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261462-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Sank Augustiner Straße/Combahnstraße

Nummer
261462-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.10.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Combahnstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Sankt Augustiner Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Niederkasseler Straße Straße· Schwarzrheindorf, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
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  1. 261462 Bürgerantrag: Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Sank Augustiner Straße/Combahnstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261462-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Prüfung von Maßnahmen zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit an der
Kreuzung Sank Augustiner Straße/Combahnstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.12.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat im Zeitraum vom 17. bis zum 24.09.2026 zwei
Verkehrsanalysen in der Sankt Augustiner Straße durchgeführt. Hierbei wurden
die Anzahl der Fahrzeuge sowie deren Geschwindigkeiten erfasst:
In Höhe der Hausnummer 67a in Fahrtrichtung Combahnstraße lag die
durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit bei 26 km/h. Hierbei überschritten
insgesamt 9,8 % der gemessenen Fahrzeuge die zulässige
Höchstgeschwindigkeit in einem Bereich, der ein Verwarnungs- oder Bußgeld
nach sich gezogen hätte.
Gegenüber der Hausnummer 77 in Fahrtrichtung Niederkasseler Straße lag die
durchschnittliche Geschwindigkeit bei 36 km/h, wobei die Überschreitungsquote
bei 31,5 % lag.
Ergänzend zu diesen Verkehrsanalysen wurden in Fahrtrichtung
Niederkasseler Straße in Höhe der Hausnummer 81 an drei Tagen mobile
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Zusammenfassend wurden bei
diesen drei mobilen Kontrollen in einer Gesamtmesszeit von 15 Stunden und 3
Minuten insgesamt 4.656 Fahrzeuge überprüft. Dies führte zu 194
Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die Überschreitungsquote betrug somit 4,2 %.
Die Stadt Bonn wird für diesen Bereich daher auch zukünftig weitere Kontrollen
vorsehen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zudem plant die
Verwaltung für die Gegenrichtung (Fahrtrichtung Combahnstraße) den Aufbau
einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (Enforcement
Trailer) ein. Diese Anlage wird im Bereich der Hausnummer 53 positioniert, um
die Einhaltung des Tempolimits rund um die Uhr lückenlos zu überwachen.
Der Antrag beklagt eine pauschale Verkehrsunsicherheit ohne konkrete
Angaben. Der Stadtverwaltung liegen keine Erkenntnisse über unsicheres
Queren der Straße vor, zudem ist die Örtlichkeit nicht als Unfallhäufungsstelle
bekannt.
Die Kontrollen der Geschwindigkeitsbegrenzung trägt zur allgemeinen
Verkehrssicherheit bei. Eine bauliche Veränderung ist auf der BundesstraßeSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
nicht vorgesehen.
Die Messungen der Luftschadstoffbelastung in NRW-Kommunen werden durch
das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK NRW)
durchgeführt/verantwortet.
Die Luftschadstoffbelastung auf der Sankt Augustiner Straße soll zukünftig
mittels eines Passivsammlerröhrchens beobachtet werden. In einem Ortstermin
am 07.07.2026 mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK
NRW) wurden mehrere Stellen der Sankt Augustiner Straße begutachtet und
ein geeigneter Standort für die Überwachung der Luftschadstoffbelastung
ausgewählt. Nach Zustimmung des Ministeriums für Umwelt, Natur und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am 10.08.2026 der Messstandort
eingerichtet. Ab Oktober sollte der erste volle Messmonat für September
vorliegen. Sollte dann durch die Messung auffallen, dass die
Grenzwerte überschritten werden, wird die Verwaltung Maßnahmen zum
Schutz der Gesundheit prüfen und mit der Bezirksregierung Köln abstimmen.
Die Lärmbelastung an der Sankt Augustiner Straße wird aufgrund der
Sperrung und des Mehrverkehr zusätzlich gestiegen sein. Derzeit arbeitet die
Untere Immissionsschutzbehörde an der Lärmkartierung 2027, in dieser wird
die Lärmbelastung im gesamten Stadtgebiet berechnet. Die Fertigstellung und
Veröffentlichung dieser Karte findet allerdings erst Mitte 2027 statt. Wegen der
Änderung der Situation durch die Nordbrückensperrung, sollen vorher bereits
an einigen Straßen neue Berechnungen vergeben werden, darunter ebenfalls
die Sankt Augustiner Straße. Dazu werden aber noch neue Verkehrszählungen
benötigt. Auf Grundlage der neuen Berechnungen könnte dann zum Beispiel
eine Tempo-30 Regelung eingerichtet werden, dies entscheidet allerdings die
Straßenverkehrsbehörde. Ein genereller Anspruch der Anwohner auf
lärmmindernde Maßnahmen besteht leider nicht. Außerdem folgt nach der
neuen Lärmkartierung ein neuer Lärmaktionsplan, in dem Minderungsideen
am Lärmschwerpunkten festgelegt werden können.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Die Bezirksvertretung Beuel befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene weitere Vorgehensweise, der Bürgerantrag ist im Sinne der
Stellungnahme als erledigt zu betrachten. Der Antragstellende wird
entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die
hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung
in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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