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261341-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Grünen-Antrag: Bürgerbeteiligung zur Bonner Bäderlandschaft

Nummer
261341-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.10.2026
Letzte Änderung
29.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
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  1. 261341 Grüner-Dringlichkeitsantrag: Bürgerbeteiligung zur Bonner Bäderlandschaft

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261341-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Stellungnahme zum Grünen-Antrag:
Bürgerbeteiligung zur Bonner Bäderlandschaft
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
03.11.2026 Kenntnisnahme
Rat 12.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Gestaltung der Bonner Bäderlandschaft wurde bereits 2019 ein
umfangreiches Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt. Grundlage hierfür
waren die Beschlüsse des Rates zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für
die Bonner Bäderlandschaft sowie zur Durchführung einer breiten
Bürgerbeteiligung, insbesondere die DS 1812222AA3 und DS 1813055EB8.
Das Beteiligungsverfahren war gesamtstädtisch angelegt und umfasste über
einen Zeitraum von 5 Monaten verschiedene Formate. Neben öffentlichen
Veranstaltungen und einer Online-Beteiligung wurden unter anderem Vereine,
Schulen, Initiativen sowie weitere relevante Gruppen einbezogen. Ergänzend
wurden Planungszellen mit zufällig ausgewählten Einwohnerinnen und
Einwohnern durchgeführt. Die Kosten des Verfahrens betrugen rd. 130.000
EUR. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses wurden anschließend in
einem Bürgergutachten zusammengeführt.
Auf dieser Grundlage wurde der Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner
Bäderlandschaft erarbeitet und mit DS 200671 in die politische Beratung
eingebracht. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung wurden dabei aufgegriffen
und in konkrete Prüf- und Entwicklungsperspektiven überführt.
Bereits im damaligen Rahmenplan wurden unterschiedliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Bonner Bäderlandschaft betrachtet. Für das
Frankenbad wurde neben einer Sanierung auch die Alternative eines
Hallenbadneubaus am Standort Römerbad geprüft. Damit waren wesentliche
strukturelle Fragestellungen zur zukünftigen Ausrichtung der Bäderlandschaft
bereits Bestandteil des bisherigen Beteiligungsprozesses. Auch die Aufgabe
weiterer Lehrschwimmbecken stellt keine grundsätzlich neue Zielsetzung der
Fortschreibung dar. Bereits der Rahmenplan 2020 (DS 200671) sah vor, die
Lehrschwimmbecken in den Schulgebäuden mittelfristig durch Wasserflächen
in den öffentlichen Bädern zu ersetzen. Die aktuelle Fortschreibung
konkretisiert diesen Ansatz für einzelne Standorte.
Seit der Beschlussfassung über den Rahmenplan im Jahr 2020 haben sich dieSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
finanziellen und personellen Rahmenbedingungen verändert. Diese
Entwicklungen sind bei der aktuellen Fortschreibung des Rahmenplans zu
berücksichtigen. Ebenso ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, die
Veränderungen gegenüber dem bisherigen Planungsstand sowie die daraus
resultierenden Konsequenzen transparent gegenüber Politik und Öffentlichkeit
darzustellen.
Aus den Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn ergibt sich aus Sicht der Verwaltung
keine Verpflichtung, bei der Fortschreibung eines bereits umfassend beteiligten
Vorhabens erneut ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Vielmehr ist
sicherzustellen, dass die Ergebnisse der bisherigen Bürgerbeteiligung weiterhin
in die politische Abwägung einbezogen und Informationsveranstaltungen
angeboten werden, um Konzepte und Zukunftsideen mit den beteiligten
Vereinen, Nutzer*innen und politischen Vertreter*innen ergebnisoffen zu
diskutieren.
Ein erneutes umfassendes und formalisiertes Beteiligungsverfahren würde
voraussichtlich in wesentlichen Teilen Fragestellungen aufgreifen, die bereits
Gegenstand des Beteiligungsprozesses im Jahr 2019 waren. Vor diesem
Hintergrund ist kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn erkennbar, der den damit
verbundenen zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwand eines weiteren
komplexen Beteiligungsverfahrens rechtfertigen würde.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag auf Durchführung eines erneuten
Beteiligungsverfahrens vor der abschließenden Beschlussfassung über die
Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft
nicht zu folgen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de