261469-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Maßnahmen zur Einhaltung von Tempo 30 auf der Brunhildstraße
Kerndaten
- Nummer
- 261469-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.10.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Brunhildstraße Hauptort
- Rüdigerstraße
- Rheinallee
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261469-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Maßnahmen zur Einhaltung von Tempo 30 auf der Brunhildstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung kann zu den beantragten Punkten Folgendes mitteilen: 1. Kurzfristige Aufstellung des Dialogdisplays (Geschwindigkeitsanzeige) in der Brunhildstraße, das laut Auskunft der Verkehrslenkung vom September 2023 bereits für diesen Bereich vorgesehen war und seither auf einer Warteliste steht. Das in Rede stehende Dialogdisplay war nicht unmittelbar für den Bereich der Brunhildstraße angekündigt, sondern für den Nahbereich des DRK- Seniorenhauses Steinbach in der Rüdigerstraße 92. In der Tat befindet sich dieser Standort nach wie vor auf der genannten Warteliste, da zwischenzeitlich keine neuen Dialogdisplays beschafft werden konnten. Es ist jedoch geplant das derzeit in der Rheinallee vorhandene Dialogdisplay zu versetzen, da der dortige Baumbestand zu viel Schatten wirft. Ein Betrieb des Dialogdisplays über das Solarsystem ist somit nicht mehr möglich. Dementsprechend kann das Dialogdisplay aus der Rheinallee in die Rüdigerstraße versetzt werden. 2. Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durch Ordnungsamt und Polizei, insbesondere zu den Stoßzeiten, in denen der Fährverkehr durch die Straße geleitet wird. Die Verwaltung hat im Zeitraum vom 10.-17.09.2026 auf Höhe der Brunhildstraße 6 eine SDR-Verkehrsanalyse durchgeführt. Im Schnitt überschritten 40,8 % der Fahrzeugführer die Geschwindigkeit in einer Höhe, welches ein Verwarn- bzw. Bußgeld zur Folge gehabt hätte. Die Durchschnittgeschwindigkeit lag bei 36 km/h. Aufgrund der o.g. Daten wird die Stadtverwaltung die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung kontrollieren. 3. Erneute Prüfung baulicher Maßnahmen zur Temporeduzierung aufSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Grundlage der aktuellen, veränderten Verkehrssituation. Einbauten wie Kissen werden nur in Ausnahmefällen auf die Fahrbahn aufgebracht, da diese sehr unterhaltungsaufwendig sind, die Substanz der Verkehrsanlage schwächen und es auch oft zu Bürgerbeschwerden (Lärm, Erschütterungen usw.) kommt. Die Verwaltung wird insofern zunächst beobachten, ob die Geschwindigkeitskontrollen in der Brunhildstraße Wirkung zeigen. 4. Verbesserung der Sichtbeziehungen im Kurvenbereich der Brunhildstraße auf Höhe der ungeraden Hausnummern, zum Beispiel durch ein Halteverbot im unmittelbaren Kurvenbereich. Die Sichtbeziehungen sind im Kurvenbereich aus Sicht der Verwaltung nicht beeinträchtigt. Der Umstand allein, dass sich Kinder in einem bestimmten Bereich aufhalten, begründet keine straßenverkehrsrechtliche Gefahrenlage. Kinder haben sich wie alle anderen Verkehrsteilnehmer an die geltenden allgemeinen Verkehrsregeln zu halten. So haben nicht zuletzt die Sorgeberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass Kinder z. B. nicht unvermittelt auf die Fahrbahn gelangen. Hinzu kommt, dass die Wegnahme von Parkplätzen zusätzlich dazu verleitet in solchen Bereichen schneller zu fahren. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Bürgerantrag wird im Sinne der Stellungnahme als erledigt betrachtet. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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