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261416-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage Stilllegung von 60 Stadtbahnen

Nummer
261416-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. noch nicht terminiert Kenntnisnahme
  2. noch nicht terminiert Kenntnisnahme
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  1. 261416 BBB-Anfrage Stilllegung von 60 Stadtbahnen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261416-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage Stilllegung von 60 Stadtbahnen
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Kenntnisnahme
Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Die Stadtwerke Bonn nehmen wie folgt Stellung:
1.
a) Wie war die Technische Aufsichtsbehörde (TAB NRW) in die Erstellung
der in den vergangenen Jahren neu aufgebauten Stadtbahnfahrzeuge aus
den 1970/80er-Jahren eingebunden und wurde für die Fahrzeuge nach
deren Fertigstellung von der TAB NRW eine Genehmigung zur
Inbetriebnahme erteilt?
Wenn sich diese Frage auf die Fahrzeuge bezieht, die in der Zweiterstellung
generalüberholt worden sind, dann ist wichtig festzuhalten, dass die jetzt
festgestellten Auffälligkeiten nicht im Rahmen des Zweiterstellungsprojektes
entstanden sind, sondern im Rahmen der Instandhaltung in der Werkstatt.
Zur Frage: Ja, die TAB hat nach Abschluss des Projektes, genauso wie die
SWB-Betriebsleitung die Freigabe zur Inbetriebnahme erteilt. Die
beanstandeten technischen Bauteile sind später im Rahmen von Reparaturen
zum Einsatz gekommen bzw. ist der Einbau nicht ausreichend dokumentiert
worden, und es fehlte somit eine Freigabe für den laufenden Betrieb.
b) Wie hoch war die seinerzeitige prozentuale Ersparnis der
Zweiterstellung gegenüber der Neuanschaffung pro Stadtbahn?
Die Ersparnis wurde mit 1,5 Millionen Euro pro Jahr beziffert. 25 Fahrzeuge
sind umgebaut worden.
c) Wie wurde mit der wann getroffenen Entscheidung, Fahrzeuge
„zweitzuerstellen“, festgelegt, dass die Versorgung von Ersatzteilen für
Altkomponenten und neu verbaute Teile ebenso sichergestellt werden
und kostengünstig erfolgen kann, wie dies fürNeufahrzeuge gegolten
hätte?
Die Materialversorgung war Teil des Konzepts zur Zweiterstellung, welches mit
der TAB abgestimmt wurde. Die Auffälligkeiten sind nicht im Rahmen des
Projekts der Zweiterstellung, sondern im Zuge der Instandhaltung in der
Werkstatt entstanden.Seite 1 von 5
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2.
a) Wer hat wann und warum entschieden, in die betroffenen Bahnen nicht
konforme Bauteile einzubauen und wie wurde dies dokumentiert und
darüber hinaus der TAB mitgeteilt?
Die technische Untersuchung der Fahrzeuge durch einen externen Gutachter
hat bereits begonnen. Ergänzend wird eine unabhängige Untersuchung der
internen und externen Informationswege beauftragt. Diese soll die Abläufe
untersuchen und bewerten sowie konkrete Verbesserungsmöglichkeiten
aufzeigen. In die Untersuchung werden auch die bisherigen Prozessabläufe
einbezogen. Aus den Ergebnissen sollen konkrete Verbesserungen bei
Strukturen, Zuständigkeiten und Verfahren abgeleitet und umgesetzt werden.
Das Ziel besteht darin, die Voraussetzungen für Qualität und Betriebssicherheit
dauerhaft zu stärken sowie vergleichbare Situationen künftig frühzeitig zu
erkennen und angemessen zu behandeln. Die technische
Wiederinbetriebnahme und die umfassende Aufarbeitung werden mit klar
getrennten Aufgabenstellungen parallel vorangetrieben.
b) Falls die in Rede stehenden Unregelmäßigkeiten bzw. Basteleien weder
korrekt dokumentiert oder der TAB berichtet wurden, wer trägt dafür die
Verantwortung und hat mit welchen Konsequenzen zu rechnen?
