261109-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
GRÜNEN-Große Anfrage: Bauliche Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr am Rheinufer in Mehlem
Kerndaten
- Nummer
- 261109-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Rheinufer Hauptort
- Rüdigerstraße
- Mehlem
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261109-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III GRÜNEN-Große Anfrage: Bauliche Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr am Rheinufer in Mehlem Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stadtverwaltung wurde gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der Umsetzungsstand zum Prüfauftrag von FDP/BBB aus dem Jahr 2024 zur Beseitigung von Engstellen am Rheinufer in Mehlem mit der Drucksachennummer 241513? 2. Wie ist der Umsetzungsstand zum Prüfauftrag bzw. Bürgerantrag aus dem Jahr 2023 mit der Drucksachennummer 231678? 3. Gibt es Abschnitte (z. B. Radweg zwischen Mehlemer Fähre und Höhe Rüdigerstraße 66), die sich auch ohne kompliziertes Planungsverfahren und ohne Baumfällungen baulich realisieren lassen? Gibt es alternative Vorschläge (z. B. Tausch von Fuß- und Radweg mit Verbreiterungsoptionen)? zu 1. und 2.: Eine abschließende Prüfung der Maßnahmen hat noch nicht stattgefunden. Unter 210538-05 ST werden die Zwischenergebnisse dargestellt. Der betroffene Abschnitt ist Teil einer vom ADFC vorgeschlagenen Veloroute. Gemäß Beschluss zum Umgang mit den Velorouten des ADFC (DS 260409) wird dieser Abschnitt eingehender geprüft und ggf. entsprechend priorisiert. zu 3.: Das Mehlemer Rheinufer liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Rheinufer“. In einem Landschaftsschutzgebiet sind Maßnahmen zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, benötigen aber eine landschaftsschutzrechtliche Befreiung und sind somit nicht ohne aufwändige Planungsverfahren und Ausgleichsmaßnahmen umsetzbar. Darüber hinaus sind weite Teile des Mehlemer Rheinufers nicht im städtischen Eigentum, sodass in diesen Abschnitten eine enge Abstimmung mit der Eigentümerin, der Bundeswasserstraßenverwaltung, notwendig ist. Die genannten Bedingungen gelten auch für den Großteil des Gehwegs, sodass ein Tausch den Planungsaufwand nicht verringern würde. Für den Abschnitt südlich der Rüdigerstraße 66 bietet sich diese Option ohnehin nicht, da Rad- und Fußverkehr hier gemeinsam geführt werden.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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