261416-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage Stilllegung von 60 Stadtbahnen
Kerndaten
- Nummer
- 261416-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Dransdorf Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- noch nicht terminiert Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261416-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage Stilllegung von 60 Stadtbahnen Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Kenntnisnahme Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung Die Stadtwerke Bonn nehmen wie folgt Stellung: 1. a) Wie war die Technische Aufsichtsbehörde (TAB NRW) in die Erstellung der in den vergangenen Jahren neu aufgebauten Stadtbahnfahrzeuge aus den 1970/80er-Jahren eingebunden und wurde für die Fahrzeuge nach deren Fertigstellung von der TAB NRW eine Genehmigung zur Inbetriebnahme erteilt? Wenn sich diese Frage auf die Fahrzeuge bezieht, die in der Zweiterstellung generalüberholt worden sind, dann ist wichtig festzuhalten, dass die jetzt festgestellten Auffälligkeiten nicht im Rahmen des Zweiterstellungsprojektes entstanden sind, sondern im Rahmen der Instandhaltung in der Werkstatt. Zur Frage: Ja, die TAB hat nach Abschluss des Projektes, genauso wie die SWB-Betriebsleitung die Freigabe zur Inbetriebnahme erteilt. Die beanstandeten technischen Bauteile sind später im Rahmen von Reparaturen zum Einsatz gekommen bzw. ist der Einbau nicht ausreichend dokumentiert worden, und es fehlte somit eine Freigabe für den laufenden Betrieb. b) Wie hoch war die seinerzeitige prozentuale Ersparnis der Zweiterstellung gegenüber der Neuanschaffung pro Stadtbahn? Die Ersparnis wurde mit 1,5 Millionen Euro pro Jahr beziffert. 25 Fahrzeuge sind umgebaut worden. c) Wie wurde mit der wann getroffenen Entscheidung, Fahrzeuge „zweitzuerstellen“, festgelegt, dass die Versorgung von Ersatzteilen für Altkomponenten und neu verbaute Teile ebenso sichergestellt werden und kostengünstig erfolgen kann, wie dies fürNeufahrzeuge gegolten hätte? Die Materialversorgung war Teil des Konzepts zur Zweiterstellung, welches mit der TAB abgestimmt wurde. Die Auffälligkeiten sind nicht im Rahmen des Projekts der Zweiterstellung, sondern im Zuge der Instandhaltung in der Werkstatt entstanden.Seite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2. a) Wer hat wann und warum entschieden, in die betroffenen Bahnen nicht konforme Bauteile einzubauen und wie wurde dies dokumentiert und darüber hinaus der TAB mitgeteilt? Die technische Untersuchung der Fahrzeuge durch einen externen Gutachter hat bereits begonnen. Ergänzend wird eine unabhängige Untersuchung der internen und externen Informationswege beauftragt. Diese soll die Abläufe untersuchen und bewerten sowie konkrete Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen. In die Untersuchung werden auch die bisherigen Prozessabläufe einbezogen. Aus den Ergebnissen sollen konkrete Verbesserungen bei Strukturen, Zuständigkeiten und Verfahren abgeleitet und umgesetzt werden. Das Ziel besteht darin, die Voraussetzungen für Qualität und Betriebssicherheit dauerhaft zu stärken sowie vergleichbare Situationen künftig frühzeitig zu erkennen und angemessen zu behandeln. Die technische Wiederinbetriebnahme und die umfassende Aufarbeitung werden mit klar getrennten Aufgabenstellungen parallel vorangetrieben. b) Falls die in Rede stehenden Unregelmäßigkeiten bzw. Basteleien weder korrekt dokumentiert oder der TAB berichtet wurden, wer trägt dafür die Verantwortung und hat mit welchen Konsequenzen zu rechnen? Die Aufarbeitung der technischen Sachverhalte wird mit höchster Priorität auf allen Ebenen des Konzerns vorangetrieben. Die Geschäftsführungen der SWB und der SSB arbeiten in dieser Situation eng und abgestimmt zusammen. Auch der Aufsichtsrat ist eng in den Prozess eingebunden. c) Warum wurde seitens der SWBV-Führung zunächst in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, als sei die Stilllegung der 60 Bahnen nur reine Routine und eine freiwillige Vorsichtsmaßnahme, obschon die Technische Aufsichtsbehörde den Einsatz längst untersagt hatte? SWB Bus und Bahn hat seit dem 20. Juli über die Gründe der Stilllegung transparent informiert. Sie haben u.a. am 23.07.2026 und am 24.07.2026 die Öffentlichkeit über die betroffenen