Die Aufarbeitung der technischen Sachverhalte wird mit höchster Priorität auf
allen Ebenen des Konzerns vorangetrieben. Die Geschäftsführungen der SWB
und der SSB arbeiten in dieser Situation eng und abgestimmt zusammen. Auch
der Aufsichtsrat ist eng in den Prozess eingebunden.
c) Warum wurde seitens der SWBV-Führung zunächst in der Öffentlichkeit
der Eindruck erweckt, als sei die Stilllegung der 60 Bahnen nur reine
Routine und eine freiwillige Vorsichtsmaßnahme, obschon die
Technische Aufsichtsbehörde den Einsatz längst untersagt hatte?
SWB Bus und Bahn hat seit dem 20. Juli über die Gründe der Stilllegung
transparent informiert. Sie haben u.a. am 23.07.2026 und am 24.07.2026 die
Öffentlichkeit über die betroffenen Bauteile (Radsatzwellen,
Federspeichenbremsen, Kupplungssystemen, etc.) in Kenntnis gesetzt. Dabei
decken sich die Informationen mit den Angaben aus dem Bescheid der TAB. Zu
jedem Zeitpunkt hat SWB Bus und Bahn klar kommuniziert, dass die Stilllegung
der Bahnen gemeinsam mit der TAB beschlossen wurde, um ein
Sicherheitsrisiko für Fahrgäste und -personal auszuschließen. Die 100-Prozent-
Prüfung mit zerstörungsfreien Prüfverfahren wird jetzt zeigen, ob Risse
tatsächlich bestehen oder bestanden haben. SWB Bus und Bahn sowie SSB
haben präventiv gehandelt. Sobald gesicherte Erkenntnisse im Rahmen des
Prüfprozesses vorliegen, werden wir die Öffentlichkeit unverzüglich informieren.
3.
Wurden die lt. SWB-Netzseite zweitäglichen und monatlichen
"routinemäßigen" Überprüfungen an den vom Ausfall betroffenen
Fahrzeugen durchgeführt und wenn ja, wurde dies ordnungsgemäß
dokumentiert?
Die Stadtbahnflotte unterliegt bereits im Regelbetrieb einem engmaschigenSeite 2 von 5
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Wartungs- und Prüfkonzept. Dieses beginnt mit Durchsichten im Abstand von
zwei Tagen und reicht bis zur Hauptuntersuchung, die alle fünf Jahre erfolgt.
Zusätzlich wird jedes Fahrzeug monatlich einer intensiveren Inspektion
unterzogen. Die gesetzlichen Vorgaben der Verordnung über den Bau und
Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) sehen darüber hinaus detaillierte
Untersuchungen von Bauteilen, die ein Zerlegen der Komponenten erfordern, in
größeren Intervallen vor – spätestens nach 500.000 gefahrenen Kilometern
oder nach acht Jahren. Da die Fahrzeuge noch bis in die 2030er Jahre im
Einsatz bleiben sollen, führt SWB Bus und Bahn derzeit vertiefte
Untersuchungen an den betroffenen Bauteilen durch. In diesem Rahmen sind
die Auffälligkeiten identifiziert worden.
Dabei wurden Auffälligkeiten an den Fahrwerkskomponenten dokumentiert und
der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) bei einem ohnehin anstehenden
Termin am Montag, 20. Juli, gemeldet. In enger Abstimmung mit der TAB
wurde daraufhin vereinbart, die gesamte B-Wagen-Serie – also alle
Stadtbahnfahrzeuge aus den 1970er- bis 1990er-Jahren – einer umfassenden
Sonderprüfung zu unterziehen. Im Zuge der aktuellen Situation werden
sämtliche Fahrzeuge fortlaufend überprüft. Die Werkstatt arbeitet dafür im 24-
Stunden-Dreischichtbetrieb.
