261416-02 · Große Anfrage
BBB-Anfrage „Stilllegung von 60 Stadtbahnen"
Kerndaten
- Nummer
- 261416-02
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 23.10.2026
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 261416-02Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jutta Acar Marcel Schmitt Johannes Schott 22.10.2026 BBB-Anfrage „Stilllegung von 60 Stadtbahnen" Beratungsfolge Rat 12.11.2026 Kenntnisnahme Fragestellung 1. a) Wer hat wann und warum entschieden, in die betroffenen Bahnen nicht konforme Bauteile einzubauen und wie wurde dies dokumentiert und darüber hinaus der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) mitgeteilt? b) Falls die in Rede stehenden Unregelmäßigkeiten bzw. Basteleien weder korrekt dokumentiert oder der TAB berichtet wurden, wer trägt dafür die Verantwortung und hat mit welchen Konsequenzen zu rechnen? 2. Ist es zutreffend, dass es sich bei der Entscheidung über die Stilllegung von Stadtbahnen um eine alleinige „überunterordnungsbehördliche“ Anordnung der TAB handelt und wenn ja, warum kommuniziert die SWB Verkehr durchgehend von einer „gemeinsam“ getroffenen Entscheidung? 3. a) Liegt die Entscheidungsbefugnis über die Beschaffung und den Einbau von Ersatzteilen sowie der Prüf-/Wartungs-Dokumentation darüber allein beim technischen Betriebsleiter oder bedarf es eines Berichtes und einer dazugehörigen Freigabe durch übergeordnete Verantwortliche und wenn ja, welche Kenntnisse lagen bei der Geschäftsführung wann über Kauf und Einbau nicht konformer Bauteile vor? b) Wie und wann und mit welchem Ergebnis hat die Geschäftsleitung der SWBV seit 2019 die Ausführung von Arbeiten zur Wartung und Instandhaltung der Bahnen und somit auch die Arbeit des Betriebsleiters überprüft bzw. durch Dritte überwachen lassen? c) Wurde der Aufsichtsrat der SWBV über geänderte Vorgehensweisen (Einsatz nicht konformer Bauteile etc.) bei Wartung und Instandhaltung der Bahnen seit 2019 informiert und wenn ja, welche Position haben die Aufsichtsratsmitglieder dazu bezogen bzw. gaben sie ihre Zustimmung zum abweichenden Procedere? 4.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) a) Wie hoch genau sind die seit der Stilllegung der 60 Stadtbahnen bisher– aufgeteilt in Fahrzeug- und Personalkosten – angefallenen Beträge für a. die Ausleihe der Stadtbahnen der Kölner Verkehrsbetriebe b. den Ersatzbusverkehr auf der Linie 16/63 c. den Ersatzbusverkehr auf der Linie 66 d. für den Einsatz externer Fachkräfte in den Betriebshöfen e. für den Ersatz nichtkonformer Bauteile b) und in welcher Höhe sind künftig noch Kosten zu erwarten bis alle 60 Bahnen wieder regulär einsatzbereit sind? c) Mit welchem Anteil soll oder ist der Rhein-Sieg-Kreis an welchen unter a) nachgefragten Beträgen beteiligt werden/worden? d) Falls dies noch nicht geschehen ist: Aus welchem Grund wurde ein etwaig begründeter Anspruch der Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH auf Übernahme von auf den Kreis entfallenden Kosten bisher nicht verwirklicht? 5. Welche Einnahmeausfälle sind bisher durch den Busersatzverkehr aufgrund fehlender Validatoren und Entwerterautomaten angefallen? 6. Wie viele Bahnen sind Stand 1. November 2026 wieder betriebsbereit und bis wann ist mit der uneingeschränkten Betriebsfähigkeit aller Bahnen zu rechnen? Begründung Die Beantwortung der - zum Teil bereits in der letzten Ratssitzung gestellten, dort in der Sache aber unbeantwortet gebliebenen – Fragen liegt im öffentlichen Interesse. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de