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261142-02 AA · Änderungsantrag

Ergänzungsantrag Aktualisierung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Wohnen in Bonn hier: Handlungskonzept Wohnen Bonn Antrag zur Vorlage 261142

Nummer
261142-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
29.09.2026
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Empfehlung
  2. noch nicht terminiert Entscheidung federführend
  3. noch nicht terminiert Empfehlung
  4. noch nicht terminiert Empfehlung
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  1. 261142 Wohnen in Bonn hier: Handlungskonzept Wohnen Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
261142-02 AA
Antragsteller/in:
Bert Moll
Ulrich Gödeke
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Thomas
FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Ergänzungsantrag
Aktualisierung und Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes
Wohnen in Bonn
hier: Handlungskonzept Wohnen Bonn
Antrag zur Vorlage 261142
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
29.09.2026 Empfehlung
Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und
Arbeit
03.11.2026 Empfehlung
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
10.11.2026 Empfehlung
Rat 12.11.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt, als Baustein des Handlungskonzeptes
Wohnen Bonn den geltenden Bonner Flächennutzungsplan auf Aktualität und
Konsistenz seiner Darstellungen und nachrichtlichen Übernahmen zu prüfen
und im Wege einer der nächsten formellen Änderungen insgesamt auf
aktuellem Stand neu bekanntzumachen.
Zur Neubekanntmachung ist ein kurzgefasster Stadtentwicklungsbericht zum
Flächennutzungsplan im Umfang von 20 bis max. 50 Seiten zu veröffentlichen.
Der Bericht soll bei Bedarf oder regelmäßig alle 5 Jahre aktualisiert werden.
In dieses fortgeschriebene Grundgerüst sind die
Flächennutzungsplanänderungen fortlaufend mit neuer Nummerierung
einzubetten.
Begründung
Für die Schaffung und Änderung von Bauplanungsrecht ist eine aktuelle und
konsistente Flächennutzungsplanung eine wichtige Voraussetzung, da
Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.Seite 1 von 5
Seite 2
Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stammt aus dem Jahre 1975
und wurde über 200 Änderungen unterzogen. Unter den 40 größten deutschen
Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern zählt Bonn zu den Städten, die ihren
Flächennutzungsplan letztmalig aus Anlass der Kommunalen Gebietsreformen
in den 1960er und 70er Jahren neu aufgestellt haben. Seitdem wird der Plan in
Form von Einzeländerungen aktuell gehalten.
Auf diese Weise wird insbesondere die Planzeichnung fortwährend aktualisiert
i. d. R. in Form von punktuellen Einzeländerungen, oft in Parallelverfahren mit
der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen.
Der übergeleitete Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan von 1975
nach dem seinerzeitigem Bundesbaugesetz (BBauG) wurde in seinen
konzeptionellen Aussagen und Abwägungsentscheidungen für den Gesamtplan
hingegen nicht fortgeschrieben. Der veraltete Erläuterungsbericht wird daher
von der Verwaltung auch nicht mehr veröffentlicht. Vielmehr sind nur die
Begründungen zu den aktuelleren Flächennutzungsplanänderungen verfügbar.
Der Flächennutzungsplan hat nach § 5 des Baugesetzbuches (BauGB) die
Aufgabe, „für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten
städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den
voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“
Der Flächennutzungsplan ist demnach ein in die Zukunft gerichtetes
Planungsinstrument, um alle baulichen und sonstigen Nutzungen in der Stadt
einer Gesamtabwägung zu unterziehen unter Berücksichtigung aller
nachrichtlich übernommenen Fachplanungen Dritter. Die Nachvollziehbarkeit
dieser aktuellen Gesamtabwägung ist inzwischen durch die Vielzahl von
Einzeländerungen und den mittlerweile eher historischen Charakter des
Urplans
aus dem Jahre 1975 wesentlich erschwert.
Deshalb wird beantragt, dass die Bundesstadt Bonn ihren Flächennutzungsplan
in fachlich gebotener Weise aktualisiert. 30 % aller 40 Städte mit mehr als
200.000 Einwohnern haben ihren Flächennutzungsplan innerhalb eines
Zeithorizonts von 15 bis 20 Jahren durch formelle Neuaufstellung aktualisiert.
Eine Aktualisierung kann nicht nur in Form einer formellen Neuaufstellung
erfolgen, sondern auch in Form einer Neubekanntmachung, mit der alle
