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261103-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kooperation CDU/SPD/FDP: Finanzierung 19 € Schüler*innen Ticket, Finanzierung Sozialticket, Finanzierung kostenfreier Eintritt für Schüler*innen in den Sommerferien

Nummer
261103-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 13.07.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261103 Kooperation CDU/SPD/FDP: Finanzierung 19 € Schüler*innen Ticket, Finanzierung Sozialticket, Finanzierung kostenfreier Eintritt für Schüler*innen in den Sommerferien

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261103-05 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Kooperation CDU/SPD/FDP: Finanzierung 19 €
Schüler*innen Ticket, Finanzierung Sozialticket,
Finanzierung kostenfreier Eintritt für Schüler*innen
in den Sommerferien
Beratungsfolge
Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die im Haushalt vorgesehenen Mittel des Förderprogramms
„Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische
Bestandssanierung“ werden im Rahmen einer Neuausrichtung der
Haushaltsprioritäten künftig stärker für unmittelbar sozial wirksame
Maßnahmen eingesetzt. Bereits bewilligte Förderungen bleiben hiervon
unberührt. Das Förderprogramm „Förderprogramm für die
sozialverträgliche energetische Bestandssanierung“, Beschlussvorlage
253056, wird mit sofortiger Wirkung eingestellt. Die Förderrichtlinie tritt
außer Kraft
Zu Ziffer 1:
Das Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Bestandsanierung
wurde mit DS 253056 durch den Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen und
ist ein Baustein für die Erreichung der Klimaneutralität und Umsetzung der
Kommunalen Wärmeplanung (DS 252604). Das Förderprogramm ist als
Steckbrief aus dem Handlungsfeld Gebäude des Bonner Klimaplans eine
wichtige Stellschraube, um die Sanierungsrate in Bonn zu steigern. Dies
wiederum sollte als wichtige Grundlage dienen, um den Energiebedarf zu
senken und somit einen Beitrag zur Umsetzung der kommunalen
Wärmeplanung und zum Erreichen der Klimaneutralität zu leisten.
Die Abrufzahlen zeigen, dass das Förderprogramm leider nicht die
gewünschten Ergebnisse erreicht hat.
Die Förderrichtlinie ist aktuell noch bis zum 31.12.2026 befristet gültig. Bzgl.
eines sofortigen Stopps des Programms weist die Verwaltung darauf hin, dass
ein solcher Schritt das Vertrauen in die Institution Stadt möglicherweise
schädigen würde. Die Verwaltung empfiehlt mit Blick auf die Zielsetzung der
Klimaneutralität und Umsetzung der Wärmeplanung das Programm noch bisSeite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Ende des Jahres laufen zu lassen, aber mit reduzierten Fördermitteln.
Die Verwaltung wird auch im Rahmen der gesamtstädtischen Aufgabenkritik
sowie der Haushaltsaufstellung 2027 intensiv und selbstkritisch prüfen, ob und
wie eine wirkungsvolle Klimaförderung im kommenden Doppelhaushalt mit
Finanzressourcen ausgestattet werden kann (vgl. hierzu DS 260355-03 ST).
Nach Prüfung des Antrages in der laufenden Bewirtschaftung 2026 kann
bestätigt werden, dass für das laufende Bewirtschaftungsjahr keine Ausgaben
geleistet wurden. Mit dem Stand vom 8. Juni 2026 wurden seitens der
Verwaltung insgesamt 14 Förderanträge bewilligt. Für diese bewilligten
Anträgen sind Zuschüsse in Höhe von 114.345,68 EUR gebunden und
reserviert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Förderrichtlinie gemäß
Ratsbeschluss bis Ende 2026 in Kraft ist und eine Antragstellung weiterhin
möglich ist, bis der Rat etwas anderes beschließt. Ob und in welcher Höhe
Förderungen beantragt werden, lässt sich seitens der Verwaltung nicht seriös
vorhersehen.
Daraus folgt, dass bei Annahme des Antrages, eine Umwidmung der Mittel, die
bis zum Beschluss des Rates nicht in bewilligten Bescheiden gebunden sind,
im Rahmen von überplanmäßigen Mittelbereitstellungen grundsätzlich möglich
ist.
Aufgrund der der ausgesprochen angespannten HH-Lage mit einem geplanten
Jahresdefizit von mehr als 120 Mio. EUR, ist zu erwarten, dass sich dieses
Defizit noch weiter erhöhen wird. Gründe hierfür sind insbesondere
Ausbleibende Erträge zur Flüchtlingsunterbringung und -versorgung,
Mehraufwendungen für Anmietungen, Sozialtransferaufwendungen im Bereich
der Hilfen zur Erziehung und der Integrationsassistenz. Zum jetzigen Zeitpunkt
sind die Fachämter aufgefordert, eine Prognose für das Jahr 2026 zu erstellen.
Der entsprechende Quartalsbericht wird dann an den AFBV sowie den Rat in
ALLRIS eingestellt.
Vor diesem Hintergrund wäre die im Antrag benannten Ansatzverschiebungen
ausschließlich zur Umsetzung und Gegenfinanzierung des Beschlusses des
Rates DS 253914 vom 12.03.2026 zugunsten der Preisstabilisierung des 19
EUR-Tickets für Schüler*Innen darstellbar, nicht aber die Mehraufwendungen
der Fahrpreisstabilisierung für Bonn-Ausweises-Inhaber*innen und den freien
Eintritt aller Kinder- und Jugendlichen in den Bonner Schwimmbädern. Die sich
ergebenden Minderaufwendungen sollen aus Sicht des Finanzdezernates in
voller Höhe der Haushaltskonsolidierung dienen bzw. zur Deckung der Lücken
in der Bewirtschaftung.
