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261416-02 · Große Anfrage

BBB-Anfrage „Stilllegung von 60 Stadtbahnen"

Nummer
261416-02
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
23.10.2026
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261416 BBB-Anfrage Stilllegung von 60 Stadtbahnen

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Große Anfrage
öffentlich
261416-02Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jutta Acar
Marcel Schmitt
Johannes Schott
22.10.2026
BBB-Anfrage „Stilllegung von 60 Stadtbahnen"
Beratungsfolge
Rat 12.11.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
1.
a) Wer hat wann und warum entschieden, in die betroffenen Bahnen nicht
konforme Bauteile einzubauen und wie wurde dies dokumentiert und
darüber hinaus der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) mitgeteilt?
b) Falls die in Rede stehenden Unregelmäßigkeiten bzw. Basteleien weder
korrekt dokumentiert oder der TAB berichtet wurden, wer trägt dafür die
Verantwortung und hat mit welchen Konsequenzen zu rechnen?
2. Ist es zutreffend, dass es sich bei der Entscheidung über die Stilllegung von
Stadtbahnen um eine alleinige „überunterordnungsbehördliche“ Anordnung
der TAB handelt und wenn ja, warum kommuniziert die SWB Verkehr
durchgehend von einer „gemeinsam“ getroffenen Entscheidung?
3.
a) Liegt die Entscheidungsbefugnis über die Beschaffung und den Einbau
von Ersatzteilen sowie der Prüf-/Wartungs-Dokumentation darüber
allein beim technischen Betriebsleiter oder bedarf es eines Berichtes
und einer dazugehörigen Freigabe durch übergeordnete Verantwortliche
und wenn ja, welche Kenntnisse lagen bei der Geschäftsführung wann
über Kauf und Einbau nicht konformer Bauteile vor?
b) Wie und wann und mit welchem Ergebnis hat die Geschäftsleitung der
SWBV seit 2019 die Ausführung von Arbeiten zur Wartung und
Instandhaltung der Bahnen und somit auch die Arbeit des
Betriebsleiters überprüft bzw. durch Dritte überwachen lassen?
c) Wurde der Aufsichtsrat der SWBV über geänderte Vorgehensweisen
(Einsatz nicht konformer Bauteile etc.) bei Wartung und Instandhaltung
der Bahnen seit 2019 informiert und wenn ja, welche Position haben die
Aufsichtsratsmitglieder dazu bezogen bzw. gaben sie ihre Zustimmung
zum abweichenden Procedere?
4.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
a) Wie hoch genau sind die seit der Stilllegung der 60 Stadtbahnen bisher–
aufgeteilt in Fahrzeug- und Personalkosten – angefallenen Beträge für
a. die Ausleihe der Stadtbahnen der Kölner Verkehrsbetriebe
b. den Ersatzbusverkehr auf der Linie 16/63
c. den Ersatzbusverkehr auf der Linie 66
d. für den Einsatz externer Fachkräfte in den Betriebshöfen
e. für den Ersatz nichtkonformer Bauteile
b) und in welcher Höhe sind künftig noch Kosten zu erwarten bis alle 60
Bahnen wieder regulär einsatzbereit sind?
c) Mit welchem Anteil soll oder ist der Rhein-Sieg-Kreis an welchen unter
a) nachgefragten Beträgen beteiligt werden/worden?
d) Falls dies noch nicht geschehen ist: Aus welchem Grund wurde ein
etwaig begründeter Anspruch der Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH auf
Übernahme von auf den Kreis entfallenden Kosten bisher nicht
verwirklicht?
5. Welche Einnahmeausfälle sind bisher durch den Busersatzverkehr
aufgrund fehlender Validatoren und Entwerterautomaten angefallen?
6. Wie viele Bahnen sind Stand 1. November 2026 wieder betriebsbereit und
bis wann ist mit der uneingeschränkten Betriebsfähigkeit aller Bahnen zu
rechnen?
Begründung
Die Beantwortung der - zum Teil bereits in der letzten Ratssitzung gestellten,
dort in der Sache aber unbeantwortet gebliebenen – Fragen liegt im
öffentlichen Interesse.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de