4.
Erfolgten die Überprüfungen der Fahrzeuge an dem Samstag
(18.07.2026?) vorbereitend für einen Regeltermin mit der TAB am
darauffolgenden Montag (20.07.2026) oder fand der Termin mit der TAB
auf kurzfristigen Wunsch der SWB statt?
Da die Stadtbahnen noch bis in die 2030er Jahre hinein eine Betriebserlaubnis
erhalten sollen, finden derzeit intensivierte Prüfungen an den Fahrzeugen der
älteren Baureihen statt. In diesem Zusammenhang steht die TAB mit SWB Bus
und Bahn seit längerer Zeit in einem kontinuierlichen Austausch. Für diesen
Zweck ist der Termin am Montag, 20. Juli 2026, ursprünglich angesetzt
gewesen. Diesen haben SWB und SSB genutzt, um TAB möglichst kurzfristig
zu informieren.
5.
Wurde seitens der TAB NRW die sofortige Mängelbeseitigung aller
betroffenen Fahrzeuge angeordnet oder erfolgte die Außerbetriebnahme
und Überprüfung der Fahrzeuge aufgrund SWB-interner vorsorglicher
Sofortmaßnahmen selbsttätig?
Die SWB hat nach Bekanntwerden unverzüglich und transparent im Rahmen
eines proaktiven Risikomanagements reagiert. Erste Hinweise auf die
bestehenden Mängel haben sich am 16.07.2026 bei einer routinemäßigen
Prüfung der betroffenen Stadtbahnen gezeigt. Die SWB hat daraufhin
unverzüglich einen externen Gutachter beauftragt. Ein erster Termin mit dem
Gutachter hat bereits am 17.07.2026 stattgefunden. Die Prüfergebnisse wurden
über das Wochenende durch Mitarbeiter der SWB ausgewertet und analysiert.
Auf Grundlage der ausgewerteten Prüfergebnisse wurde am 20.07.2026 bei
einem ohnehin angesetzten Termin mit der TAB entschieden, die betroffenen
Bahnen zum nächsten Tag (21.07.2026) vorübergehend aus dem Verkehr zu
nehmen. Auch ohne die TAB hätten SWB Bus und Bahn und SSB so
entschieden. Während des gesamten Prozesses wurden die gesetzlichenSeite 3 von 5
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Vorgaben der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(BOStrab) befolgt und eingehalten. Eine sofortige Mängelbeseitigung wurde
seitens der TAB nicht angeordnet. Das Konzept zur Wiederinbetriebnahme der
Fahrzeuge sieht ein Prüf- und Überwachungskonzept vor. Selbstverständlich
forciert SWB Bus und Bahn - in Abstimmung mit der TAB - neben dem Prüf-
und Überwachungskonzept auch die Mängelbeseitigung, sodass der Soll-
Zustand der Fahrzeuge wieder hergestellt wird.
Eine sofortige Mängelbeseitigung wurde seitens der TAB nicht angeordnet. Das
Konzept zur Wiederinbetriebnahme der Fahrzeuge sieht ein Prüf- und
Überwachungskonzept vor. Selbstverständlich forciert SWB Bus und Bahn - in
Abstimmung mit der TAB - neben dem Prüf- und Überwachungskonzept auch
die Mängelbeseitigung, sodass der Soll-Zustand der Fahrzeuge wieder
hergestellt wird.
6.
Wann hat vor den Ereignissen in der dritten Juliwoche zuletzt bei den
betroffenen Fahrzeugen eine detaillierte Überprüfung durch die
Technische Aufsichtsbehörde stattgefunden, wurden dabei Auflagen
verfügt, die wie umgesetzt und dokumentiert wurden und wenn ja, hat es
dazu Nachprüfungen seitens der TAB NRW gegeben?