Bauteile (Radsatzwellen, Federspeichenbremsen, Kupplungssystemen, etc.) in Kenntnis gesetzt. Dabei decken sich die Informationen mit den Angaben aus dem Bescheid der TAB. Zu jedem Zeitpunkt hat SWB Bus und Bahn klar kommuniziert, dass die Stilllegung der Bahnen gemeinsam mit der TAB beschlossen wurde, um ein Sicherheitsrisiko für Fahrgäste und -personal auszuschließen. Die 100-Prozent- Prüfung mit zerstörungsfreien Prüfverfahren wird jetzt zeigen, ob Risse tatsächlich bestehen oder bestanden haben. SWB Bus und Bahn sowie SSB haben präventiv gehandelt. Sobald gesicherte Erkenntnisse im Rahmen des Prüfprozesses vorliegen, werden wir die Öffentlichkeit unverzüglich informieren. 3. Wurden die lt. SWB-Netzseite zweitäglichen und monatlichen "routinemäßigen" Überprüfungen an den vom Ausfall betroffenen Fahrzeugen durchgeführt und wenn ja, wurde dies ordnungsgemäß dokumentiert? Die Stadtbahnflotte unterliegt bereits im Regelbetrieb einem engmaschigenSeite 2 von 5 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Wartungs- und Prüfkonzept. Dieses beginnt mit Durchsichten im Abstand von zwei Tagen und reicht bis zur Hauptuntersuchung, die alle fünf Jahre erfolgt. Zusätzlich wird jedes Fahrzeug monatlich einer intensiveren Inspektion unterzogen. Die gesetzlichen Vorgaben der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) sehen darüber hinaus detaillierte Untersuchungen von Bauteilen, die ein Zerlegen der Komponenten erfordern, in größeren Intervallen vor – spätestens nach 500.000 gefahrenen Kilometern oder nach acht Jahren. Da die Fahrzeuge noch bis in die 2030er Jahre im Einsatz bleiben sollen, führt SWB Bus und Bahn derzeit vertiefte Untersuchungen an den betroffenen Bauteilen durch. In diesem Rahmen sind die Auffälligkeiten identifiziert worden. Dabei wurden Auffälligkeiten an den Fahrwerkskomponenten dokumentiert und der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) bei einem ohnehin anstehenden Termin am Montag, 20. Juli, gemeldet. In enger Abstimmung mit der TAB wurde daraufhin vereinbart, die gesamte B-Wagen-Serie – also alle Stadtbahnfahrzeuge aus den 1970er- bis 1990er-Jahren – einer umfassenden Sonderprüfung zu unterziehen. Im Zuge der aktuellen Situation werden sämtliche Fahrzeuge fortlaufend überprüft. Die Werkstatt arbeitet dafür im 24- Stunden-Dreischichtbetrieb. 4. Erfolgten die Überprüfungen der Fahrzeuge an dem Samstag (18.07.2026?) vorbereitend für einen Regeltermin mit der TAB am darauffolgenden Montag (20.07.2026) oder fand der Termin mit der TAB auf kurzfristigen Wunsch der SWB statt? Da die Stadtbahnen noch bis in die 2030er Jahre hinein eine Betriebserlaubnis erhalten sollen, finden derzeit intensivierte Prüfungen an den Fahrzeugen der älteren Baureihen statt. In diesem Zusammenhang steht die TAB mit SWB Bus und Bahn seit längerer Zeit in einem kontinuierlichen Austausch. Für diesen Zweck ist der Termin am Montag, 20. Juli 2026, ursprünglich angesetzt gewesen. Diesen haben SWB und SSB genutzt, um TAB möglichst kurzfristig zu informieren. 5. Wurde seitens der TAB NRW die sofortige Mängelbeseitigung aller betroffenen Fahrzeuge angeordnet oder erfolgte die Außerbetriebnahme und Überprüfung der Fahrzeuge aufgrund SWB-interner vorsorglicher Sofortmaßnahmen selbsttätig? Die SWB hat nach Bekanntwerden unverzüglich und transparent im Rahmen eines proaktiven Risikomanagements reagiert. Erste Hinweise auf die bestehenden Mängel haben sich am 16.07.2026 bei einer routinemäßigen Prüfung der betroffenen Stadtbahnen gezeigt. Die SWB hat daraufhin unverzüglich einen externen Gutachter beauftragt. Ein erster Termin mit dem Gutachter hat bereits am 17.07.2026 stattgefunden. Die Prüfergebnisse wurden über das Wochenende durch Mitarbeiter der SWB ausgewertet und analysiert. Auf Grundlage der ausgewerteten Prüfergebnisse wurde am 20.07.2026 bei einem ohnehin angesetzten Termin mit der TAB entschieden, die betroffenen Bahnen zum nächsten Tag (21.07.2026) vorübergehend aus dem Verkehr zu nehmen. Auch ohne die TAB hätten SWB Bus und Bahn und SSB so entschieden. Während des gesamten Prozesses wurden die gesetzlichenSeite 3 von 5 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Vorgaben der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) befolgt und eingehalten. Eine sofortige