Zum Inhalt springen

← Vorlagen

261142-03 AA · Änderungsantrag

Ergänzungsantrag Wohnen in Bonn hier: Handlungskonzept Wohnen Bonn Wohnen in Bonn hier: Handlungskonzept Wohnen Bonn Antrag zur Vorlage 261142

Nummer
261142-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
29.09.2026
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. noch nicht terminiert Entscheidung federführend
  2. noch nicht terminiert Empfehlung
  3. noch nicht terminiert Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 261142 Wohnen in Bonn hier: Handlungskonzept Wohnen Bonn

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (7.211 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
261142-03 AA
Antragsteller/in:
Bert Moll
Ulrich Gödeke
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Thomas
FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Ergänzungsantrag
Wohnen in Bonn hier: Handlungskonzept Wohnen
Bonn
Wohnen in Bonn
hier: Handlungskonzept Wohnen Bonn
Antrag zur Vorlage 261142
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
29.09.2026 Empfehlung
Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und
Arbeit
03.11.2026 Empfehlung
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
10.11.2026 Empfehlung
Rat 12.11.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. im Rahmen des Handlungskonzeptes Wohnen mit der Erarbeitung des
Flächenkonzeptes für den voraussehbaren Wohnbedarf der nächsten
10 bis 15 Jahre (Wohnbauentwicklungsprogramm 2040) kurzfristig zu
beginnen,
2. in dem Konzept zur ausreichenden Befriedigung der Wohnbedürfnisse der
Bevölkerung unter Beachtung der relativen Bodenschutzklausel des BauGB
das Ziel einer ausgewogene Innen- und Außenentwicklung zu verfolgen
(temporäre Doppelstrategie) unter besonderer Berücksichtigung der
fortgeschriebenen Flächenoptionen, die der seit dem 29.10.2025
rechtswirksame neue Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln bietet,
3. einen Ausgleichsvorschlag für den Umgang mit konkurrierenden
Flächenansprüchen, insbesondere aus dem Bonner Freiraumplan und nach
dem Stand
der Arbeiten am Gesamtlandschaftsplan vorzubereiten, wobei der zeitliche
Taktgeber die Aufstellung des Wohnbauflächenkonzept sein soll und nicht die
Fertigstellung des Gesamtlandschaftsplanes,
4. die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) frühzeitig hinsichtlich möglicher
Flächenentwicklungen zu beteiligen und das Konzept in ein Verfahren zurSeite 1 von 3
Seite 2
Änderung des Flächennutzungsplanes zur abschließenden Gesamtabwägung
aller Belange zu überführen.
Alle bisherigen Beschlüsse zur Entwicklung von Wohnbauflächen,
insbesondere der Ad-hoc-Beschluss des Rates „Zukünftige
Wohnungsbauflächen in Bonn im Rahmen von NEILA“ vom 16.12.2024 (DS-Nr.
241964) bleiben unberührt und sind vorlaufend mit höchster Priorität zu
bearbeiten und in das Wohnbauflächenkonzept zu übernehmen.
Begründung
Um dem seit Jahren bestehenden Fehlbedarf an Wohnungen,
insbesondere im unteren und mittleren Preissegment zu begegnen und
dem abnehmenden Bestand an preisgebundenen öffentlich geförderten
Wohnungen entgegenzuwirken, hat die Verwaltung ein Handlungskonzept
Wohnen im Entwurf vorgelegt. Es sieht vor als eine von 14 Maßnahmen die
Aufstellung eines Wohnflächenentwicklungsprogramms 2040
(M 2.2). In den sog. Shortscans des Entwurfes zum Handlungskonzeptes
Wohnen ist eine mittelfristige Konzepterarbeitung bis 2030 bei einer
Bearbeitungsdauer von einem Jahr genannt. In der Übersicht des
Umsetzungsprogramms zum Handlungskonzept Wohnen ist eine Vorbereitung
bis 2028 und eine Durchführung / Umsetzung ab 2028 verzeichnet ohne einen
markierten Abschluss der Konzepterstellung. Zeitlich besonders priorisiert
werden Maßnahmen zur Mobilisierung von Wohnbauflächen, zur
Beschleunigung von Planungsverfahren und zur Förderung der
Innenentwicklung. Auch wenn der Zeithorizont eines
Wohnbauflächenkonzeptes längerfristig ist, muss umgehend mit den Arbeiten
begonnen werden, da die Umsetzung des Konzeptes parallel (s. Beschluss des
