261307-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu Ausschreibung eines Dienstleistungskonzessionsvertrages für den Bonner Wochenmarkt
Kerndaten
- Nummer
- 261307-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.10.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261307-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Stellungnahme zu Ausschreibung eines Dienstleistungskonzessionsvertrages für den Bonner Wochenmarkt Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit 03.11.2026 Kenntnisnahme Rat 12.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Aufgrund des vorliegenden Änderungsantrages DS 261307-01 soll vor einer abschließenden Entscheidung über die Ausschreibung und Vergabe der Dienstleistungskonzession für den Bonner Wochenmarkt ab dem 01.04.2027 ein Vergleich zweier Organisationsmodelle vorgenommen werden: · Vergabe des Betriebs im Rahmen einer Dienstleistungskonzession an einen externen Betreiber. · Organisation und Durchführung des Wochenmarktes durch die Bundesstadt Bonn in eigener Verantwortung. Die nachfolgende Gegenüberstellung betrachtet insbesondere die wirtschaftlichen, personellen, organisatorischen und steuerlichen Auswirkungen sowie die Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten der Bundesstadt Bonn. Variante A – Dienstleistungskonzession an einen externen Betreiber Bei einer Vergabe im Rahmen einer Dienstleistungskonzession übernimmt der externe Betreiber die operative Organisation und Durchführung des Wochenmarktes. Die konkrete Ausgestaltung der Pflichten, Qualitätsstandards und Kontrollrechte sind über den Konzessionsvertrag festzulegen. Aufgaben des externen Betreibers · Organisation des laufenden Marktbetriebes einschließlich Auf- und Abbau. · Zulassung und Betreuung der Beschicker im Rahmen der vertraglich und rechtlich festgelegten Zuständigkeiten. · Tägliche Marktaufsicht und Ansprechpartner für Beschicker und Öffentlichkeit.Seite 1 von 6 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) · Sicherstellung der personellen Besetzung einschließlich Urlaubs-, Krankheits- und sonstiger Vertretungen. · Einrichtung und Unterhaltung der für den Marktbetrieb erforderlichen Büro- und Betriebsinfrastruktur. · Bearbeitung operativer Probleme und Beschwerden. · Weiterentwicklung des Marktes innerhalb der durch die Stadt vorgegebenen Rahmenbedingungen. Wirtschaftliche Auswirkungen S. hierzu Stellungnahme im nichtöffentlichen Teil. Personal und Infrastruktur Der Betreiber hat die erforderliche tägliche personelle Besetzung eigenständig sicherzustellen. Bei einer erforderlichen Anwesenheit eines Marktmeisters bzw. einer verantwortlichen Marktaufsicht von etwa 5:00 Uhr bis 18:30 Uhr ist eine Schichtorganisation erforderlich. Zusätzlich müssen Urlaubs-, Krankheits-, Fortbildungs- und sonstige Ausfallzeiten berücksichtigt werden. Auch die erforderliche Büro- und Betriebsinfrastruktur ist grundsätzlich durch den Betreiber vorzuhalten. Hierzu kann insbesondere ein Büro in unmittelbarer Marktnähe gehören. Variante B – Organisation und Durchführung durch die Bundesstadt Bonn Bei einer vollständigen Übernahme des Wochenmarktes durch die Bundesstadt Bonn würde die Stadt nicht lediglich ihre hoheitlichen Aufgaben als Aufsichts- und Ordnungsbehörde wahrnehmen, sondern selbst die operative Organisation und Durchführung des Marktbetriebes übernehmen. Steuerliche Einordnung / BgA Die Organisation und Durchführung eines Wochenmarktes durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist steuerlich grundsätzlich als Betrieb gewerblicher