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261307-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu Ausschreibung eines Dienstleistungskonzessionsvertrages für den Bonner Wochenmarkt

Nummer
261307-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.10.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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  1. 261307 Ausschreibung eines Dienstleistungskonzessionsvertrages für den Bonner Wochenmarkt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261307-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Stellungnahme zu Ausschreibung eines
Dienstleistungskonzessionsvertrages für den
Bonner Wochenmarkt
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und
Arbeit
03.11.2026 Kenntnisnahme
Rat 12.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Aufgrund des vorliegenden Änderungsantrages DS 261307-01 soll vor einer
abschließenden Entscheidung über die Ausschreibung und Vergabe der
Dienstleistungskonzession für den Bonner Wochenmarkt ab dem 01.04.2027
ein Vergleich zweier Organisationsmodelle vorgenommen werden:
· Vergabe des Betriebs im Rahmen einer Dienstleistungskonzession an
einen externen Betreiber.
· Organisation und Durchführung des Wochenmarktes durch die
Bundesstadt Bonn in eigener Verantwortung.
Die nachfolgende Gegenüberstellung betrachtet insbesondere die
wirtschaftlichen, personellen, organisatorischen und steuerlichen Auswirkungen
sowie die Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten der Bundesstadt Bonn.
Variante A – Dienstleistungskonzession an einen externen Betreiber
Bei einer Vergabe im Rahmen einer Dienstleistungskonzession übernimmt der
externe Betreiber die operative Organisation und Durchführung des
Wochenmarktes. Die konkrete Ausgestaltung der Pflichten, Qualitätsstandards
und Kontrollrechte sind über den Konzessionsvertrag festzulegen.
Aufgaben des externen Betreibers
· Organisation des laufenden Marktbetriebes einschließlich Auf- und Abbau.
· Zulassung und Betreuung der Beschicker im Rahmen der vertraglich und
rechtlich festgelegten Zuständigkeiten.
· Tägliche Marktaufsicht und Ansprechpartner für Beschicker und Öffentlichkeit.Seite 1 von 6
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
· Sicherstellung der personellen Besetzung einschließlich Urlaubs-, Krankheits-
und sonstiger Vertretungen.
· Einrichtung und Unterhaltung der für den Marktbetrieb erforderlichen Büro-
und Betriebsinfrastruktur.
· Bearbeitung operativer Probleme und Beschwerden.
· Weiterentwicklung des Marktes innerhalb der durch die Stadt vorgegebenen
Rahmenbedingungen.
Wirtschaftliche Auswirkungen
S. hierzu Stellungnahme im nichtöffentlichen Teil.
Personal und Infrastruktur
Der Betreiber hat die erforderliche tägliche personelle Besetzung eigenständig
sicherzustellen. Bei einer erforderlichen Anwesenheit eines Marktmeisters bzw.
einer verantwortlichen Marktaufsicht von etwa 5:00 Uhr bis 18:30 Uhr ist eine
Schichtorganisation erforderlich. Zusätzlich müssen Urlaubs-, Krankheits-,
Fortbildungs- und sonstige Ausfallzeiten berücksichtigt werden.
Auch die erforderliche Büro- und Betriebsinfrastruktur ist grundsätzlich durch
den Betreiber vorzuhalten. Hierzu kann insbesondere ein Büro in unmittelbarer
Marktnähe gehören.
Variante B – Organisation und Durchführung durch die Bundesstadt Bonn
Bei einer vollständigen Übernahme des Wochenmarktes durch die Bundesstadt
Bonn würde die Stadt nicht lediglich ihre hoheitlichen Aufgaben als Aufsichts-
und Ordnungsbehörde wahrnehmen, sondern selbst die operative Organisation
und Durchführung des Marktbetriebes übernehmen.
Steuerliche Einordnung / BgA
Die Organisation und Durchführung eines Wochenmarktes durch eine
juristische Person des öffentlichen Rechts ist steuerlich grundsätzlich als
Betrieb gewerblicher Art (BgA) einzuordnen. Für das Vorliegen eines BgA ist
eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich.
