261142-03 AA · Änderungsantrag
Ergänzungsantrag Wohnen in Bonn hier: Handlungskonzept Wohnen Bonn Wohnen in Bonn hier: Handlungskonzept Wohnen Bonn Antrag zur Vorlage 261142
Kerndaten
- Nummer
- 261142-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 29.09.2026
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- noch nicht terminiert Entscheidung federführend
- noch nicht terminiert Empfehlung
- noch nicht terminiert Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 261142-03 AA Antragsteller/in: Bert Moll Ulrich Gödeke CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Frank Thomas FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Ergänzungsantrag Wohnen in Bonn hier: Handlungskonzept Wohnen Bonn Wohnen in Bonn hier: Handlungskonzept Wohnen Bonn Antrag zur Vorlage 261142 Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Empfehlung Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit 03.11.2026 Empfehlung Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 10.11.2026 Empfehlung Rat 12.11.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, 1. im Rahmen des Handlungskonzeptes Wohnen mit der Erarbeitung des Flächenkonzeptes für den voraussehbaren Wohnbedarf der nächsten 10 bis 15 Jahre (Wohnbauentwicklungsprogramm 2040) kurzfristig zu beginnen, 2. in dem Konzept zur ausreichenden Befriedigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung unter Beachtung der relativen Bodenschutzklausel des BauGB das Ziel einer ausgewogene Innen- und Außenentwicklung zu verfolgen (temporäre Doppelstrategie) unter besonderer Berücksichtigung der fortgeschriebenen Flächenoptionen, die der seit dem 29.10.2025 rechtswirksame neue Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln bietet, 3. einen Ausgleichsvorschlag für den Umgang mit konkurrierenden Flächenansprüchen, insbesondere aus dem Bonner Freiraumplan und nach dem Stand der Arbeiten am Gesamtlandschaftsplan vorzubereiten, wobei der zeitliche Taktgeber die Aufstellung des Wohnbauflächenkonzept sein soll und nicht die Fertigstellung des Gesamtlandschaftsplanes, 4. die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) frühzeitig hinsichtlich möglicher Flächenentwicklungen zu beteiligen und das Konzept in ein Verfahren zurSeite 1 von 3 Seite 2 Änderung des Flächennutzungsplanes zur abschließenden Gesamtabwägung aller Belange zu überführen. Alle bisherigen Beschlüsse zur Entwicklung von Wohnbauflächen, insbesondere der Ad-hoc-Beschluss des Rates „Zukünftige Wohnungsbauflächen in Bonn im Rahmen von NEILA“ vom 16.12.2024 (DS-Nr. 241964) bleiben unberührt und sind vorlaufend mit höchster Priorität zu bearbeiten und in das Wohnbauflächenkonzept zu übernehmen. Begründung Um dem seit Jahren bestehenden Fehlbedarf an Wohnungen, insbesondere im unteren und mittleren Preissegment zu begegnen und dem abnehmenden Bestand an preisgebundenen öffentlich geförderten Wohnungen entgegenzuwirken, hat die Verwaltung ein Handlungskonzept Wohnen im Entwurf vorgelegt. Es sieht vor als eine von 14 Maßnahmen die Aufstellung eines Wohnflächenentwicklungsprogramms 2040 (M 2.2). In den sog. Shortscans des Entwurfes zum Handlungskonzeptes Wohnen ist eine mittelfristige Konzepterarbeitung bis 2030 bei einer Bearbeitungsdauer von einem Jahr genannt. In der Übersicht des Umsetzungsprogramms zum Handlungskonzept Wohnen ist eine Vorbereitung bis 2028 und eine Durchführung / Umsetzung ab 2028 verzeichnet ohne einen markierten Abschluss der Konzepterstellung. Zeitlich besonders priorisiert werden Maßnahmen zur Mobilisierung von Wohnbauflächen, zur Beschleunigung von Planungsverfahren und zur Förderung der Innenentwicklung. Auch wenn der Zeithorizont eines Wohnbauflächenkonzeptes längerfristig ist, muss umgehend mit den Arbeiten begonnen werden, da die Umsetzung des Konzeptes parallel (s. Beschluss des Rates zu den NEILA-Flächen) und direkt nach seinem Abschluss beginnen soll. Je