Art (BgA) einzuordnen. Für das Vorliegen eines BgA ist eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich. Für die Bundesstadt Bonn wäre daher zu prüfen, ob der Wochenmarkt einem bereits bestehenden BgA zugeordnet werden kann. Als organisatorische Anknüpfung bietet sich insbesondere das Leistungszentrum Märkte an. Die konkrete steuerliche und organisatorische Ausgestaltung wäre vor einer Entscheidung mit der zuständigen Steuer- und Finanzverwaltung abzustimmen. Wirtschaftliche Auswirkungen und Kostendeckung Bei der städtischen Organisation ist zwischen dem steuerlichen BgA und der gebührenrechtlichen Kalkulation zu unterscheiden. Das Vorliegen eines BgASeite 2 von 6 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) bedeutet nicht, dass dessen Zweck in der Erzielung eines Gewinns für den allgemeinen städtischen Haushalt besteht. Soweit die Finanzierung über öffentlich-rechtliche Gebühren erfolgt, sind insbesondere die Vorgaben des § 6 KAG NRW zu beachten. Das Gebührenaufkommen darf die voraussichtlichen Kosten nicht übersteigen. Kostenüberdeckungen sind nach den gesetzlichen Vorgaben bei der weiteren Gebührenkalkulation zu berücksichtigen. Die jeweilige Finanzierung und Gebührenkalkulation muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Erforderlicher Personalbedarf Für den laufenden Marktbetrieb ist eine dauerhafte personelle Präsenz erforderlich. Bei einer Besetzung von etwa 5:00 Uhr bis 18:30 Uhr kann die erforderliche tägliche Präsenz grundsätzlich nur über mindestens zwei Dienste abgedeckt werden. Darüber hinaus sind Urlaubs-, Krankheits-, Fortbildungs- und sonstige Ausfallzeiten zu berücksichtigen. Für eine erste überschlägige Betrachtung ist daher von mindestens 2,5 Vollzeitäquivalenten auszugehen. Eine abschließende Stellenbemessung wäre durch die zuständige Personalstelle vorzunehmen. Mögliche Eingruppierung und Personalkosten Für die Aufgabenwahrnehmung ist – abhängig von der endgültigen Aufgabenbeschreibung und Stellenbewertung – eine Eingruppierung mindestens im Bereich TVöD-VKA E 8, gegebenenfalls E 9a, zu prüfen. Die vorgenannten Werte stellen lediglich das Tabellenentgelt dar. Für die tatsächliche Wirtschaftlichkeitsberechnung sind zusätzlich Arbeitgeberanteile, Zusatzversorgung, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, Personalverwaltung und sonstige Personalnebenkosten zu berücksichtigen. Als erste Größenordnung kann für 2,5 VZÄ ein vollständiger jährlicher Arbeitgeberaufwand von etwa 145.000 bis 160.000 € angesetzt werden; die konkrete Berechnung ist durch die Personalverwaltung zu ermitteln. Erforderliche Büro- und Betriebsinfrastruktur Für die städtische Organisation wäre ein eigenes Marktbüro in unmittelbarer Nähe des Wochenmarktes sinnvoll, vorzugsweise im Bereich des Alten Rathauses. Neben den Raumkosten sind insbesondere folgende Ausstattungen zu berücksichtigen · Arbeitsplätze und Büroausstattung · EDV, Telefon und sonstige KommunikationstechnikSeite 3 von 6 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) · Zugriff auf erforderliche Verwaltungs- und Marktsysteme · Unterbringung von Unterlagen und Arbeitsmitteln · gegebenenfalls Fahrzeug bzw. sonstige Betriebsmittel · laufende Sach- und Betriebskosten Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten der Bundesstadt Bonn Der im Änderungsantrag angesprochene mögliche Vorteil einer unmittelbaren städtischen Aufgabenwahrnehmung liegt insbesondere in der direkten operativen Steuerung. Allerdings bestehen auch bei einer externen Durchführung bereits heute erhebliche