Für die Bundesstadt Bonn wäre daher zu prüfen, ob der Wochenmarkt einem
bereits bestehenden BgA zugeordnet werden kann. Als organisatorische
Anknüpfung bietet sich insbesondere das Leistungszentrum Märkte an. Die
konkrete steuerliche und organisatorische Ausgestaltung wäre vor einer
Entscheidung mit der zuständigen Steuer- und Finanzverwaltung abzustimmen.
Wirtschaftliche Auswirkungen und Kostendeckung
Bei der städtischen Organisation ist zwischen dem steuerlichen BgA und der
gebührenrechtlichen Kalkulation zu unterscheiden. Das Vorliegen eines BgASeite 2 von 6
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
bedeutet nicht, dass dessen Zweck in der Erzielung eines Gewinns für den
allgemeinen städtischen Haushalt besteht.
Soweit die Finanzierung über öffentlich-rechtliche Gebühren erfolgt, sind
insbesondere die Vorgaben des § 6 KAG NRW zu beachten. Das
Gebührenaufkommen darf die voraussichtlichen Kosten nicht übersteigen.
Kostenüberdeckungen sind nach den gesetzlichen Vorgaben bei der weiteren
Gebührenkalkulation zu berücksichtigen.
Die jeweilige Finanzierung und Gebührenkalkulation muss den gesetzlichen
Vorgaben entsprechen.
Erforderlicher Personalbedarf
Für den laufenden Marktbetrieb ist eine dauerhafte personelle Präsenz
erforderlich. Bei einer Besetzung von etwa 5:00 Uhr bis 18:30 Uhr kann die
erforderliche tägliche Präsenz grundsätzlich nur über mindestens zwei Dienste
abgedeckt werden. Darüber hinaus sind Urlaubs-, Krankheits-, Fortbildungs-
und sonstige Ausfallzeiten zu berücksichtigen.
Für eine erste überschlägige Betrachtung ist daher von mindestens 2,5
Vollzeitäquivalenten auszugehen. Eine abschließende Stellenbemessung wäre
durch die zuständige Personalstelle vorzunehmen.
Mögliche Eingruppierung und Personalkosten
Für die Aufgabenwahrnehmung ist – abhängig von der endgültigen
Aufgabenbeschreibung und Stellenbewertung – eine Eingruppierung
mindestens im Bereich TVöD-VKA E 8, gegebenenfalls E 9a, zu prüfen.
Die vorgenannten Werte stellen lediglich das Tabellenentgelt dar. Für die
tatsächliche Wirtschaftlichkeitsberechnung sind zusätzlich Arbeitgeberanteile,
Zusatzversorgung, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, Personalverwaltung
und sonstige Personalnebenkosten zu berücksichtigen. Als erste
Größenordnung kann für 2,5 VZÄ ein vollständiger jährlicher
Arbeitgeberaufwand von etwa 145.000 bis 160.000 € angesetzt werden; die
konkrete Berechnung ist durch die Personalverwaltung zu ermitteln.
Erforderliche Büro- und Betriebsinfrastruktur
Für die städtische Organisation wäre ein eigenes Marktbüro in unmittelbarer
Nähe des Wochenmarktes sinnvoll, vorzugsweise im Bereich des Alten
Rathauses. Neben den Raumkosten sind insbesondere folgende Ausstattungen
zu berücksichtigen
· Arbeitsplätze und Büroausstattung
· EDV, Telefon und sonstige KommunikationstechnikSeite 3 von 6
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
· Zugriff auf erforderliche Verwaltungs- und Marktsysteme
· Unterbringung von Unterlagen und Arbeitsmitteln
· gegebenenfalls Fahrzeug bzw. sonstige Betriebsmittel
· laufende Sach- und Betriebskosten
Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten der Bundesstadt Bonn
Der im Änderungsantrag angesprochene mögliche Vorteil einer
unmittelbaren städtischen Aufgabenwahrnehmung liegt insbesondere in der
direkten operativen Steuerung. Allerdings bestehen auch bei einer externen
Durchführung bereits heute erhebliche kommunale Einfluss-, Kontroll- und
Aufsichtsmöglichkeiten.