Die durch die Einstellung des Förderprogramms freiwerdenden
Haushaltsmittel (4,495 Mio. €.) werden zur Gegenfinanzierung der
Mehrkosten (1,359 Mio. €) des Bonner 19€-Schülertickets verwendet,
sodass der Ticketpreis dauerhaft bei 19€ pro Monat verbleiben kann.
Zu Ziffer 2: Amt 50/Bonn-Ausweis ist hiervon nur insoweit betroffen, als auch
Schüler*Innen, die über kein Schülerticket (gegebenenfalls finanziert über das
sog. Bildungs- und Teilhabepaket), aber einen Bonn-Ausweis verfügen, mit
diesem berechtigt sind zum Erwerb des 19,- € Schülertickets.Seite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Auf die Ausführungen der Verwaltung zur Kostensituation des subventionierten
Schülertickets in der abgelehnten Verwaltungsvorlage DS Nr. 253914 wird
verwiesen. Die frühzeitige Sicherung der Finanzierung des subventionierten
Schülertickets im laufenden Haushaltsjahr 2026 wird begrüßt. Hinsichtlich der
Haushaltsjahre ab 2027 wird auf Folgendes hingewiesen: Vor dem Hintergrund
der Haushaltsverfügung des Kämmerers vom 27.02.2026 zur Aufstellung des
Doppelhaushaltes 2027/2028 und des darin verankerten Prinzips des Zero-
Based Budgeting (ZBB) unter Vorgabe fixierter Eckwerte konnte das
Stadtplanungsamt, in dessen Budget die Mittel für das Schülerticket
veranschlagt worden sind, zum Doppelhaushalt 2027/2028 nur den gem. § 97
Abs. 3 SchulG in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Schülerfahrkostenverordnung
(SchfkVO) gesetzlich pflichtigen Kostenanteil für die freifahrtberechtigten
Schülerinnen und Schüler anmelden. Die vorgenommene Anmeldung zum
Haushaltsjahr 2027 beläuft sich demzufolge auf 940.000 Euro und zum
Haushaltsjahr 2028 auf 1.050.000 Euro. Eine Anmeldung unter Fortschreibung
der Kosten der Subventionierung auf 19 Euro, die zum Haushalt 2027
zusätzlich 1.800.000 Euro und zum Haushalt 2028 zusätzlich 2.100.000 Euro
erfordern wird, hätte zu einer erheblichen Überschreitung des amtsbezogenen
Eckwertes geführt bzw. hätte zu Lasten anderer Aufgaben der
Mobilitätsplanung bzw. der städtebaulichen, bauleitplanerischen und
stadtentwicklungsplanerischen Aufgaben dargestellt werden müssen, was aus
Sicht des Fachamtes nicht im Sinne der stadtentwicklungs-,
wohnungsbaulichen und verkehrlichen Ziele der Stadt wäre. Das Fachamt
empfiehlt daher, über das Budget für das Schülerticket ab 2027 nicht im Wege
eines Einzelfallbeschlusses, sondern im Zuge der regulären Haushaltsberatung
unter Betrachtung sämtlicher Aufgaben und deren Prioritäten zu entscheiden
Darüber hinaus werden die freiwerdenden Mittel genutzt, um die
Mehrkosten des 19€-Sozialtickets für Inhaber*innen des Bonn-Ausweises
auszugleichen (180tsd. € in 2026 und 360 Tsd. € für 2027), sodass auch
dieses Ticket weiterhin zu einem Preis von 19€ angeboten werden kann.
Zu Ziffer 3: Das Monatsticket MobilPass im Abo der Preisstufe 1 b für
Erwachsene („19 Euro Ticket“) erfreut sich einer stetig wachsenden Nachfrage.
Der Zuschuss aus Bonn-Ausweis-Mitteln beträgt aktuell 27,60 € je Ticket (vgl.
auch Option 1 des Beschlussvorschlages „Bezuschussung MobilPass-Tickets
im „Rheinland-Tarif“ aus Bonn-Ausweis-Mitteln ab dem 01.06.2026“).
.
Zusätzlich werden die freiwerdenden Mittel verwendet, um den
kostenfreien Eintritt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in die
Bonner Schwimmbäder während der Sommerferien 2026 zu finanzieren
(300 Tsd. € in 2026).
Zu Ziffer 4: Kinder und Jugendliche, die über einen Bonn-Ausweis verfügen,
erhalten gegenwärtig einen Nachlass von 50 % auf die Tarife der Bonner
Hallen- und Freibäder.
Soweit der kostenfreie Eintritt für alle Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren,
unabhängig vom Besitz eines Bonn Ausweises, gelten soll, wären
entsprechende Einnahmeausfälle beim Sport- und Bäderamt zu budgetieren.Seite 3 von 4
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen haushaltsrechtlichen
Anpassungen vorzunehmen und den zuständigen Gremien eine
entsprechende Mittelumschichtung vorzulegen.
Zu Ziffer 5: Bei Annahme des Antrages werden die entsprechenden
Anpassungen vorgenommen und den Gremien zugeleitet.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 29.10.2026, 18:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de