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261469-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Maßnahmen zur Einhaltung von Tempo 30 auf der Brunhildstraße

Nummer
261469-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.10.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Brunhildstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg Hauptort
  • Rüdigerstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Rheinallee Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
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  1. 261469 Bürgerantrag: Maßnahmen zur Einhaltung von Tempo 30 auf der Brunhildstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261469-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Maßnahmen zur Einhaltung von
Tempo 30 auf der Brunhildstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung kann zu den beantragten Punkten Folgendes mitteilen:
1. Kurzfristige Aufstellung des Dialogdisplays (Geschwindigkeitsanzeige) in der
Brunhildstraße, das laut Auskunft der Verkehrslenkung vom September 2023
bereits für diesen Bereich vorgesehen war und seither auf einer Warteliste
steht.
Das in Rede stehende Dialogdisplay war nicht unmittelbar für den Bereich der
Brunhildstraße angekündigt, sondern für den Nahbereich des DRK-
Seniorenhauses Steinbach in der Rüdigerstraße 92. In der Tat befindet sich
dieser Standort nach wie vor auf der genannten Warteliste, da zwischenzeitlich
keine neuen Dialogdisplays beschafft werden konnten.
Es ist jedoch geplant das derzeit in der Rheinallee vorhandene Dialogdisplay zu
versetzen, da der dortige Baumbestand zu viel Schatten wirft. Ein Betrieb des
Dialogdisplays über das Solarsystem ist somit nicht mehr möglich.
Dementsprechend kann das Dialogdisplay aus der Rheinallee in die
Rüdigerstraße versetzt werden.
2. Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durch Ordnungsamt und Polizei,
insbesondere zu den Stoßzeiten, in denen der Fährverkehr durch die Straße
geleitet wird.
Die Verwaltung hat im Zeitraum vom 10.-17.09.2026 auf Höhe der
Brunhildstraße 6 eine SDR-Verkehrsanalyse durchgeführt. Im Schnitt
überschritten 40,8 % der Fahrzeugführer die Geschwindigkeit in einer Höhe,
welches ein Verwarn- bzw. Bußgeld zur Folge gehabt hätte. Die
Durchschnittgeschwindigkeit lag bei 36 km/h.
Aufgrund der o.g. Daten wird die Stadtverwaltung die Einhaltung der
Geschwindigkeitsbegrenzung kontrollieren.
3. Erneute Prüfung baulicher Maßnahmen zur Temporeduzierung aufSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Grundlage der aktuellen, veränderten Verkehrssituation.
Einbauten wie Kissen werden nur in Ausnahmefällen auf die Fahrbahn
aufgebracht, da diese sehr unterhaltungsaufwendig sind, die Substanz der
Verkehrsanlage schwächen und es auch oft zu Bürgerbeschwerden (Lärm,
Erschütterungen usw.) kommt.
Die Verwaltung wird insofern zunächst beobachten, ob die
Geschwindigkeitskontrollen in der Brunhildstraße Wirkung zeigen.
4. Verbesserung der Sichtbeziehungen im Kurvenbereich der Brunhildstraße
auf Höhe der ungeraden Hausnummern, zum Beispiel durch ein Halteverbot im
unmittelbaren Kurvenbereich.
Die Sichtbeziehungen sind im Kurvenbereich aus Sicht der Verwaltung nicht
beeinträchtigt. Der Umstand allein, dass sich Kinder in einem bestimmten
Bereich aufhalten, begründet keine straßenverkehrsrechtliche Gefahrenlage.
Kinder haben sich wie alle anderen Verkehrsteilnehmer an die geltenden
allgemeinen Verkehrsregeln zu halten. So haben nicht zuletzt die
Sorgeberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass Kinder z. B. nicht unvermittelt
auf die Fahrbahn gelangen.
Hinzu kommt, dass die Wegnahme von Parkplätzen zusätzlich dazu verleitet in
solchen Bereichen schneller zu fahren.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Bürgerantrag wird im Sinne der Stellungnahme als erledigt betrachtet. Der
Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der
Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem
Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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