261103-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Kooperation CDU/SPD/FDP: Finanzierung 19 € Schüler*innen Ticket, Finanzierung Sozialticket, Finanzierung kostenfreier Eintritt für Schüler*innen in den Sommerferien
Kerndaten
- Nummer
- 261103-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261103-05 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Kooperation CDU/SPD/FDP: Finanzierung 19 € Schüler*innen Ticket, Finanzierung Sozialticket, Finanzierung kostenfreier Eintritt für Schüler*innen in den Sommerferien Beratungsfolge Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die im Haushalt vorgesehenen Mittel des Förderprogramms „Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung“ werden im Rahmen einer Neuausrichtung der Haushaltsprioritäten künftig stärker für unmittelbar sozial wirksame Maßnahmen eingesetzt. Bereits bewilligte Förderungen bleiben hiervon unberührt. Das Förderprogramm „Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung“, Beschlussvorlage 253056, wird mit sofortiger Wirkung eingestellt. Die Förderrichtlinie tritt außer Kraft Zu Ziffer 1: Das Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Bestandsanierung wurde mit DS 253056 durch den Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen und ist ein Baustein für die Erreichung der Klimaneutralität und Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung (DS 252604). Das Förderprogramm ist als Steckbrief aus dem Handlungsfeld Gebäude des Bonner Klimaplans eine wichtige Stellschraube, um die Sanierungsrate in Bonn zu steigern. Dies wiederum sollte als wichtige Grundlage dienen, um den Energiebedarf zu senken und somit einen Beitrag zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und zum Erreichen der Klimaneutralität zu leisten. Die Abrufzahlen zeigen, dass das Förderprogramm leider nicht die gewünschten Ergebnisse erreicht hat. Die Förderrichtlinie ist aktuell noch bis zum 31.12.2026 befristet gültig. Bzgl. eines sofortigen Stopps des Programms weist die Verwaltung darauf hin, dass ein solcher Schritt das Vertrauen in die Institution Stadt möglicherweise schädigen würde. Die Verwaltung empfiehlt mit Blick auf die Zielsetzung der Klimaneutralität und Umsetzung der Wärmeplanung das Programm noch bisSeite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ende des Jahres laufen zu lassen, aber mit reduzierten Fördermitteln. Die Verwaltung wird auch im Rahmen der gesamtstädtischen Aufgabenkritik sowie der Haushaltsaufstellung 2027 intensiv und selbstkritisch prüfen, ob und wie eine wirkungsvolle Klimaförderung im kommenden Doppelhaushalt mit Finanzressourcen ausgestattet werden kann (vgl. hierzu DS 260355-03 ST). Nach Prüfung des Antrages in der laufenden Bewirtschaftung 2026 kann bestätigt werden, dass für das laufende Bewirtschaftungsjahr keine Ausgaben geleistet wurden. Mit dem Stand vom 8. Juni 2026 wurden seitens der Verwaltung insgesamt 14 Förderanträge bewilligt. Für diese bewilligten Anträgen sind Zuschüsse in Höhe von 114.345,68 EUR gebunden und reserviert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Förderrichtlinie gemäß Ratsbeschluss bis Ende 2026 in Kraft ist und eine Antragstellung weiterhin möglich ist, bis der Rat etwas anderes beschließt. Ob und in welcher Höhe Förderungen beantragt werden, lässt sich seitens der Verwaltung nicht seriös vorhersehen. Daraus folgt, dass bei Annahme des Antrages, eine Umwidmung der Mittel, die bis zum Beschluss des Rates nicht in bewilligten Bescheiden gebunden sind, im Rahmen von überplanmäßigen Mittelbereitstellungen grundsätzlich möglich ist. Aufgrund der der ausgesprochen angespannten HH-Lage mit einem geplanten Jahresdefizit von mehr als 120 Mio. EUR, ist zu erwarten, dass sich dieses Defizit noch weiter erhöhen wird. Gründe hierfür sind insbesondere Ausbleibende Erträge zur Flüchtlingsunterbringung und -versorgung, Mehraufwendungen für Anmietungen, Sozialtransferaufwendungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Integrationsassistenz. