261082-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage Freiwilliger Zuschuss zu ÖPNV-Verkehrsleistungen an Bonn-Ausweis-Inhaber; Fragen zur Vorlage "Bezuschussung MobilPass-Tickets im `Rheinland-Tarif´aus Bonn-Ausweis-Mitteln ab dem 01.06.2026", Drucksachenfolge 261082
Kerndaten
- Nummer
- 261082-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- noch nicht terminiert Kenntnisnahme
- noch nicht terminiert Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261082-05 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V 28.08.2026 BBB-Anfrage Freiwilliger Zuschuss zu ÖPNV- Verkehrsleistungen an Bonn-Ausweis-Inhaber; Fragen zur Vorlage "Bezuschussung MobilPass- Tickets im `Rheinland-Tarif´aus Bonn-Ausweis- Mitteln ab dem 01.06.2026", Drucksachenfolge 261082 Beratungsfolge Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 10.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 1. Welche Kosten würde es im Gegensatz zu den in 2026 (3,24 Mio. Euro) und in 2027 (3,36 Mio. Euro) laut Vorlage veranschlagten Beträgen verursachen, wenn für den heute nach den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises (50-08) berechtigten Personenkreis die dort unter Ziffern 1.1- 1.4 benannten Preis- nachlässe auf ÖPNV-Leistungen wegfallen und durch einen An- spruch auf Förderung des Deutschlandtickets Sozial unter a. vollständiger Berücksichtigung des in der Grundsicherung geltenden Regelsatzes Verkehr b. unter Berücksichtigung des in der Grundsicherung gelten- den Regelsatzes für sog. Fremde Verkehrsdienstleistungen ersetzt würden? 2. Welche Kosten würden noch anfallen, wenn die bisher unter Zif- fern 1.1- 1.4 des Bonn-Ausweises benannten Leistungen ersatz- los gestrichen würden und zum Ausgleich nur der unter Ziffer 3.1- 3.5 in den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises be- nannte Personenkreis auf Antrag zum Erwerb des Deutschland-Seite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) tickets Sozial eine Förderung in Höhe der Differenz zwischen dem Ticketpreis und a) dem Regelsatz Verkehr, den der jeweils Berechtigte zur Grundsicherung b) dem Regelsatz Verkehr, für Fremde Verkehrsdienstleistungen enthaltenen Anteil, den der jeweils Berechtigte zur Grundsi- cherung erhielte? Die Fragen 1a, 1b, 2a und 2 b werden gemeinsam beantwortet. Regelsätze (offiziell auch Regelbedarfe genannt) sind staatlich festgeleg- te, monatliche Pauschalbeträge in Deutschland, die das Existenzmini- mum für Menschen sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst be- streiten können. Die Höhe richtet sich nach sogenannten Regelbedarfs- stufen, die je nach Alter und Lebenssituation variieren: Regelbedarfsstufe 1 Volljährige Alleinstehende bzw. Alleinerziehende Regelbedarfsstufe 2 Volljährige Partner in gemeinsamen Haushalten Regelbedarfsstufe 3 Volljährige in besonderen Wohnformen bzw. Ein- richtungen Regelbedarfsstufe 4 Jugendliche von 14 bis 17 Jahren Regelbedarfsstufe 5 Kinder von 6 bis 13 Jahren Regelbedarfsstufe 6 Kinder von 0 bis 5 Jahren Dementsprechend enthalten die Regelsätze auch unterschiedliche Be- träge für Verkehr bzw. fremde Verkehrsdienstleistungen. Der Anteil für Verkehr beläuft sich in den einzelnen Regelbedarfsstufen auf: Regelbedarfsstufe 1: 50,49 € Regelbedarfsstufe 2: 45,38 € Regelbedarfsstufe 3: 40,45 €Seite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Regelbedarfsstufe 4: 29,70 € Regelbedarfsstufe 5: 31,07 € Regelbedarfsstufe 6: 32,86 € Der Anteil für fremde Verkehrsdienstleistungen beläuft sich in den ein- zelnen Regelbedarfsstufen auf: Regelbedarfsstufe 1: 45,51 € Regelbedarfsstufe 2: 40,90 € Regelbedarfsstufe 3: 36,46 € Regelbedarfsstufe 4: 28,04 € Regelbedarfsstufe 5: 28,02 € Regelbedarfsstufe 6: 28,01 € Das Deutschlandticket Sozial kostet 53 €. Folgende Bezuschussungen wären bei Berücksichtigung des Anteils Verkehr nötig: Regelbedarfsstufe 1: 2,51 € Regelbedarfsstufe 2: 7,62 € Regelbedarfsstufe 3: 12,55 € Regelbedarfsstufe 4: 23,30 € Regelbedarfsstufe 5: 21,93 € Regelbedarfsstufe 6: 20,14 €Seite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Folgende Bezuschussungen wären bei Berücksichtigung des Anteils fremde Verkehrsdienstleistungen nötig: Regelbedarfsstufe 1: 7,49 € Regelbedarfsstufe 2: 12,10 € Regelbedarfsstufe 3: 16,54 € Regelbedarfsstufe 4: 24,96 € Regelbedarfsstufe 5: 24,98 € Regelbedarfsstufe 6: 24,99 € Eine belastbare Berechnung der Gesamtkosten der unter den Fragen 1a, 1b, 2a und 2b beschriebenen Fördervarianten ist auf Grundlage der der Verwaltung vorliegenden Daten nicht möglich. Für eine entsprechen- de Hochrechnung wäre insbesondere eine Zuordnung der tatsächlichen Nutzer*innen zu den jeweiligen Regelbedarfsstufen erforderlich. Für die unter Frage 2 beschriebenen Varianten wäre darüber hinaus die jeweili- ge Rechtsgrundlage der Bonn-Ausweis-Berechtigung zu berücksichti- gen. Diese Informationen liegen der Verwaltung nicht vor und können mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelt werden. Daher können lediglich die individuellen Zuschussbeträge je Regelbedarfsstufe dargestellt werden. Eine belastbare Hochrechnung auf Gesamtkosten ist nicht möglich. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 23.10.2026, 03:33 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de