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261109-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

GRÜNEN-Große Anfrage: Bauliche Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr am Rheinufer in Mehlem

Nummer
261109-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • Rüdigerstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261109 GRÜNEN-Große Anfrage: Bauliche Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr am Rheinufer in Mehlem

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261109-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
GRÜNEN-Große Anfrage: Bauliche
Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr am
Rheinufer in Mehlem
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadtverwaltung wurde gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie ist der Umsetzungsstand zum Prüfauftrag von FDP/BBB aus dem Jahr
2024 zur Beseitigung von Engstellen am Rheinufer in Mehlem mit der
Drucksachennummer 241513?
2. Wie ist der Umsetzungsstand zum Prüfauftrag bzw. Bürgerantrag aus dem
Jahr 2023 mit der Drucksachennummer 231678?
3. Gibt es Abschnitte (z. B. Radweg zwischen Mehlemer Fähre und Höhe
Rüdigerstraße 66), die sich auch ohne kompliziertes Planungsverfahren und
ohne Baumfällungen baulich realisieren lassen? Gibt es alternative Vorschläge
(z. B. Tausch von Fuß- und Radweg mit Verbreiterungsoptionen)?
zu 1. und 2.:
Eine abschließende Prüfung der Maßnahmen hat noch nicht stattgefunden.
Unter 210538-05 ST werden die Zwischenergebnisse dargestellt. Der
betroffene Abschnitt ist Teil einer vom ADFC vorgeschlagenen Veloroute.
Gemäß Beschluss zum Umgang mit den Velorouten des ADFC (DS 260409)
wird dieser Abschnitt eingehender geprüft und ggf. entsprechend priorisiert.
zu 3.:
Das Mehlemer Rheinufer liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet
„Rheinufer“. In einem Landschaftsschutzgebiet sind Maßnahmen zwar nicht
grundsätzlich ausgeschlossen, benötigen aber eine landschaftsschutzrechtliche
Befreiung und sind somit nicht ohne aufwändige Planungsverfahren und
Ausgleichsmaßnahmen umsetzbar. Darüber hinaus sind weite Teile des
Mehlemer Rheinufers nicht im städtischen Eigentum, sodass in diesen
Abschnitten eine enge Abstimmung mit der Eigentümerin, der
Bundeswasserstraßenverwaltung, notwendig ist. Die genannten Bedingungen
gelten auch für den Großteil des Gehwegs, sodass ein Tausch den
Planungsaufwand nicht verringern würde. Für den Abschnitt südlich der
Rüdigerstraße 66 bietet sich diese Option ohnehin nicht, da Rad- und
Fußverkehr hier gemeinsam geführt werden.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 23.10.2026, 04:03 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de