261361-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU Große Anfrage: Fahrradplatz in der Max-Planck-Straße vor der Hausnummer 107
Kerndaten
- Nummer
- 261361-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.10.2026
- Letzte Änderung
- 21.10.2026
Beratungsfolge
- noch nicht terminiert Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261361-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU Große Anfrage: Fahrradplatz in der Max- Planck-Straße vor der Hausnummer 107 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Festlegung von Standorten für die Installation von Fahrradständern bzw. Fahrradplätzen in reinen Wohngebieten? 2. Wird bei der Installation von Fahrradständern auch berücksichtigt, wie viele Parkplätze dabei wegfallen, vor allen Dingen, wenn in der Nähe bereits Parkplätze durch die Installation von E-Ladestationen oder Car-Sharing-Plätzen in Anspruch genommen worden sind? 3. Werden die unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner im Vorfeld der Installation von Fahrradplätzen informiert? 4. Wie hoch wären die Kosten für die Verlegung von drei Fahrradständern in der Max-Planck-Straße vor der Hausnummer 107, um den Parkdruck in der Umgebung des Fahrradplatzes zu vermindern? Zu 1.: Die Planung von Fahrradabstellanlagen ist gemäß den Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 23) eine angebotsorientierte Planung. In der Regel werden Fahrradbügelwünsche aus der Bürgerschaft oder durch politische Beschlüsse an die Verwaltung herangetragen. Diese werden geprüft und bei vorhandener Flächenverfügbarkeit, technischer Umsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit zur Umsetzung eingeplant. Mögliche (Ausschluss-)Kriterien sind dabei z.B. zwingend notwendige Restbreiten von angrenzenden Wegeflächen, tatsächlicher oder zukünftig anzunehmender Fahrradparkdruck und die Nähe zu potenziellen Zielen des Radverkehrs (z.B. Einzelhandel, Gastronomie, soziale Einrichtungen). Auch in Wohngebieten sind sichere Abstellanlagen von großer Bedeutung. Hierbei wird die Situation und der (potenzielle) Bedarf vor Ort geprüft; auch der Kfz-Parkdruck wird bei der Abwägung berücksichtigt. Die Fahrradbügelwünsche werden sukzessive bearbeitet. Eine Priorisierung erfolgt dabei normalerweise nicht. Zu 2.: Bei jeder Planung von Fahrradbügeln, die eine Umwandlung von Kfz- Parkständen auslöst, wird der potenzielle Kfz-Parkstandentfall abgewogen. Es wird zudem stets geprüft, ob im Umfeld des geplanten Standorts auch alternative Flächen genutzt werden können. Ein Abgleich mit Carsharing- bzw. E-Lade-Standorten findet statt, um eine versehentliche Doppelplanung auf Flächen zu vermeiden. Die Nähe von Carsharing-Plätzen oder E-Ladesäulen bedeutet jedoch keinSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ausschlusskriterium für Fahrradabstellanlagen. Zu 3.: Da es sich bei der Aufstellung von Fahrradbügeln um eine kleine Maßnahme im laufenden Geschäft der Verwaltung handelt, gibt es in der Regel keine Vorabinformation für die Anwohnerinnen und Anwohner. Zu 4. Die Fahrradbügel in der Max-Planck-Straße sind fest einbetoniert. Eine Verlegung der bestehenden Fahrradbügel ist nicht möglich, da sie beim Abbau zerstört werden. Der Abbau der Fahrradbügel verursacht Kosten in Höhe von ca. 750 €. Wenn Ersatz an einem Alternativstandort geschaffen werden soll, entstehen dabei wieder Kosten wie bei der Erstherstellung. Für drei Bügel fallen Kosten in Höhe von ca. 2.500 bis 3.000 € an. Einzelmaßnahmen mit weniger Bügeln sind teurer als eine Ausschreibung in Paketen. - - - - - Wie aus der Stellungnahme ersichtlich, entfaltet die Umsetzung des laufenden Geschäftes der Verwaltung finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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