Bestehende Steuerungsinstrumente
· Regelmäßiger Runder Tisch Wochenmarkt unter Beteiligung von Politik,
Verwaltung, Betreiber und Beschickerbeirat.
· Möglichkeit, Fragen zur Weiterentwicklung des Marktes gemeinsam zu
beraten und zu steuern.
· Einbindung der Beschickerinnen und Beschicker über den Beschickerbeirat.
· Leistungszentrum Märkte als bereits bestehende Aufsichtsbehörde.
· Einbindung der Verwaltung bei Beschwerden und sonstigen Anliegen.
· Möglichkeit, über die Dienstleistungskonzession konkrete Qualitäts-,
Organisations-, Bericht- und Kontrollpflichten vertraglich festzulegen.
Damit ist die Aussage, dass eine ausreichende Einflussnahme auf die
Entwicklung und Qualität des Wochenmarktes ausschließlich bei einer
städtischen Eigenorganisation möglich sei, zu relativieren. Entscheidend ist
vielmehr die konkrete Ausgestaltung der Konzession sowie der
bestehenden kommunalen Steuerungs- und Aufsichtsstrukturen.
Gesamtgegenüberstellung
FazitSeite 4 von 6
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Eigenorganisation des Wochenmarktes würde der Bundesstadt Bonn
eine unmittelbare operative Steuerung ermöglichen. Dem steht jedoch ein
erheblicher dauerhafter Personal-, Organisations- und Infrastrukturaufwand
gegenüber. Insbesondere die tägliche Präsenz von 5:00 Uhr bis 18:30 Uhr
macht eine entsprechende Schicht- und Vertretungsorganisation
erforderlich.
Bei einer externen Vergabe werden die wesentlichen operativen Personal-
und Infrastrukturkosten auf den Betreiber verlagert. Gleichzeitig kann die
Stadt über die Konzessionsbedingungen Qualitätsstandards,
Betriebszeiten, Zulassungsvoraussetzungen, Berichtspflichten und weitere
Anforderungen verbindlich vorgeben. Die bereits bestehenden kommunalen
Steuerungs- und Aufsichtsstrukturen bleiben erhalten.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist insbesondere zu berücksichtigen, dass bei der
städtischen Organisation kein klassischer Gewinn als zusätzlicher Beitrag
zum allgemeinen Haushalt vorliegt. Demgegenüber kann bei einer
Dienstleistungskonzession neben der Verlagerung des operativen
Aufwandes ein vertraglich vereinbarter wirtschaftlicher Rückfluss an die
Stadt erzielt werden.
Die Gegenüberstellung der beiden Organisationsmodelle zeigt, dass
eine städtische Eigenorganisation des Wochenmarktes zwar eine
unmittelbare operative Einflussnahme ermöglicht, hierfür jedoch ein
dauerhafter zusätzlicher Personal- und Organisationsaufwand
erforderlich ist. Bei einer täglichen Präsenz von etwa 5:00 Uhr bis
18:30 Uhr ist unter Berücksichtigung von Schichtorganisation sowie
Urlaubs-, Krankheits- und sonstigen Ausfallzeiten von mindestens 2,5
Vollzeitäquivalenten auszugehen. Hinzu treten Kosten für Büro,
Ausstattung, EDV und weitere betriebliche Infrastruktur.
Bei einer Dienstleistungskonzession werden diese operativen
Aufgaben und Risiken grundsätzlich auf den Betreiber verlagert.
Gleichzeitig können über die Konzession verbindliche Anforderungen
an Qualität, Organisation, Marktgestaltung, Berichtswesen und
Kontrolle festgelegt werden. Die bestehenden Steuerungsinstrumente
der Bundesstadt Bonn, insbesondere der Runde Tisch Wochenmarkt,
der Beschickerbeirat sowie die Aufsicht durch das Leistungszentrum
Märkte, bleiben grundsätzlich bestehen.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, insbesondere aus wirtschaftlicher
Sicht, die Vergabe an einen externen Dienstleister.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 6
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de