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261242-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage - BSW/SBI-Gruppe: Verkehrssicherheit an der Ausfahrt der A565, Anschlussstelle Bonn-Tannenbusch (Nr. 6), Querungsstelle Lievelingsweg

Nummer
261242-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.10.2026
Letzte Änderung
29.10.2026
  • Potsdamer Platz Straße· Castell, Bonn Hauptort
  • Lievelingsweg Straße· Castell, Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
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  1. 261242 Große Anfrage - BSW/SBI-Gruppe: Verkehrssicherheit an der Ausfahrt der A565, Anschlussstelle Bonn-Tannenbusch (Nr. 6), Querungsstelle Lievelingsweg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261242-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Große Anfrage - BSW/SBI-Gruppe:
Verkehrssicherheit an der Ausfahrt der A565,
Anschlussstelle Bonn-Tannenbusch (Nr. 6),
Querungsstelle Lievelingsweg
Beratungsfolge
Rat 12.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie hoch ist die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV)
der Ausfahrt an der Anschlussstelle Bonn-Tannenbusch (Nr. 6)?
Es liegen an der Anschlussstelle keine Erhebungsdaten für Kfz-, Rad- und
Fußverkehr vor. Diese müssten bei Bedarf erhoben werden.
2. Wie hoch ist der Anteil der Rechtsabbieger in den Lievelingsweg?
Es liegen an der Anschlussstelle keine Erhebungsdaten für Kfz-, Rad- und
Fußverkehr vor. Diese müssten bei Bedarf erhoben werden.
3. Wurden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt (inkl. V85-Wert)?
Geschwindigkeitsmessungen in dem Bereich wurden bisher nicht durchgeführt.
4. Liegen aktuelle Erhebungen zum Fuß- und Radverkehr an dieser
Querungsstelle vor?
Es liegen an der Anschlussstelle keine Erhebungsdaten für Kfz-, Rad- und
Fußverkehr vor. Diese müssten bei Bedarf erhoben werden.
5. Wie viele Unfälle wurden in den letzten fünf Jahren im Bereich der
Ausfahrt und der Querungsstelle registriert?
Im Bereich der Ausfahrt wurden in den letzten fünf Jahren vier Verkehrsunfälle
durch die Polizei erfasst. Davon wurde ein Verkehrsunfall im direkten Bereich
der Querungshilfe erfasst.
6. Gab es Unfälle mit Beteiligung von Fuß- oder Radverkehr?
An den erfassten Verkehrsunfällen waren keine Fußgänger*innen oder
Radfahrende beteiligt.
7. Wurde der Bereich durch die Unfallkommission bewertet?
Bei dem Bereich handelt es sich nicht um eine Unfallhäufungsstelle.
8. Entspricht die bestehende Querungsstelle den aktuellen Richtlinien fürSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Fußgängerüberwege?
In vorliegenden Fall sind die Sichtbeziehungen zwischen Autofahrenden, die
nach rechts abbiegen wollen und zu Fuß Gehenden, die von rechts kommen (je
nach Grünschnitt) meistens nicht gewährleistet. Aus diesem Grund besteht eine
nachvollziehbare Gefahrenlage, da der Fußgängerüberweg im aktuellen
Zustand nicht den aktuellen Richtlinien für Fußgängerüberwege entspricht. Aus
diesem Grund sollte die Sicherstellung der Sichtbeziehung oder eine alternative
Querungsform (Frage 10 und 12) geprüft werden.
9. Wurde geprüft, ob die Verkehrsstärke eine reine FGÜ-Lösung weiterhin
zulässt?
Die Richtwerte der Verkehrsstärken zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs
laut R-FGÜ (2001) haben nur noch einen empfehlenden Charakter und sind
rechtlich nicht mehr bindend. Dennoch geben Zählungen Aufschluss über den
Querungsbedarf und die Notwendigkeit einer Querungshilfe.
Für eine Signalisierung mittels einer Lichtzeichenanlage sind Verkehrszahlen
rechtlich nicht allein ausschlaggebend, aber können als Begründung dienen.
Weitere Kriterien sind die baulichen Voraussetzungen, das Unfallgeschehen
und die Sichtbeziehungen.
10. Wurde eine Lichtsignalanlage (auch als Bedarfsampel) geprüft? Falls
ja, mit welchem Ergebnis?
Eine Lichtsignalanlage wurde nicht geprüft. Sofern eine solche gefordert wird,
müsste die vorhandene Anlage vollständig erneuert werden, da eine
Erweiterung nicht möglich ist. Die Kosten belaufen sich auf ca. 90.000€.
Haushaltsmittel stehen auch vor dem Hintergrund einer nur noch temporär zu
sichernden Fahrbeziehung nicht zur Verfügung. Nach Kenntnisstand der
Verwaltung wird die Anschlussstelle Bonn-Tannenbusch im Rahmen der
Maßnahme Tausendfüßler durch die Autobahn GmbH endgültig geschlossen.
Stattdessen soll der Potsdamer Platz in 2029 zu einem (signalisierten)
Turbokreisel umgebaut werden. Vor dem Hintergrund der Sperrung der
Anschlussstelle Auerberg wird versucht, bei der Autobahn GmbH einen
früheren Umbau des Potsdamer Platzes zu erreichen.
Eine Erneuerung der Anlage ist daher erst im Anschluss an den Neubau des
Tausendfüßlers vorgesehen. Wird die Anschlussstelle nach der Baumaßnahme
wieder neu eingerichtet, kann die verkehrssichere Gestaltung neu betrachtet
werden.
11. Wurden bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung
geprüft?
In der Vergangenheit wurden bislang keine baulichen Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsreduktion geprüft. Die Anschlussstelle ist in Verantwortung
der Autobahn GmbH. Eine bauliche Anpassung zur Geschwindigkeitsreduktion
ist allerdings in einem solchen Fall nicht üblich.
12. Wurde eine gesonderte Signalisierung des Rechtsabbiegeverkehrs
untersucht?
Eine gesonderte Signalisierung des Rechtsabbiegeverkehrs wurde nicht
geprüft.
13. Welche Maßnahmen wären aus Sicht der Verwaltung geeignet, die
Verkehrssicherheit nachhaltig zu erhöhen?
Um eine potenzielle Gefahrenlage abzumildern, sollten bei Beibehaltung desSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Fußgängerüberwegs die Sichtbeziehungen sichergestellt werden. Eine
alternative Querungsform, explizit eine Lichtsignalanlage, könnte - unter
Berücksichtigung der Ausführungen zu Frage 10 - geprüft werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de