bisherigen Änderungen hinter sich gelassen werden. Diesen Weg haben 22,5
% der vorgenannten Städte gewählt, sodass über die Hälfte über formell
aktualisierte Flächennutzungspläne verfügen. Einzelheiten sind der
nachstehenden Abbildung (Anlage 1) sowie der Anlage 2 zu entnehmen.
Aber auch in der Gruppe von Städten mit nicht neu bekanntgemachten alten
Flächennutzungsplänen finden sich Städte, die ihren Flächennutzungsplan
durch umfassende sachliche und räumliche Änderungen aktuell gehalten
haben, wie z. B. München aus Anlass der Integration des Landschaftsplanes.
Zugleich wurde dem Plan informell ein aktueller Erläuterungsbericht
beigegeben. In Berlin, das den Flächennutzungsplan regelmäßig neu
bekanntmacht, werden ergänzend auch regelmäßig aktualisierte
Entwicklungsberichte veröffentlicht.
Aus Sicht der antragstellenden Fraktion sollte die beabsichtigte städtebauliche
Entwicklung Bonns als Bundes- und UN-Stadt in einem aktuellen, für
jedermann nachvollziehbaren Flächennutzungsplan dokumentiert sein. Dazu ist
das Gesamtplanwerk, mit dem Bonn in der derzeitigen Form zu den
Schlusslichtern unter Deutschlands Großstädten zählt, auf den neusten Stand
zu bringen.Seite 2 von 5
Seite 3
In Anbetracht der wirtschaftlichen Situation der Bundestadt Bonn, aber auch
aufgrund der erheblichen Verfahrensdauer einer formellen Neuaufstellung
sprechen sich die antragstellenden Fraktionen für die ebenso sparsame wie
effektive Variante einer Aktualisierung und Neubekanntmachung im Rahmen
einer der nächsten größeren Flächennutzungsplanänderungen aus. Die
Neubekanntmachung soll durch einen
aktuellen Entwicklungsbericht von 20 bis 50 Seiten ergänzt werden. Dieser
Bericht ersetzt zwar nicht die Planrechtfertigung der formellen Begründung des
Flächennutzungsplanes, trägt aber maßgeblich zum Verständnis des
fortgeschriebenen Planes in seiner Gesamtheit bei. Ein aktuell gehaltener
Entwicklungsbericht zum Flächennutzungsplan zeugt vom Wandel im
Planungsverständnis. Statt der regelmäßigen
statischen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für ca. 15 Jahre bildet
ein in kürzeren Zeitabständen regelmäßig fortgeschriebener
Stadtentwicklungsbericht die Möglichkeit, der Dynamik eines fortlaufenden
Prozesses in der Stadtentwicklungsplanung zu entsprechen. Dieser
Entwicklungs- und Planungsprozess soll fortlaufend mindestens alle 5 Jahre in
zusammengefasster Form als Ergänzung zu den Einzeländerungen des Planes
dokumentiert werden. Dieses Vorgehen hat sich bereits vielfach bewährt, ist
zeitgemäß und stellt eine erhebliche Planungsvereinfachung gegenüber einer
Neuaufstellung dar.
Anlage 1 Alter FNP Großstädte
Anlage 2 Alter der Flächennutzungspläne Großstädte > 200.000 EW in Jahren
2026
Anlage/n
1 Anlage 1 Flächennutzungsplan (öffentlich)
2 Anlage 2 Flächennutzungsplans (öffentlich)Seite 3 von 5
Quelle: Eigenen Recherchen
17,5
22,5
12,57,5
20
20
Alter FNP Großstädte > 200.000
EW in Jahren 2026, Anteil in
Prozent
Neuaufstellung < 10
Jahre
Neubekanntmachung <
10 Jahre
FNP > 10 - 20 Jahre
Neubekannmachung >
20 - 30 Jahre
FNP > 20 - 30 JahreSeite 4 von 5
Anlage
zum Antrag Aktualisierung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Quelle: Recherche auf den jeweiligen Internetseiten der Städte im Mai 2026
1
29
59
44
16
25
34
5
3
16
12
6
48
20
1
3
21
47
51
22
6
5
5
23
43
3
4
21
25
24
28
25
20
11
26
36
9
3
6
1
0 10 20 30 40 50 60 70
Berlin 1994
Hamburg 1973
München 1967
Köln 1982
Frankfurt am Main 2010
Stuttgart 2001
Düsseldorf 1992
Leipzig 2021
Dortmund 2004
Essen 2010
Bremen 2014
Dresden 2020
Hannover 1978
Nürnberg 2006
Duisburg 2025
Bochum 2010
Wuppertal 2005
Bielefeld 1979
Bonn 1975
Münster 2004
Mannheim 2020
Karlsruhe 2021
Augsburg 1995
Wiesbaden 2003
Mönchengladbach 1983
Gelsenkirchen 2010
Aachen 2022
Braunschweig 1979
Chemnitz 2001
Kiel 2002
Halle (Saale) 1998
Magdeburg 2001
Freiburg im Breisgau 2006
Krefeld 2015
Mainz 2000
Lübeck 1990
Erfurt 2006
Oberhausen 2010
Rostock 2020
Kassel 2009
Alter der Flächennutzungspläne Großstädte > 200.000 EW
in Jahren 2026
Neubek. 2025
Neubek. 2023
Neubek. 2017
in Neuaufstellung
in Neuaufstellung
in Neuaufstellung
Neubek. 2005 / in Neuaufst.
Neubek. 2023
in Neuaufstellung
In Neuaufstellung
Neubek. 2021
Neubek. 2023
in Neuaufstellung
Neubek. 2023
Neubek. 1997
Neubek. 2025Seite 5 von 5

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Datenstand: 22.10.2026, 22:49 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de