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261361-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU Große Anfrage: Fahrradplatz in der Max-Planck-Straße vor der Hausnummer 107

Nummer
261361-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.10.2026
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Max-Planck-Straße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg Hauptort
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. noch nicht terminiert Kenntnisnahme
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  1. 261361 CDU Große Anfrage: Fahrradplatz in der Max-Planck-Straße vor der Hausnummer 107

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261361-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU Große Anfrage: Fahrradplatz in der Max-
Planck-Straße vor der Hausnummer 107
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Festlegung von Standorten für die
Installation von Fahrradständern bzw. Fahrradplätzen in reinen Wohngebieten?
2. Wird bei der Installation von Fahrradständern auch berücksichtigt, wie viele
Parkplätze dabei wegfallen, vor allen Dingen, wenn in der Nähe bereits
Parkplätze durch die Installation von E-Ladestationen oder Car-Sharing-Plätzen
in Anspruch genommen worden sind?
3. Werden die unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner im Vorfeld der
Installation von Fahrradplätzen informiert?
4. Wie hoch wären die Kosten für die Verlegung von drei Fahrradständern in
der Max-Planck-Straße vor der Hausnummer 107, um den Parkdruck in der
Umgebung des Fahrradplatzes zu vermindern?
Zu 1.:
Die Planung von Fahrradabstellanlagen ist gemäß den Empfehlungen für
Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 23) eine angebotsorientierte Planung. In
der Regel werden Fahrradbügelwünsche aus der Bürgerschaft oder durch
politische Beschlüsse an die Verwaltung herangetragen. Diese werden geprüft
und bei vorhandener Flächenverfügbarkeit, technischer Umsetzbarkeit und
Sinnhaftigkeit zur Umsetzung eingeplant. Mögliche (Ausschluss-)Kriterien sind
dabei z.B. zwingend notwendige Restbreiten von angrenzenden Wegeflächen,
tatsächlicher oder zukünftig anzunehmender Fahrradparkdruck und die Nähe
zu potenziellen Zielen des Radverkehrs (z.B. Einzelhandel, Gastronomie,
soziale Einrichtungen). Auch in Wohngebieten sind sichere Abstellanlagen von
großer Bedeutung. Hierbei wird die Situation und der (potenzielle) Bedarf vor
Ort geprüft; auch der Kfz-Parkdruck wird bei der Abwägung berücksichtigt. Die
Fahrradbügelwünsche werden sukzessive bearbeitet. Eine Priorisierung erfolgt
dabei normalerweise nicht.
Zu 2.:
Bei jeder Planung von Fahrradbügeln, die eine Umwandlung von Kfz-
Parkständen auslöst, wird der potenzielle Kfz-Parkstandentfall abgewogen. Es
wird zudem stets geprüft, ob im Umfeld des geplanten Standorts auch
alternative Flächen genutzt werden können.
Ein Abgleich mit Carsharing- bzw. E-Lade-Standorten findet statt, um eine
versehentliche Doppelplanung auf Flächen zu vermeiden. Die Nähe von
Carsharing-Plätzen oder E-Ladesäulen bedeutet jedoch keinSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Ausschlusskriterium für Fahrradabstellanlagen.
Zu 3.:
Da es sich bei der Aufstellung von Fahrradbügeln um eine kleine Maßnahme im
laufenden Geschäft der Verwaltung handelt, gibt es in der Regel keine
Vorabinformation für die Anwohnerinnen und Anwohner.
Zu 4.
Die Fahrradbügel in der Max-Planck-Straße sind fest einbetoniert. Eine
Verlegung der bestehenden Fahrradbügel ist nicht möglich, da sie beim Abbau
zerstört werden. Der Abbau der Fahrradbügel verursacht Kosten in Höhe von
ca. 750 €. Wenn Ersatz an einem Alternativstandort geschaffen werden soll,
entstehen dabei wieder Kosten wie bei der Erstherstellung. Für drei Bügel fallen
Kosten in Höhe von ca. 2.500 bis 3.000 € an. Einzelmaßnahmen mit weniger
Bügeln sind teurer als eine Ausschreibung in Paketen.
- - - - -
Wie aus der Stellungnahme ersichtlich, entfaltet die Umsetzung des laufenden
Geschäftes der Verwaltung finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich
der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik
und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen
Finanzplanung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 22.10.2026, 04:19 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de