Mängelbeseitigung wurde seitens der TAB nicht angeordnet. Das Konzept zur Wiederinbetriebnahme der Fahrzeuge sieht ein Prüf- und Überwachungskonzept vor. Selbstverständlich forciert SWB Bus und Bahn - in Abstimmung mit der TAB - neben dem Prüf- und Überwachungskonzept auch die Mängelbeseitigung, sodass der Soll- Zustand der Fahrzeuge wieder hergestellt wird. Eine sofortige Mängelbeseitigung wurde seitens der TAB nicht angeordnet. Das Konzept zur Wiederinbetriebnahme der Fahrzeuge sieht ein Prüf- und Überwachungskonzept vor. Selbstverständlich forciert SWB Bus und Bahn - in Abstimmung mit der TAB - neben dem Prüf- und Überwachungskonzept auch die Mängelbeseitigung, sodass der Soll-Zustand der Fahrzeuge wieder hergestellt wird. 6. Wann hat vor den Ereignissen in der dritten Juliwoche zuletzt bei den betroffenen Fahrzeugen eine detaillierte Überprüfung durch die Technische Aufsichtsbehörde stattgefunden, wurden dabei Auflagen verfügt, die wie umgesetzt und dokumentiert wurden und wenn ja, hat es dazu Nachprüfungen seitens der TAB NRW gegeben? Aufgrund der Flottenstrategie und der Pläne, die Stadtbahnwagen noch bis in die 2030er Jahre zu betreiben, gibt es einen seit Monaten laufenden Prozess, bei dem die Fahrzeuge in Absprache mit der TAB genauer untersucht und begutachtet werden. In diesem Rahmen sind bereits im Juni drei Fahrzeuge außer Betrieb genommen worden. Darüber ist bei der Pressekonferenz am 24. Juli informiert worden. SWB Bus und Bahn und SSB haben die Mängel entdeckt und die TAB unmittelbar mit Bekanntwerden hierüber informiert. Zur Begutachtung der Mängel gab es einen gemeinsamen Termin mit der TAB am 20.07.2026 auf dem Betriebshof in Dransdorf. Die von der SWB identifizierten Mängel wurden im Bescheid der TAB inhaltlich und vom Wording weitestgehend übernommen. Über die ersten fünf Mängel wurde die Aufsichtsbehörde unverzüglich informiert. Gemeinsam wurden mit der TAB unverzüglich Kompensationsmaßnahmen erarbeitet. Auf Grundlage dieser Arbeiten konnte am 20. Juli eine Übereinkunft mit der TAB getroffen werden über ein Prüf- und Überwachungskonzept, einhergehend mit der Stilllegung. Ziel ist es, das Restrisiko auf Null zu minimieren, damit der sichere und ordnungsgemäße Betrieb wieder hergestellt werden kann. Die TAB hat das Handeln der SWB ausdrücklich gelobt: die „offene und schnelle Kommunikation an die TAB und das unverzügliche Handeln“ wurde positiv angemerkt. Technische Aufsichtsbehörde und Verkehrsunternehmen stehen grundsätzlich in regelmäßigem und anlassbezogenem Kontakt, z.B. im Rahmen von sog. Jahresgesprächen und Aufsichtsterminen. Der letzte Termin fand am 19.02.2026 als unangekündigter außerplanmäßiger Fahrzeugaufsichtstermin u.a. an einem Fahrzeug der 5. Serie Stadtbahnwagen B statt. Im Ergebnis der Überprüfung am 19.02.2026 wurden nur kleinere Mängel festgestellt, die nicht gegen einen weiteren Betrieb des Fahrzeugs sprachen. Die entsprechenden Maßnahmen werden zurzeit ausgearbeitet und vorbereitet.Seite 4 von 5 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Außerdem hat die TAB darauf hingewiesen, dass für einen Weiterbetrieb der Fahrzeuge über ein Alter von 35 Jahren hinaus Nachrüstungen/Verbesserungen und eine Intensivierung der Instandhaltung erforderlich werden. In Folge der intensivierten internen Überprüfung wurden die Mängel festgestellt. 7. a) Welche Kosten werden im Zusammenhang mit der Ertüchtigung der Technik und der Leihe der Kölner Bahnen entstehen? Derzeit nutzen wir 14 Fahrzeuge aus Köln. Die Anmietung der KVB-Fahrzeuge wird je nach Dauer und Anzahl der zur Verfügung gestellten Fahrzeuge einen niedrigen sechsstelligen Betrag kosten. b) Wie hoch wird der Betrag sein, der von der Stadt Bonn für den Ausfall der Bahnen der SWBV zum Ausgleich für die entstandene Minderleistung in Abzug gebracht wird? Eine seriöse Aussage zu wirtschaftlichen Auswirkungen und ausgefallenen Kilometern kann erst getroffen werden, wenn die Erkenntnisse bezüglich der noch durchzuführenden Maßnahmen fortgeschritten sind. Die Anmietung der KVB-Fahrzeuge wird je nach Dauer und Anzahl der zur Verfügung gestellten Fahrzeuge einen niedrigen sechsstelligen Betrag kosten. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 23.10.2026, 03:34 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de