Rates zu den NEILA-Flächen) und direkt nach seinem Abschluss beginnen soll.
Je früher mit dem Konzept begonnen wird, desto früher
kann es seine Wirkung in der Bearbeitung und nach seinem Abschluss
entfalten.
Während die Förderung der Innenentwicklung zur Aktivierung von
Flächenpotenzialen als Maßnahme des Klimaplans bereits weiter
vorangeschritten ist, besteht aus Sicht der antragstellenden Fraktionen
Nachholbedarf im Bereich der Außenentwicklung, um dem Wohnbedarf in
nennenswertem Umfang gerecht zu werden. Innenentwicklung allein, das
haben die letzten Jahre gezeigt, reicht nicht aus, um dem bestehenden und
prognostizierten Wohnbauflächenbedarf auch nur annähernd decken zu
können. Es bedarf vielmehr einer Doppelstrategie aus Innen- und
Außenentwicklung,
um Herausforderungen in der Wohnraumversorgung in den nächsten 10 bis 15
Jahren gerecht zu werden. Frühestens dann wird die negative demografische
Entwicklung im Saldo auch bei Zuwanderung in die Region zu einer spürbaren
Entlastung des Wohnungsmarktes führen.
In der letzten Ratsperiode sind mit dem neu aufgestellten Bonner Freiraumplan
und dem Beschluss zur Neuaufstellung eines Gesamtlandschaftsplanes
wesentliche Planungsbeiträge für die Freiraumentwicklung aktualisiert bzw. auf
den Weg gebracht worden. Sie bieten die Grundlage für eine Weiterentwicklung
auch der Wohnbauflächenplanung auf der Ebene des Flächennutzungsplans,
die alle Nutzungsansprüche
abwägend in den Blick nimmt. Die Aufstellung des Landschaftsplanes sollSeite 2 von 3
Seite 3
jedoch nicht abgewartet werden, sondern die Bearbeitung in räumlichen
Konfliktbereichen zu potenziellen Wohnbauflächen vorgezogen werden. Die
Einschätzung des Konfliktpotenzials der Flächen im Projekt NEILA zeigt, dass
es in Bonn und auch kaum anderswo in der Region keine konfliktfreien
Außenbereichsflächen mehr gibt. Mit dem am 29.10.2025 wirksam gewordenen
neuen Regionalplan (und zugleich Landschaftsrahmenplan) liegt auf der Ebene
der Regionalplanung ein aktueller Planungsrahmen vor, der in der
Umweltprüfung ebenfalls diese Problematik aufzeigt, letztlich aber auch neue
Bauflächen abwägend in Kauf nimmt. Diesem so aktualisierten
Planungsrahmen soll nun für Bonn auf der Ebene der Flächennutzungsplanung
zügig mit einer möglichst wirkungsvollen Wohnbauflächenplanung gefolgt
werden.
Zur Entwicklung neuer Wohnbauflächen gab es erst gegen Ende der letzten
Ratsperiode den Ad-hoc-Beschluss des Rates vom 16.12.2024 zur Prüfung und
Vorbereitung von Zielbeschlüssen auf ausgewählten NEILA-Flächen, die bisher
erst vereinzelt gefasst worden sind. Diese politisch getroffene Vorauswahl ist
ein erster Schritt zur Wiederbelebung der Wohnbauplanung auf neuen Flächen,
ersetzt aber kein Gesamtkonzept mit einer abwägenden Betrachtung aller
Flächenansprüche. Erst aus dieser Gesamtbeurteilung vor dem Hintergrund
des wohnungspolitischen Handlungsdrucks rechtfertigt sich jede einzelne
Standortentscheidung. Deshalb sollte das Konzept forciert angegangen
werden.
Mit der Neuausweisung von Wohnbauflächen lassen sich planungsbedingte
Wertvorteile ganz oder teilweise zugunsten der Stadt abschöpfen, wenn die
Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) Eigentum an diesen Flächen erwerben
kann. Um hier erfolgreich zu sein, muss die Anzahl von möglichen
Entwicklungsflächen auch berücksichtigen, dass nicht jede Fläche in diesem
Sinne umgesetzt werden kann. Damit die SEG optimal agieren kann, sollte sie
frühestmöglich beteiligt werden.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung
ist es erforderlich, das Wohnbauflächenkonzept in einer zeitnahen Änderung
des Flächennutzungsplanes zu finalisieren. Eine mögliche Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes, wie im Shortscan zu der Maßnahme M 2.2
angesprochen, wird weder aus Zeit- noch aus Kostengründen als zielführend
angesehen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@lage ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 22.10.2026, 22:49 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de