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Fachämter aufgefordert, eine Prognose für das Jahr 2026 zu erstellen. Der entsprechende Quartalsbericht wird dann an den AFBV sowie den Rat in ALLRIS eingestellt. Vor diesem Hintergrund wäre die im Antrag benannten Ansatzverschiebungen ausschließlich zur Umsetzung und Gegenfinanzierung des Beschlusses des Rates DS 253914 vom 12.03.2026 zugunsten der Preisstabilisierung des 19 EUR-Tickets für Schüler*Innen darstellbar, nicht aber die Mehraufwendungen der Fahrpreisstabilisierung für Bonn-Ausweises-Inhaber*innen und den freien Eintritt aller Kinder- und Jugendlichen in den Bonner Schwimmbädern. Die sich ergebenden Minderaufwendungen sollen aus Sicht des Finanzdezernates in voller Höhe der Haushaltskonsolidierung dienen bzw. zur Deckung der Lücken in der Bewirtschaftung. Die durch die Einstellung des Förderprogramms freiwerdenden Haushaltsmittel (4,495 Mio. €.) werden zur Gegenfinanzierung der Mehrkosten (1,359 Mio. €) des Bonner 19€-Schülertickets verwendet, sodass der Ticketpreis dauerhaft bei 19€ pro Monat verbleiben kann. Zu Ziffer 2: Amt 50/Bonn-Ausweis ist hiervon nur insoweit betroffen, als auch Schüler*Innen, die über kein Schülerticket (gegebenenfalls finanziert über das sog. Bildungs- und Teilhabepaket), aber einen Bonn-Ausweis verfügen, mit diesem berechtigt sind zum Erwerb des 19,- € Schülertickets.Seite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Auf die Ausführungen der Verwaltung zur Kostensituation des subventionierten Schülertickets in der abgelehnten Verwaltungsvorlage DS Nr. 253914 wird verwiesen. Die frühzeitige Sicherung der Finanzierung des subventionierten Schülertickets im laufenden Haushaltsjahr 2026 wird begrüßt. Hinsichtlich der Haushaltsjahre ab 2027 wird auf Folgendes hingewiesen: Vor dem Hintergrund der Haushaltsverfügung des Kämmerers vom 27.02.2026 zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2027/2028 und des darin verankerten Prinzips des Zero- Based Budgeting (ZBB) unter Vorgabe fixierter Eckwerte konnte das Stadtplanungsamt, in dessen Budget die Mittel für das Schülerticket veranschlagt worden sind, zum Doppelhaushalt 2027/2028 nur den gem. § 97 Abs. 3 SchulG in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) gesetzlich pflichtigen Kostenanteil für die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler anmelden. Die vorgenommene Anmeldung zum Haushaltsjahr 2027 beläuft sich demzufolge auf 940.000 Euro und zum Haushaltsjahr 2028 auf 1.050.000 Euro. Eine Anmeldung unter Fortschreibung der Kosten der Subventionierung auf 19 Euro, die zum Haushalt 2027 zusätzlich 1.800.000 Euro und zum Haushalt 2028 zusätzlich 2.100.000 Euro erfordern wird, hätte zu einer erheblichen Überschreitung des amtsbezogenen Eckwertes geführt bzw. hätte zu Lasten anderer Aufgaben der Mobilitätsplanung bzw. der städtebaulichen, bauleitplanerischen und stadtentwicklungsplanerischen Aufgaben dargestellt werden müssen, was aus Sicht des Fachamtes nicht im Sinne der stadtentwicklungs-, wohnungsbaulichen und verkehrlichen Ziele der Stadt wäre. Das Fachamt empfiehlt daher, über das Budget für das Schülerticket ab 2027 nicht im Wege eines Einzelfallbeschlusses, sondern im Zuge der regulären Haushaltsberatung unter Betrachtung sämtlicher Aufgaben und deren Prioritäten zu entscheiden Darüber hinaus werden die freiwerdenden Mittel genutzt, um die Mehrkosten des 19€-Sozialtickets für Inhaber*innen des Bonn-Ausweises auszugleichen (180tsd. € in 2026 und 360 Tsd. € für 2027), sodass auch dieses Ticket weiterhin zu einem Preis von 19€ angeboten werden kann. Zu Ziffer 3: Das Monatsticket MobilPass im Abo der Preisstufe 1 b für Erwachsene („19 Euro Ticket“) erfreut sich einer stetig wachsenden Nachfrage. Der Zuschuss aus Bonn-Ausweis-Mitteln beträgt aktuell 27,60 € je Ticket (vgl. auch Option 1 des Beschlussvorschlages „Bezuschussung MobilPass-Tickets im „Rheinland-Tarif“ aus Bonn-Ausweis-Mitteln ab dem 01.06.2026“). . Zusätzlich werden die freiwerdenden Mittel verwendet, um den kostenfreien Eintritt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in die Bonner Schwimmbäder während der Sommerferien 2026 zu finanzieren (300 Tsd. € in 2026). Zu Ziffer 4: Kinder und Jugendliche, die über einen Bonn-Ausweis verfügen, erhalten gegenwärtig einen Nachlass von 50 % auf die Tarife der Bonner Hallen- und Freibäder. Soweit der kostenfreie Eintritt für alle Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren, unabhängig vom Besitz eines Bonn Ausweises, gelten soll, wären entsprechende Einnahmeausfälle beim Sport- und Bäderamt zu budgetieren.Seite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen haushaltsrechtlichen Anpassungen vorzunehmen und den zuständigen Gremien eine entsprechende Mittelumschichtung vorzulegen. Zu Ziffer 5: Bei Annahme des Antrages werden die entsprechenden Anpassungen vorgenommen und den Gremien zugeleitet. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 29.10.2026, 19:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de