261142-02 AA · Änderungsantrag
Ergänzungsantrag Aktualisierung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Wohnen in Bonn hier: Handlungskonzept Wohnen Bonn Antrag zur Vorlage 261142
Kerndaten
- Nummer
- 261142-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 29.09.2026
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
- noch nicht terminiert Entscheidung federführend
- noch nicht terminiert Empfehlung
- noch nicht terminiert Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (8.075 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 261142-02 AA Antragsteller/in: Bert Moll Ulrich Gödeke CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Frank Thomas FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Ergänzungsantrag Aktualisierung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Wohnen in Bonn hier: Handlungskonzept Wohnen Bonn Antrag zur Vorlage 261142 Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Empfehlung Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit 03.11.2026 Empfehlung Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 10.11.2026 Empfehlung Rat 12.11.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, als Baustein des Handlungskonzeptes Wohnen Bonn den geltenden Bonner Flächennutzungsplan auf Aktualität und Konsistenz seiner Darstellungen und nachrichtlichen Übernahmen zu prüfen und im Wege einer der nächsten formellen Änderungen insgesamt auf aktuellem Stand neu bekanntzumachen. Zur Neubekanntmachung ist ein kurzgefasster Stadtentwicklungsbericht zum Flächennutzungsplan im Umfang von 20 bis max. 50 Seiten zu veröffentlichen. Der Bericht soll bei Bedarf oder regelmäßig alle 5 Jahre aktualisiert werden. In dieses fortgeschriebene Grundgerüst sind die Flächennutzungsplanänderungen fortlaufend mit neuer Nummerierung einzubetten. Begründung Für die Schaffung und Änderung von Bauplanungsrecht ist eine aktuelle und konsistente Flächennutzungsplanung eine wichtige Voraussetzung, da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.Seite 1 von 5 Seite 2 Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stammt aus dem Jahre 1975 und wurde über 200 Änderungen unterzogen. Unter den 40 größten deutschen Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern zählt Bonn zu den Städten, die ihren Flächennutzungsplan letztmalig aus Anlass der Kommunalen Gebietsreformen in den 1960er und 70er Jahren neu aufgestellt haben. Seitdem wird der Plan in Form von Einzeländerungen aktuell gehalten. Auf diese Weise wird insbesondere die Planzeichnung fortwährend aktualisiert i. d. R. in Form von punktuellen Einzeländerungen, oft in Parallelverfahren mit der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen. Der übergeleitete Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan von 1975 nach dem seinerzeitigem Bundesbaugesetz (BBauG) wurde in seinen konzeptionellen Aussagen und Abwägungsentscheidungen für den Gesamtplan hingegen nicht fortgeschrieben. Der veraltete Erläuterungsbericht wird daher von der Verwaltung auch nicht mehr veröffentlicht. Vielmehr sind nur die Begründungen zu den aktuelleren Flächennutzungsplanänderungen verfügbar. Der Flächennutzungsplan hat nach § 5 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufgabe, „für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“ Der Flächennutzungsplan ist demnach ein in die Zukunft gerichtetes Planungsinstrument, um alle baulichen und sonstigen Nutzungen in der Stadt einer Gesamtabwägung zu unterziehen unter Berücksichtigung aller nachrichtlich übernommenen Fachplanungen Dritter. Die Nachvollziehbarkeit dieser aktuellen Gesamtabwägung ist inzwischen durch die Vielzahl von Einzeländerungen und den mittlerweile eher historischen Charakter des Urplans aus dem Jahre 1975 wesentlich erschwert. Deshalb wird beantragt, dass die Bundesstadt Bonn ihren Flächennutzungsplan in fachlich gebotener Weise aktualisiert. 