früher mit dem Konzept begonnen wird, desto früher kann es seine Wirkung in der Bearbeitung und nach seinem Abschluss entfalten. Während die Förderung der Innenentwicklung zur Aktivierung von Flächenpotenzialen als Maßnahme des Klimaplans bereits weiter vorangeschritten ist, besteht aus Sicht der antragstellenden Fraktionen Nachholbedarf im Bereich der Außenentwicklung, um dem Wohnbedarf in nennenswertem Umfang gerecht zu werden. Innenentwicklung allein, das haben die letzten Jahre gezeigt, reicht nicht aus, um dem bestehenden und prognostizierten Wohnbauflächenbedarf auch nur annähernd decken zu können. Es bedarf vielmehr einer Doppelstrategie aus Innen- und Außenentwicklung, um Herausforderungen in der Wohnraumversorgung in den nächsten 10 bis 15 Jahren gerecht zu werden. Frühestens dann wird die negative demografische Entwicklung im Saldo auch bei Zuwanderung in die Region zu einer spürbaren Entlastung des Wohnungsmarktes führen. In der letzten Ratsperiode sind mit dem neu aufgestellten Bonner Freiraumplan und dem Beschluss zur Neuaufstellung eines Gesamtlandschaftsplanes wesentliche Planungsbeiträge für die Freiraumentwicklung aktualisiert bzw. auf den Weg gebracht worden. Sie bieten die Grundlage für eine Weiterentwicklung auch der Wohnbauflächenplanung auf der Ebene des Flächennutzungsplans, die alle Nutzungsansprüche abwägend in den Blick nimmt. Die Aufstellung des Landschaftsplanes sollSeite 2 von 3 Seite 3 jedoch nicht abgewartet werden, sondern die Bearbeitung in räumlichen Konfliktbereichen zu potenziellen Wohnbauflächen vorgezogen werden. Die Einschätzung des Konfliktpotenzials der Flächen im Projekt NEILA zeigt, dass es in Bonn und auch kaum anderswo in der Region keine konfliktfreien Außenbereichsflächen mehr gibt. Mit dem am 29.10.2025 wirksam gewordenen neuen Regionalplan (und zugleich Landschaftsrahmenplan) liegt auf der Ebene der Regionalplanung ein aktueller Planungsrahmen vor, der in der Umweltprüfung ebenfalls diese Problematik aufzeigt, letztlich aber auch neue Bauflächen abwägend in Kauf nimmt. Diesem so aktualisierten Planungsrahmen soll nun für Bonn auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zügig mit einer möglichst wirkungsvollen Wohnbauflächenplanung gefolgt werden. Zur Entwicklung neuer Wohnbauflächen gab es erst gegen Ende der letzten Ratsperiode den Ad-hoc-Beschluss des Rates vom 16.12.2024 zur Prüfung und Vorbereitung von Zielbeschlüssen auf ausgewählten NEILA-Flächen, die bisher erst vereinzelt gefasst worden sind. Diese politisch getroffene Vorauswahl ist ein erster Schritt zur Wiederbelebung der Wohnbauplanung auf neuen Flächen, ersetzt aber kein Gesamtkonzept mit einer abwägenden Betrachtung aller Flächenansprüche. Erst aus dieser Gesamtbeurteilung vor dem Hintergrund des wohnungspolitischen Handlungsdrucks rechtfertigt sich jede einzelne Standortentscheidung. Deshalb sollte das Konzept forciert angegangen werden. Mit der Neuausweisung von Wohnbauflächen lassen sich planungsbedingte Wertvorteile ganz oder teilweise zugunsten der Stadt abschöpfen, wenn die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) Eigentum an diesen Flächen erwerben kann. Um hier erfolgreich zu sein, muss die Anzahl von möglichen Entwicklungsflächen auch berücksichtigen, dass nicht jede Fläche in diesem Sinne umgesetzt werden kann. Damit die SEG optimal agieren kann, sollte sie frühestmöglich beteiligt werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung ist es erforderlich, das Wohnbauflächenkonzept in einer zeitnahen Änderung des Flächennutzungsplanes zu finalisieren. Eine mögliche Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, wie im Shortscan zu der Maßnahme M 2.2 angesprochen, wird weder aus Zeit- noch aus Kostengründen als zielführend angesehen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 22.10.2026, 22:49 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de