261341-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Grünen-Antrag: Bürgerbeteiligung zur Bonner Bäderlandschaft
Kerndaten
- Nummer
- 261341-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- Letzte Änderung
- 29.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261341-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Stellungnahme zum Grünen-Antrag: Bürgerbeteiligung zur Bonner Bäderlandschaft Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.11.2026 Kenntnisnahme Rat 12.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur Gestaltung der Bonner Bäderlandschaft wurde bereits 2019 ein umfangreiches Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt. Grundlage hierfür waren die Beschlüsse des Rates zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für die Bonner Bäderlandschaft sowie zur Durchführung einer breiten Bürgerbeteiligung, insbesondere die DS 1812222AA3 und DS 1813055EB8. Das Beteiligungsverfahren war gesamtstädtisch angelegt und umfasste über einen Zeitraum von 5 Monaten verschiedene Formate. Neben öffentlichen Veranstaltungen und einer Online-Beteiligung wurden unter anderem Vereine, Schulen, Initiativen sowie weitere relevante Gruppen einbezogen. Ergänzend wurden Planungszellen mit zufällig ausgewählten Einwohnerinnen und Einwohnern durchgeführt. Die Kosten des Verfahrens betrugen rd. 130.000 EUR. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses wurden anschließend in einem Bürgergutachten zusammengeführt. Auf dieser Grundlage wurde der Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft erarbeitet und mit DS 200671 in die politische Beratung eingebracht. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung wurden dabei aufgegriffen und in konkrete Prüf- und Entwicklungsperspektiven überführt. Bereits im damaligen Rahmenplan wurden unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Bonner Bäderlandschaft betrachtet. Für das Frankenbad wurde neben einer Sanierung auch die Alternative eines Hallenbadneubaus am Standort Römerbad geprüft. Damit waren wesentliche strukturelle Fragestellungen zur zukünftigen Ausrichtung der Bäderlandschaft bereits Bestandteil des bisherigen Beteiligungsprozesses. Auch die Aufgabe weiterer Lehrschwimmbecken stellt keine grundsätzlich neue Zielsetzung der Fortschreibung dar. Bereits der Rahmenplan 2020 (DS 200671) sah vor, die Lehrschwimmbecken in den Schulgebäuden mittelfristig durch Wasserflächen in den öffentlichen Bädern zu ersetzen. Die aktuelle Fortschreibung konkretisiert diesen Ansatz für einzelne Standorte. Seit der Beschlussfassung über den Rahmenplan im Jahr 2020 haben sich dieSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) finanziellen und personellen Rahmenbedingungen verändert. Diese Entwicklungen sind bei der aktuellen Fortschreibung des Rahmenplans zu berücksichtigen. Ebenso ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, die Veränderungen gegenüber dem bisherigen Planungsstand sowie die daraus resultierenden Konsequenzen transparent gegenüber Politik und Öffentlichkeit darzustellen. Aus den Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn ergibt sich aus Sicht der Verwaltung keine Verpflichtung, bei der Fortschreibung eines bereits umfassend beteiligten Vorhabens erneut ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Vielmehr ist sicherzustellen, dass die Ergebnisse der bisherigen Bürgerbeteiligung weiterhin in die politische Abwägung einbezogen und Informationsveranstaltungen angeboten werden, um Konzepte und Zukunftsideen mit den beteiligten Vereinen, Nutzer*innen und politischen Vertreter*innen ergebnisoffen zu diskutieren. Ein erneutes umfassendes und formalisiertes Beteiligungsverfahren würde voraussichtlich in wesentlichen Teilen Fragestellungen aufgreifen, die bereits Gegenstand des Beteiligungsprozesses im Jahr 2019 waren. Vor diesem Hintergrund ist kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn erkennbar, der den damit verbundenen zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwand eines weiteren komplexen Beteiligungsverfahrens rechtfertigen würde. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag auf Durchführung eines erneuten Beteiligungsverfahrens vor der abschließenden Beschlussfassung über die Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft nicht zu folgen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de