Aufgrund der Flottenstrategie und der Pläne, die Stadtbahnwagen noch bis in
die 2030er Jahre zu betreiben, gibt es einen seit Monaten laufenden Prozess,
bei dem die Fahrzeuge in Absprache mit der TAB genauer untersucht und
begutachtet werden. In diesem Rahmen sind bereits im Juni drei Fahrzeuge
außer Betrieb genommen worden. Darüber ist bei der Pressekonferenz am 24.
Juli informiert worden.
SWB Bus und Bahn und SSB haben die Mängel entdeckt und die TAB
unmittelbar mit Bekanntwerden hierüber informiert. Zur Begutachtung der
Mängel gab es einen gemeinsamen Termin mit der TAB am 20.07.2026 auf
dem Betriebshof in Dransdorf. Die von der SWB identifizierten Mängel wurden
im Bescheid der TAB inhaltlich und vom Wording weitestgehend übernommen.
Über die ersten fünf Mängel wurde die Aufsichtsbehörde unverzüglich
informiert. Gemeinsam wurden mit der TAB unverzüglich
Kompensationsmaßnahmen erarbeitet. Auf Grundlage dieser Arbeiten konnte
am 20. Juli eine Übereinkunft mit der TAB getroffen werden über ein Prüf- und
Überwachungskonzept, einhergehend mit der Stilllegung. Ziel ist es, das
Restrisiko auf Null zu minimieren, damit der sichere und ordnungsgemäße
Betrieb wieder hergestellt werden kann.
Die TAB hat das Handeln der SWB ausdrücklich gelobt: die „offene und
schnelle Kommunikation an die TAB und das unverzügliche Handeln“ wurde
positiv angemerkt.
Technische Aufsichtsbehörde und Verkehrsunternehmen stehen grundsätzlich
in regelmäßigem und anlassbezogenem Kontakt, z.B. im Rahmen von sog.
Jahresgesprächen und Aufsichtsterminen. Der letzte Termin fand am
19.02.2026 als unangekündigter außerplanmäßiger Fahrzeugaufsichtstermin
u.a. an einem Fahrzeug der 5. Serie Stadtbahnwagen B statt.
Im Ergebnis der Überprüfung am 19.02.2026 wurden nur kleinere Mängel
festgestellt, die nicht gegen einen weiteren Betrieb des Fahrzeugs sprachen.
Die entsprechenden Maßnahmen werden zurzeit ausgearbeitet und vorbereitet.Seite 4 von 5
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Außerdem hat die TAB darauf hingewiesen, dass für einen Weiterbetrieb der
Fahrzeuge über ein Alter von 35 Jahren hinaus
Nachrüstungen/Verbesserungen und eine Intensivierung der Instandhaltung
erforderlich werden.
In Folge der intensivierten internen Überprüfung wurden die Mängel festgestellt.
7.
a) Welche Kosten werden im Zusammenhang mit der Ertüchtigung der
Technik und der Leihe der Kölner Bahnen entstehen?
Derzeit nutzen wir 14 Fahrzeuge aus Köln. Die Anmietung der KVB-Fahrzeuge
wird je nach Dauer und Anzahl der zur Verfügung gestellten Fahrzeuge einen
niedrigen sechsstelligen Betrag kosten.
b) Wie hoch wird der Betrag sein, der von der Stadt Bonn für den Ausfall
der Bahnen der SWBV zum Ausgleich für die entstandene Minderleistung
in Abzug gebracht wird?
Eine seriöse Aussage zu wirtschaftlichen Auswirkungen und ausgefallenen
Kilometern kann erst getroffen werden, wenn die Erkenntnisse bezüglich der
noch durchzuführenden Maßnahmen fortgeschritten sind. Die Anmietung der
KVB-Fahrzeuge wird je nach Dauer und Anzahl der zur Verfügung gestellten
Fahrzeuge einen niedrigen sechsstelligen Betrag kosten.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 23.10.2026, 03:34 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de