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261297-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Linke Große Anfrage: Bonns wichtigste 150 Unternehmen ergänzende Stellungnahme zu 261297-01 ST

Nummer
261297-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.10.2026
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261297 Linke Große Anfrage: Bonns wichtigste 150 Unternehmen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261297-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Linke Große Anfrage: Bonns wichtigste 150
Unternehmen
ergänzende Stellungnahme zu 261297-01 ST
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und
Arbeit
03.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen der Großen Anfrage ergänzend zur
Stellungnahme 261297-01 ST wie folgt.
Frage 1: Welche Unternehmen finden sich auf der Liste der 150
wichtigsten Bonner Unternehmen?
Die Unternehmen sind in Anlage 1 (nichtöffentlich) aufgeführt. Die Liste ist ein
internes Arbeitsinstrument des Amtes für Wirtschaftsförderung, mit dem für die
Unternehmen feste Ansprechpersonen festgelegt werden. Sie stellt keine
Rangfolge dar. Aus der Aufnahme ergeben sich keine Vorrechte in
Verwaltungsverfahren und keine Zuwendungen oder sonstigen finanziellen
Vorteile. Der in der Stellungnahme 261297-01 ST genannte erleichterte Zugang
zu städtischen Dienstleistungen bezieht sich auf die festen Ansprechpersonen,
nicht auf kürzere oder bevorzugte Verfahren.
Frage 2: Welche Kriterien waren für welches Unternehmen zur Aufnahme
in die Liste relevant?
Maßgeblich sind die in der Stellungnahme 261297-01 ST dargestellten sieben
Kategorien: Ertragskraft und Beschäftigungsvolumen am Standort Bonn,
Arbeitsmarkt- und Ausbildungsvielfalt, Zugehörigkeit zu strategischen
Zukunftsfeldern (IKT und Cybersicherheit, Gesundheitswirtschaft), Funktion als
Finanz-, Rechts- oder Prüfungsdienstleister, Beitrag zur Kongress-, Tourismus-
und Medienwirtschaft, regionale Verwurzelung sowie internationale Sichtbarkeit
und Beitrag zum Standortmarketing. Welche Kriterien bei welchem
Unternehmen ausgeprägt sind, zeigt Anlage 1 (nichtöffentlich). Ein
Unternehmen erfüllt in der Regel mehrere Kriterien, nicht jedoch alle. Die
Aufnahme erfolgt auf Grundlage einer Gesamtbetrachtung. Eine
unternehmensscharfe Quantifizierung je Kriterium, etwa durch Schwellenwerte
oder Punkte, existiert nicht und wird nicht nachträglich konstruiert. Die
Zuordnung gibt den Stand der Einschätzung des Amtes wieder und wird jährlich
überprüft. Unternehmen, die sich an die Wirtschaftsförderung wenden, werden
unabhängig von einer Aufnahme in die Liste qualitativ und umfänglich
gleichgestellt betreut.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Frage 3: In welchem Zeitraum wird diese Liste aktualisiert?
Die Liste wird jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Korrekturen aus
konkretem Anlass, etwa bei Aufgabe des Geschäftsbetriebs oder Verlagerung
des Unternehmenssitzes nach Bonn oder aus Bonn, bleiben davon unberührt.
Dies gilt auch für die Potenzial-Liste.
Frage 4: Welches Potenzial ist notwendig, um auf die von der
Stadtverwaltung erwähnte Potenzial-Liste aufgenommen zu werden?
Die Potenzial-Liste ist ein internes Beobachtungsinstrument. Beobachtet
werden die gleichen Kriterien wie bei den KAM-Unternehmen. Schwellenwerte
oder Punkte gibt es nicht, die Aufnahme erfolgt nach einer Gesamtbetrachtung
auf Grundlage öffentlich verfügbarer Angaben und des Austausches mit den
Unternehmen.
Frage 5: Welche Unternehmen stehen auf der Potenzial-Liste und welche
Kriterien waren bei diesen Unternehmen ausschlaggebend?
Die Unternehmen der Potenzial-Liste sind in Anlage 2 (nichtöffentlich)
aufgeführt. Die Potenzial-Liste ist ein dynamisches Dokument, welches mit der
Einführung des Key-Account-Managements aus den organisch gewachsenen
Top-Listen der Wirtschaftsförderungen angepasst wurde und ist nicht
abschließend. Die Aufnahme begründet keinen Anspruch und keinen Vorrang.
Frage 6: Inwiefern sind Klimaschutzangebote sowie der Nachhaltigkeits-
Hub Region Bonn „integraler Bestandteil der Bestandspflege“ im Rahmen
des Key-Account-Managements?
Klimaschutzangebote und der Nachhaltigkeits-Hub Region Bonn sind kein
Kriterium für die Aufnahme in das Key-Account-Management. Sie sind ein
wichtiger Bestandteil der laufenden Betreuung der im Key-Account-
Management geführten Unternehmen. Über diese Angebote werden jedoch
stets alle Bonner Unternehmen informiert, es wird keine Gruppe bevorzugt.
Unternehmen der Key-Account-Liste werden darüber hinaus persönlich
angesprochen. Das betrifft die Initiative, nicht den Zugang. Dies gilt in gleicher
Weise für die Netzwerkangebote der Wirtschaftsförderung für Unternehmen in
den Informations- und Kommunikationstechnologien, für das produzierende
Gewerbe, für Unternehmen der Cybersicherheit und für Unternehmen in den
Gewerbegebieten.
Anlage/n
1 Anlage 1 Unternehmen Key Account Management_ Zuordnung der Kriterien
(nichtöffentlich) (nichtöffentlich)
2 Anlage 2 Potenzialliste Key Account Management (nichtöffentlich)
(nichtöffentlich)Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 12:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de