261496-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Volt-Prüfauftrag: Klare Spurführung an der Kreuzung Burgstraße / Winterstraße / Pfarrer-Minartz-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 261496-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.10.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Pfarrer-Minartz-Straße Hauptort
- Burgstraße
- Winterstraße
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261496-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Volt-Prüfauftrag: Klare Spurführung an der Kreuzung Burgstraße / Winterstraße / Pfarrer- Minartz-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung kann zu den beantragten Punkten Folgendes mitteilen 1. Fahrbahnmarkierung: Ergänzung von Haltelinien, Aufstellflächen und ggf. Sperrflächen an beiden Zufahrten (Winterstraße, Pfarrer-Minartz-Straße), bspw. im Rahmen eines auf sechs Monate befristeten Verkehrsversuchs mit vorläufiger, gelber Markierung, um die Fahrgassen für den Kfz- und Radverkehr eindeutig erkennbar zu führen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Radfahrende auf beiden Zufahrten ohne eigene Radverkehrsführung im Mischverkehr geführt werden und denselben Konfliktpunkten ausgesetzt sind wie der Kfz-Verkehr. Die bestehenden Haltlinien vor den Ampelanlagen entsprechen den Vorgaben der StVO. Eine zusätzliche bzw. ergänzende Markierung von Haltlinien ist aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht unzulässig. Sperrflächen halten Fahrbahnbereiche frei, in denen ein Befahren typischerweise gefährlich wäre, z. B. Fahrbahnverengungen und -aufweitungen, Abbiegebereiche sowie Auffahrten und Verflechtungsstrecken. Aus Sicht der Verwaltung wird die Spurführung im Kreuzungsbereich durch die vorhandenen Leitlinien bereits ausreichend sichergestellt. 2. Beschilderung: Ergänzung geeigneter Beschilderung (z.B. Gefahrzeichen "Gegenverkehr" mit Spurskizze), um ortsunkundige Verkehrsteilnehmende auf die untypische, versetzte Kreuzungsgeometrie hinzuweisen. Das Zeichen "Gegenverkehr" ist nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen nur dann anzuordnen, wenn eine Fahrbahn mit Verkehr in einer Richtung in eine Fahrbahn mit Gegenverkehr übergeht und dies nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Dies ist vorliegend nicht der Fall. 3. Haltelinie Pfarrer-Minartz-Straße: Prüfung, ob der durch die Hausecke verdeckte Blick auf die Burgstraße für Rechtsabbiegende durch eine probeweise Vorverlegung der Haltelinie früher freigegeben werden kann, sofernSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) dies ohne eine Versetzung der Ampelanlage umsetzbar ist - andernfalls ist dies als separate, ggf. mittelfristige Maßnahme auszuweisen. Alternativ oder zusätzlich: ergänzende Beschilderung, dass der frühere Fußgängerüberweg entfallen ist und an dieser Stelle kein Fußgängerkonflikt mehr besteht. Die Vorverlegung der Haltlinie in der Pfarrer-Minartz-Straße in Richtung der Burgstraße ist ohne die Versetzung der Ampelanlage nicht möglich. Die Haltlinie muss sich vor der Ampel befinden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de