundsicherung
geltenden Regelsatzes Verkehr
b. unter Berücksichtigung des in der Grundsicherung gelten-
den Regelsatzes für sog. Fremde Verkehrsdienstleistungen
ersetzt würden?
2. Welche Kosten würden noch anfallen, wenn die bisher unter Zif-
fern 1.1- 1.4 des Bonn-Ausweises benannten Leistungen ersatz-
los gestrichen würden und zum Ausgleich nur der unter Ziffer 3.1-
3.5 in den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises be-
nannte Personenkreis auf Antrag zum Erwerb des Deutschland-Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
tickets Sozial eine Förderung in Höhe der Differenz zwischen dem
Ticketpreis und
a) dem Regelsatz Verkehr, den der jeweils Berechtigte zur
Grundsicherung
b) dem Regelsatz Verkehr, für Fremde Verkehrsdienstleistungen
enthaltenen Anteil, den der jeweils Berechtigte zur Grundsi-
cherung
erhielte?
Die Fragen 1a, 1b, 2a und 2 b werden gemeinsam beantwortet.
Regelsätze (offiziell auch Regelbedarfe genannt) sind staatlich festgeleg-
te, monatliche Pauschalbeträge in Deutschland, die das Existenzmini-
mum für Menschen sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst be-
streiten können. Die Höhe richtet sich nach sogenannten Regelbedarfs-
stufen, die je nach Alter und Lebenssituation variieren:
Regelbedarfsstufe 1 Volljährige Alleinstehende bzw. Alleinerziehende
Regelbedarfsstufe 2 Volljährige Partner in gemeinsamen Haushalten
Regelbedarfsstufe 3 Volljährige in besonderen Wohnformen bzw. Ein-
richtungen
Regelbedarfsstufe 4 Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
Regelbedarfsstufe 5 Kinder von 6 bis 13 Jahren
Regelbedarfsstufe 6 Kinder von 0 bis 5 Jahren
Dementsprechend enthalten die Regelsätze auch unterschiedliche Be-
träge für Verkehr bzw. fremde Verkehrsdienstleistungen.
Der Anteil für Verkehr beläuft sich in den einzelnen Regelbedarfsstufen
auf:
Regelbedarfsstufe 1: 50,49 €
Regelbedarfsstufe 2: 45,38 €
Regelbedarfsstufe 3: 40,45 €Seite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Regelbedarfsstufe 4: 29,70 €
Regelbedarfsstufe 5: 31,07 €
Regelbedarfsstufe 6: 32,86 €
Der Anteil für fremde Verkehrsdienstleistungen beläuft sich in den ein-
zelnen Regelbedarfsstufen auf:
Regelbedarfsstufe 1: 45,51 €
Regelbedarfsstufe 2: 40,90 €
Regelbedarfsstufe 3: 36,46 €
Regelbedarfsstufe 4: 28,04 €
Regelbedarfsstufe 5: 28,02 €
Regelbedarfsstufe 6: 28,01 €
Das Deutschlandticket Sozial kostet 53 €.
Folgende Bezuschussungen wären bei Berücksichtigung des Anteils
Verkehr nötig:
Regelbedarfsstufe 1: 2,51 €
Regelbedarfsstufe 2: 7,62 €
Regelbedarfsstufe 3: 12,55 €
Regelbedarfsstufe 4: 23,30 €
Regelbedarfsstufe 5: 21,93 €
Regelbedarfsstufe 6: 20,14 €Seite 3 von 4
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Folgende Bezuschussungen wären bei Berücksichtigung des Anteils
fremde Verkehrsdienstleistungen nötig:
Regelbedarfsstufe 1: 7,49 €
Regelbedarfsstufe 2: 12,10 €
Regelbedarfsstufe 3: 16,54 €
Regelbedarfsstufe 4: 24,96 €
Regelbedarfsstufe 5: 24,98 €
Regelbedarfsstufe 6: 24,99 €
Eine belastbare Berechnung der Gesamtkosten der unter den Fragen
1a, 1b, 2a und 2b beschriebenen Fördervarianten ist auf Grundlage der
der Verwaltung vorliegenden Daten nicht möglich. Für eine entsprechen-
de Hochrechnung wäre insbesondere eine Zuordnung der tatsächlichen
Nutzer*innen zu den jeweiligen Regelbedarfsstufen erforderlich. Für die
unter Frage 2 beschriebenen Varianten wäre darüber hinaus die jeweili-
ge Rechtsgrundlage der Bonn-Ausweis-Berechtigung zu berücksichti-
gen. Diese Informationen liegen der Verwaltung nicht vor und können mit
vertretbarem Aufwand nicht ermittelt werden. Daher können lediglich die
individuellen Zuschussbeträge je Regelbedarfsstufe dargestellt werden.
Eine belastbare Hochrechnung auf Gesamtkosten ist nicht möglich.
Anlage/n
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Datenstand: 23.10.2026, 02:17 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de