261242-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage - BSW/SBI-Gruppe: Verkehrssicherheit an der Ausfahrt der A565, Anschlussstelle Bonn-Tannenbusch (Nr. 6), Querungsstelle Lievelingsweg
Kerndaten
- Nummer
- 261242-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- Letzte Änderung
- 29.10.2026
Orte
- Potsdamer Platz Hauptort
- Lievelingsweg
- Tannenbusch
- Auerberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.114 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261242-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Große Anfrage - BSW/SBI-Gruppe: Verkehrssicherheit an der Ausfahrt der A565, Anschlussstelle Bonn-Tannenbusch (Nr. 6), Querungsstelle Lievelingsweg Beratungsfolge Rat 12.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie hoch ist die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) der Ausfahrt an der Anschlussstelle Bonn-Tannenbusch (Nr. 6)? Es liegen an der Anschlussstelle keine Erhebungsdaten für Kfz-, Rad- und Fußverkehr vor. Diese müssten bei Bedarf erhoben werden. 2. Wie hoch ist der Anteil der Rechtsabbieger in den Lievelingsweg? Es liegen an der Anschlussstelle keine Erhebungsdaten für Kfz-, Rad- und Fußverkehr vor. Diese müssten bei Bedarf erhoben werden. 3. Wurden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt (inkl. V85-Wert)? Geschwindigkeitsmessungen in dem Bereich wurden bisher nicht durchgeführt. 4. Liegen aktuelle Erhebungen zum Fuß- und Radverkehr an dieser Querungsstelle vor? Es liegen an der Anschlussstelle keine Erhebungsdaten für Kfz-, Rad- und Fußverkehr vor. Diese müssten bei Bedarf erhoben werden. 5. Wie viele Unfälle wurden in den letzten fünf Jahren im Bereich der Ausfahrt und der Querungsstelle registriert? Im Bereich der Ausfahrt wurden in den letzten fünf Jahren vier Verkehrsunfälle durch die Polizei erfasst. Davon wurde ein Verkehrsunfall im direkten Bereich der Querungshilfe erfasst. 6. Gab es Unfälle mit Beteiligung von Fuß- oder Radverkehr? An den erfassten Verkehrsunfällen waren keine Fußgänger*innen oder Radfahrende beteiligt. 7. Wurde der Bereich durch die Unfallkommission bewertet? Bei dem Bereich handelt es sich nicht um eine Unfallhäufungsstelle. 8. Entspricht die bestehende Querungsstelle den aktuellen Richtlinien fürSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Fußgängerüberwege? In vorliegenden Fall sind die Sichtbeziehungen zwischen Autofahrenden, die nach rechts abbiegen wollen und zu Fuß Gehenden, die von rechts kommen (je nach Grünschnitt) meistens nicht gewährleistet. Aus diesem Grund besteht eine nachvollziehbare Gefahrenlage, da der Fußgängerüberweg im aktuellen Zustand nicht den aktuellen Richtlinien für Fußgängerüberwege entspricht. Aus diesem Grund sollte die Sicherstellung der Sichtbeziehung oder eine alternative Querungsform (Frage 10 und 12) geprüft werden. 9. Wurde geprüft, ob die Verkehrsstärke eine reine FGÜ-Lösung weiterhin zulässt? Die Richtwerte der Verkehrsstärken zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs laut R-FGÜ (2001) haben nur noch einen empfehlenden Charakter und sind rechtlich nicht mehr bindend. Dennoch geben Zählungen Aufschluss über den Querungsbedarf und die Notwendigkeit einer Querungshilfe. Für eine Signalisierung mittels einer Lichtzeichenanlage sind Verkehrszahlen rechtlich nicht allein ausschlaggebend, aber können als Begründung dienen. Weitere Kriterien sind die baulichen Voraussetzungen, das Unfallgeschehen und die Sichtbeziehungen. 10. Wurde eine Lichtsignalanlage (auch als Bedarfsampel) geprüft? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Eine Lichtsignalanlage wurde nicht geprüft. Sofern eine solche gefordert wird, müsste die vorhandene Anlage vollständig erneuert werden, da eine Erweiterung nicht möglich ist. Die Kosten belaufen sich auf ca. 90.000€. Haushaltsmittel stehen auch vor dem Hintergrund einer nur noch temporär zu sichernden Fahrbeziehung nicht zur Verfügung. Nach Kenntnisstand der Verwaltung wird die Anschlussstelle Bonn-Tannenbusch im Rahmen der Maßnahme Tausendfüßler durch die Autobahn GmbH endgültig geschlossen. Stattdessen soll der Potsdamer Platz in 2029 zu einem (signalisierten) Turbokreisel umgebaut werden. Vor dem Hintergrund der Sperrung der Anschlussstelle Auerberg wird versucht, bei der Autobahn GmbH einen früheren Umbau des Potsdamer Platzes zu erreichen. Eine Erneuerung der Anlage ist daher erst im Anschluss an den Neubau des Tausendfüßlers vorgesehen. Wird die Anschlussstelle nach der Baumaßnahme wieder neu eingerichtet, kann die verkehrssichere Gestaltung neu betrachtet werden. 11. Wurden bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung geprüft? In der Vergangenheit wurden bislang keine baulichen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion geprüft. Die Anschlussstelle ist in Verantwortung der Autobahn GmbH. Eine bauliche Anpassung zur Geschwindigkeitsreduktion ist allerdings in einem solchen Fall nicht üblich. 12. Wurde eine gesonderte Signalisierung des Rechtsabbiegeverkehrs untersucht? Eine gesonderte Signalisierung des Rechtsabbiegeverkehrs wurde nicht geprüft. 13. Welche Maßnahmen wären aus Sicht der Verwaltung geeignet, die Verkehrssicherheit nachhaltig zu erhöhen? Um eine potenzielle Gefahrenlage abzumildern, sollten bei Beibehaltung desSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Fußgängerüberwegs die Sichtbeziehungen sichergestellt werden. Eine alternative Querungsform, explizit eine Lichtsignalanlage, könnte - unter Berücksichtigung der Ausführungen zu Frage 10 - geprüft werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de