30 % aller 40 Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern haben ihren Flächennutzungsplan innerhalb eines Zeithorizonts von 15 bis 20 Jahren durch formelle Neuaufstellung aktualisiert. Eine Aktualisierung kann nicht nur in Form einer formellen Neuaufstellung erfolgen, sondern auch in Form einer Neubekanntmachung, mit der alle bisherigen Änderungen hinter sich gelassen werden. Diesen Weg haben 22,5 % der vorgenannten Städte gewählt, sodass über die Hälfte über formell aktualisierte Flächennutzungspläne verfügen. Einzelheiten sind der nachstehenden Abbildung (Anlage 1) sowie der Anlage 2 zu entnehmen. Aber auch in der Gruppe von Städten mit nicht neu bekanntgemachten alten Flächennutzungsplänen finden sich Städte, die ihren Flächennutzungsplan durch umfassende sachliche und räumliche Änderungen aktuell gehalten haben, wie z. B. München aus Anlass der Integration des Landschaftsplanes. Zugleich wurde dem Plan informell ein aktueller Erläuterungsbericht beigegeben. In Berlin, das den Flächennutzungsplan regelmäßig neu bekanntmacht, werden ergänzend auch regelmäßig aktualisierte Entwicklungsberichte veröffentlicht. Aus Sicht der antragstellenden Fraktion sollte die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung Bonns als Bundes- und UN-Stadt in einem aktuellen, für jedermann nachvollziehbaren Flächennutzungsplan dokumentiert sein. Dazu ist das Gesamtplanwerk, mit dem Bonn in der derzeitigen Form zu den Schlusslichtern unter Deutschlands Großstädten zählt, auf den neusten Stand zu bringen.Seite 2 von 5 Seite 3 In Anbetracht der wirtschaftlichen Situation der Bundestadt Bonn, aber auch aufgrund der erheblichen Verfahrensdauer einer formellen Neuaufstellung sprechen sich die antragstellenden Fraktionen für die ebenso sparsame wie effektive Variante einer Aktualisierung und Neubekanntmachung im Rahmen einer der nächsten größeren Flächennutzungsplanänderungen aus. Die Neubekanntmachung soll durch einen aktuellen Entwicklungsbericht von 20 bis 50 Seiten ergänzt werden. Dieser Bericht ersetzt zwar nicht die Planrechtfertigung der formellen Begründung des Flächennutzungsplanes, trägt aber maßgeblich zum Verständnis des fortgeschriebenen Planes in seiner Gesamtheit bei. Ein aktuell gehaltener Entwicklungsbericht zum Flächennutzungsplan zeugt vom Wandel im Planungsverständnis. Statt der regelmäßigen statischen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für ca. 15 Jahre bildet ein in kürzeren Zeitabständen regelmäßig fortgeschriebener Stadtentwicklungsbericht die Möglichkeit, der Dynamik eines fortlaufenden Prozesses in der Stadtentwicklungsplanung zu entsprechen. Dieser Entwicklungs- und Planungsprozess soll fortlaufend mindestens alle 5 Jahre in zusammengefasster Form als Ergänzung zu den Einzeländerungen des Planes dokumentiert werden. Dieses Vorgehen hat sich bereits vielfach bewährt, ist zeitgemäß und stellt eine erhebliche Planungsvereinfachung gegenüber einer Neuaufstellung dar. Anlage 1 Alter FNP Großstädte Anlage 2 Alter der Flächennutzungspläne Großstädte > 200.000 EW in Jahren 2026 Anlage/n 1 Anlage 1 Flächennutzungsplan (öffentlich) 2 Anlage 2 Flächennutzungsplans (öffentlich)Seite 3 von 5 Quelle: Eigenen Recherchen 17,5 22,5 12,57,5 20 20 Alter FNP Großstädte > 200.000 EW in Jahren 2026, Anteil in Prozent Neuaufstellung < 10 Jahre Neubekanntmachung < 10 Jahre FNP > 10 - 20 Jahre Neubekannmachung > 20 - 30 Jahre FNP > 20 - 30 JahreSeite 4 von 5 Anlage zum Antrag Aktualisierung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Quelle: Recherche auf den jeweiligen Internetseiten der Städte im Mai 2026 1 29 59 44 16 25 34 5 3 16 12 6 48 20 1 3 21 47 51 22 6 5 5 23 43 3 4 21 25 24 28 25 20 11 26 36 9 3 6 1 0 10 20 30 40 50 60 70 Berlin 1994 Hamburg 1973 München 1967 Köln 1982 Frankfurt am Main 2010 Stuttgart 2001 Düsseldorf 1992 Leipzig 2021 Dortmund 2004 Essen 2010 Bremen 2014 Dresden 2020 Hannover 1978 Nürnberg 2006 Duisburg 2025 Bochum 2010 Wuppertal 2005 Bielefeld 1979 Bonn 1975 Münster 2004 Mannheim 2020 Karlsruhe 2021 Augsburg 1995 Wiesbaden 2003 Mönchengladbach 1983 Gelsenkirchen 2010 Aachen 2022 Braunschweig 1979 Chemnitz 2001 Kiel 2002 Halle (Saale) 1998 Magdeburg 2001 Freiburg im Breisgau 2006 Krefeld 2015 Mainz 2000 Lübeck 1990 Erfurt 2006 Oberhausen 2010 Rostock 2020 Kassel 2009 Alter der Flächennutzungspläne Großstädte > 200.000 EW in Jahren 2026 Neubek. 2025 Neubek. 2023 Neubek. 2017 in Neuaufstellung in Neuaufstellung in Neuaufstellung Neubek. 2005 / in Neuaufst. Neubek. 2023 in Neuaufstellung In Neuaufstellung Neubek. 2021 Neubek. 2023 in Neuaufstellung Neubek. 2023 Neubek. 1997 Neubek. 2025Seite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@lage ↗Datenstand: 23.10.2026, 00:13 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de