kommunale Einfluss-, Kontroll- und Aufsichtsmöglichkeiten. Bestehende Steuerungsinstrumente · Regelmäßiger Runder Tisch Wochenmarkt unter Beteiligung von Politik, Verwaltung, Betreiber und Beschickerbeirat. · Möglichkeit, Fragen zur Weiterentwicklung des Marktes gemeinsam zu beraten und zu steuern. · Einbindung der Beschickerinnen und Beschicker über den Beschickerbeirat. · Leistungszentrum Märkte als bereits bestehende Aufsichtsbehörde. · Einbindung der Verwaltung bei Beschwerden und sonstigen Anliegen. · Möglichkeit, über die Dienstleistungskonzession konkrete Qualitäts-, Organisations-, Bericht- und Kontrollpflichten vertraglich festzulegen. Damit ist die Aussage, dass eine ausreichende Einflussnahme auf die Entwicklung und Qualität des Wochenmarktes ausschließlich bei einer städtischen Eigenorganisation möglich sei, zu relativieren. Entscheidend ist vielmehr die konkrete Ausgestaltung der Konzession sowie der bestehenden kommunalen Steuerungs- und Aufsichtsstrukturen. Gesamtgegenüberstellung FazitSeite 4 von 6 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Eigenorganisation des Wochenmarktes würde der Bundesstadt Bonn eine unmittelbare operative Steuerung ermöglichen. Dem steht jedoch ein erheblicher dauerhafter Personal-, Organisations- und Infrastrukturaufwand gegenüber. Insbesondere die tägliche Präsenz von 5:00 Uhr bis 18:30 Uhr macht eine entsprechende Schicht- und Vertretungsorganisation erforderlich. Bei einer externen Vergabe werden die wesentlichen operativen Personal- und Infrastrukturkosten auf den Betreiber verlagert. Gleichzeitig kann die Stadt über die Konzessionsbedingungen Qualitätsstandards, Betriebszeiten, Zulassungsvoraussetzungen, Berichtspflichten und weitere Anforderungen verbindlich vorgeben. Die bereits bestehenden kommunalen Steuerungs- und Aufsichtsstrukturen bleiben erhalten. Aus wirtschaftlicher Sicht ist insbesondere zu berücksichtigen, dass bei der städtischen Organisation kein klassischer Gewinn als zusätzlicher Beitrag zum allgemeinen Haushalt vorliegt. Demgegenüber kann bei einer Dienstleistungskonzession neben der Verlagerung des operativen Aufwandes ein vertraglich vereinbarter wirtschaftlicher Rückfluss an die Stadt erzielt werden. Die Gegenüberstellung der beiden Organisationsmodelle zeigt, dass eine städtische Eigenorganisation des Wochenmarktes zwar eine unmittelbare operative Einflussnahme ermöglicht, hierfür jedoch ein dauerhafter zusätzlicher Personal- und Organisationsaufwand erforderlich ist. Bei einer täglichen Präsenz von etwa 5:00 Uhr bis 18:30 Uhr ist unter Berücksichtigung von Schichtorganisation sowie Urlaubs-, Krankheits- und sonstigen Ausfallzeiten von mindestens 2,5 Vollzeitäquivalenten auszugehen. Hinzu treten Kosten für Büro, Ausstattung, EDV und weitere betriebliche Infrastruktur. Bei einer Dienstleistungskonzession werden diese operativen Aufgaben und Risiken grundsätzlich auf den Betreiber verlagert. Gleichzeitig können über die Konzession verbindliche Anforderungen an Qualität, Organisation, Marktgestaltung, Berichtswesen und Kontrolle festgelegt werden. Die bestehenden Steuerungsinstrumente der Bundesstadt Bonn, insbesondere der Runde Tisch Wochenmarkt, der Beschickerbeirat sowie die Aufsicht durch das Leistungszentrum Märkte, bleiben grundsätzlich bestehen. Die Stadtverwaltung empfiehlt, insbesondere aus wirtschaftlicher Sicht, die Vergabe an einen externen Dienstleister. Anlage/n KeineSeite 5 von 6 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 6 von 6
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de