261297-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Linke Große Anfrage: Bonns wichtigste 150 Unternehmen ergänzende Stellungnahme zu 261297-01 ST
Kerndaten
- Nummer
- 261297-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.10.2026
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261297-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Linke Große Anfrage: Bonns wichtigste 150 Unternehmen ergänzende Stellungnahme zu 261297-01 ST Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit 03.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung beantwortet die Fragen der Großen Anfrage ergänzend zur Stellungnahme 261297-01 ST wie folgt. Frage 1: Welche Unternehmen finden sich auf der Liste der 150 wichtigsten Bonner Unternehmen? Die Unternehmen sind in Anlage 1 (nichtöffentlich) aufgeführt. Die Liste ist ein internes Arbeitsinstrument des Amtes für Wirtschaftsförderung, mit dem für die Unternehmen feste Ansprechpersonen festgelegt werden. Sie stellt keine Rangfolge dar. Aus der Aufnahme ergeben sich keine Vorrechte in Verwaltungsverfahren und keine Zuwendungen oder sonstigen finanziellen Vorteile. Der in der Stellungnahme 261297-01 ST genannte erleichterte Zugang zu städtischen Dienstleistungen bezieht sich auf die festen Ansprechpersonen, nicht auf kürzere oder bevorzugte Verfahren. Frage 2: Welche Kriterien waren für welches Unternehmen zur Aufnahme in die Liste relevant? Maßgeblich sind die in der Stellungnahme 261297-01 ST dargestellten sieben Kategorien: Ertragskraft und Beschäftigungsvolumen am Standort Bonn, Arbeitsmarkt- und Ausbildungsvielfalt, Zugehörigkeit zu strategischen Zukunftsfeldern (IKT und Cybersicherheit, Gesundheitswirtschaft), Funktion als Finanz-, Rechts- oder Prüfungsdienstleister, Beitrag zur Kongress-, Tourismus- und Medienwirtschaft, regionale Verwurzelung sowie internationale Sichtbarkeit und Beitrag zum Standortmarketing. Welche Kriterien bei welchem Unternehmen ausgeprägt sind, zeigt Anlage 1 (nichtöffentlich). Ein Unternehmen erfüllt in der Regel mehrere Kriterien, nicht jedoch alle. Die Aufnahme erfolgt auf Grundlage einer Gesamtbetrachtung. Eine unternehmensscharfe Quantifizierung je Kriterium, etwa durch Schwellenwerte oder Punkte, existiert nicht und wird nicht nachträglich konstruiert. Die Zuordnung gibt den Stand der Einschätzung des Amtes wieder und wird jährlich überprüft. Unternehmen, die sich an die Wirtschaftsförderung wenden, werden unabhängig von einer Aufnahme in die Liste qualitativ und umfänglich gleichgestellt betreut.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Frage 3: In welchem Zeitraum wird diese Liste aktualisiert? Die Liste wird jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Korrekturen aus konkretem Anlass, etwa bei Aufgabe des Geschäftsbetriebs oder Verlagerung des Unternehmenssitzes nach Bonn oder aus Bonn, bleiben davon unberührt. Dies gilt auch für die Potenzial-Liste. Frage 4: Welches Potenzial ist notwendig, um auf die von der Stadtverwaltung erwähnte Potenzial-Liste aufgenommen zu werden? Die Potenzial-Liste ist ein internes Beobachtungsinstrument. Beobachtet werden die gleichen Kriterien wie bei den KAM-Unternehmen. Schwellenwerte oder Punkte gibt es nicht, die Aufnahme erfolgt nach einer Gesamtbetrachtung auf Grundlage öffentlich verfügbarer Angaben und des Austausches mit den Unternehmen. Frage 5: Welche Unternehmen stehen auf der Potenzial-Liste und welche Kriterien waren bei diesen Unternehmen ausschlaggebend? Die Unternehmen der Potenzial-Liste sind in Anlage 2 (nichtöffentlich) aufgeführt. Die Potenzial-Liste ist ein dynamisches Dokument, welches mit der Einführung des Key-Account-Managements aus den organisch gewachsenen Top-Listen der Wirtschaftsförderungen angepasst wurde und ist nicht abschließend. Die Aufnahme begründet keinen Anspruch und keinen Vorrang. Frage 6: Inwiefern sind Klimaschutzangebote sowie der Nachhaltigkeits- Hub Region Bonn „integraler Bestandteil der Bestandspflege“ im Rahmen des Key-Account-Managements? Klimaschutzangebote und der Nachhaltigkeits-Hub Region Bonn sind kein Kriterium für die Aufnahme in das Key-Account-Management. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der laufenden Betreuung der im Key-Account- Management geführten Unternehmen. Über diese Angebote werden jedoch stets alle Bonner Unternehmen informiert, es wird keine Gruppe bevorzugt. Unternehmen der Key-Account-Liste werden darüber hinaus persönlich angesprochen. Das betrifft die Initiative, nicht den Zugang. Dies gilt in gleicher Weise für die Netzwerkangebote der Wirtschaftsförderung für Unternehmen in den Informations- und Kommunikationstechnologien, für das produzierende Gewerbe, für Unternehmen der Cybersicherheit und für Unternehmen in den Gewerbegebieten. Anlage/n 1 Anlage 1 Unternehmen Key Account Management_ Zuordnung der Kriterien (nichtöffentlich) (nichtöffentlich) 2 Anlage 2 Potenzialliste Key Account Management (nichtöffentlich) (nichtöffentlich)Seite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 12:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de