261462-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Sank Augustiner Straße/Combahnstraße
Kerndaten
- Nummer
- 261462-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.10.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Combahnstraße Hauptort
- Sankt Augustiner Straße
- Niederkasseler Straße
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261462-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Sank Augustiner Straße/Combahnstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.12.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat im Zeitraum vom 17. bis zum 24.09.2026 zwei Verkehrsanalysen in der Sankt Augustiner Straße durchgeführt. Hierbei wurden die Anzahl der Fahrzeuge sowie deren Geschwindigkeiten erfasst: In Höhe der Hausnummer 67a in Fahrtrichtung Combahnstraße lag die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit bei 26 km/h. Hierbei überschritten insgesamt 9,8 % der gemessenen Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einem Bereich, der ein Verwarnungs- oder Bußgeld nach sich gezogen hätte. Gegenüber der Hausnummer 77 in Fahrtrichtung Niederkasseler Straße lag die durchschnittliche Geschwindigkeit bei 36 km/h, wobei die Überschreitungsquote bei 31,5 % lag. Ergänzend zu diesen Verkehrsanalysen wurden in Fahrtrichtung Niederkasseler Straße in Höhe der Hausnummer 81 an drei Tagen mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Zusammenfassend wurden bei diesen drei mobilen Kontrollen in einer Gesamtmesszeit von 15 Stunden und 3 Minuten insgesamt 4.656 Fahrzeuge überprüft. Dies führte zu 194 Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die Überschreitungsquote betrug somit 4,2 %. Die Stadt Bonn wird für diesen Bereich daher auch zukünftig weitere Kontrollen vorsehen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zudem plant die Verwaltung für die Gegenrichtung (Fahrtrichtung Combahnstraße) den Aufbau einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (Enforcement Trailer) ein. Diese Anlage wird im Bereich der Hausnummer 53 positioniert, um die Einhaltung des Tempolimits rund um die Uhr lückenlos zu überwachen. Der Antrag beklagt eine pauschale Verkehrsunsicherheit ohne konkrete Angaben. Der Stadtverwaltung liegen keine Erkenntnisse über unsicheres Queren der Straße vor, zudem ist die Örtlichkeit nicht als Unfallhäufungsstelle bekannt. Die Kontrollen der Geschwindigkeitsbegrenzung trägt zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei. Eine bauliche Veränderung ist auf der BundesstraßeSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) nicht vorgesehen. Die Messungen der Luftschadstoffbelastung in NRW-Kommunen werden durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK NRW) durchgeführt/verantwortet. Die Luftschadstoffbelastung auf der Sankt Augustiner Straße soll zukünftig mittels eines Passivsammlerröhrchens beobachtet werden. In einem Ortstermin am 07.07.2026 mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK NRW) wurden mehrere Stellen der Sankt Augustiner Straße begutachtet und ein geeigneter Standort für die Überwachung der Luftschadstoffbelastung ausgewählt. Nach Zustimmung des Ministeriums für Umwelt, Natur und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am 10.08.2026 der Messstandort eingerichtet. Ab Oktober sollte der erste volle Messmonat für September vorliegen. Sollte dann durch die Messung auffallen, dass die Grenzwerte überschritten werden, wird die Verwaltung Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit prüfen und mit der Bezirksregierung Köln abstimmen. Die Lärmbelastung an der Sankt Augustiner Straße wird aufgrund der Sperrung und des Mehrverkehr zusätzlich gestiegen sein. Derzeit arbeitet die Untere Immissionsschutzbehörde an der Lärmkartierung 2027, in dieser wird die Lärmbelastung im gesamten Stadtgebiet berechnet. Die Fertigstellung und Veröffentlichung dieser Karte findet allerdings erst Mitte 2027 statt. Wegen der Änderung der Situation durch die Nordbrückensperrung, sollen vorher bereits an einigen Straßen neue Berechnungen vergeben werden, darunter ebenfalls die Sankt Augustiner Straße. Dazu werden aber noch neue Verkehrszählungen benötigt. Auf Grundlage der neuen Berechnungen könnte dann zum Beispiel eine Tempo-30 Regelung eingerichtet werden, dies entscheidet allerdings die Straßenverkehrsbehörde. Ein genereller Anspruch der Anwohner auf lärmmindernde Maßnahmen besteht leider nicht. Außerdem folgt nach der neuen Lärmkartierung ein neuer Lärmaktionsplan, in dem Minderungsideen am Lärmschwerpunkten festgelegt werden können. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Die Bezirksvertretung Beuel befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene weitere Vorgehensweise, der Bürgerantrag ist im Sinne der Stellungnahme als erledigt zu betrachten. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de