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261508-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Optimierung der Ampelschaltung der Ampel für Zufußgehende und Radfahrende bei Querung der B56 von der KöWi in die Niederkasseler Straße

Nummer
261508-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Niederkasseler Straße Straße· Schwarzrheindorf, Beuel
  • Sankt Augustiner Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Königswinterer Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 84,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 261508 Grüne-Antrag: Optimierung der Ampelschaltung der Ampel für Zufußgehende und Radfahrende bei Querung der B56 von der KöWi in die Niederkasseler Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261508-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Optimierung der Ampelschaltung der Ampel für
Zufußgehende und Radfahrende bei Querung der
B56 von der KöWi in die Niederkasseler Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Betrieb einer Lichtsignalanlage ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung.
Die Verwaltung weist deshalb darauf hin, dass entsprechende Beschlüsse als
Anregung an den Oberbürgermeister einzustufen sind.
Dies vorweggeschickt teilt die Verwaltung zum Inhalt des Antrags Folgendes
mit:
Die angesprochene Lichtsignalanlage hat eine herausragende strategische
Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Hauptverkehrsstraßennetzes. Sie
steuert den maßgeblichen Verkehrsabfluss von der Kennedybrücke über die
Sankt Augustiner Straße (B56) in östlicher Fahrtrichtung und sichert damit die
Leistungsfähigkeit dieser zentralen Verkehrsachse.
Eine automatische Mitschaltung (Dauerfreigabe ohne Anforderung) für Fuß-
und Radverkehr zur Querung der B56 (zwischen Königswinterer Straße und
Niederkasseler Straße) wird aus verkehrstechnischer Sicht kritisch bewertet.
Dies begründet sich wie folgt:
• Einschränkung der verkehrsabhängigen Flexibilität: Die
Freigabezeiten für den Fußverkehr sind durch rechtliche Vorgaben starr
definiert. Basierend auf einer normierten Gehgeschwindigkeit (1,0 bis
1,2 m/s) ergeben sich unveränderliche Mindestgrünzeiten. Diese
verhindern, dass bei gemeinsamer Freigabe die Grünzeiten für den Kfz-
Verkehr bei geringem Verkehrsaufkommen dynamisch und
bedarfsgerecht verkürzt werden können.
• Verlust von Freigabezeit durch vergrößerte Zwischenzeiten: Zur
konfliktfreien Räumung der langen Fußgängerfurt müssen längere
Zwischenzeiten (Räumzeiten) in das Signalprogramm integriert werden.
Diese Sicherheitszeit geht dem Gesamtzyklus verloren und steht in
diesem Umlauf keinen anderen Verkehren mehr zur Verfügung.
• Wartezeiten ohne Realbedarf: Bei einer automatischen Mitschaltung
werden die verlängerten Grün- und Zwischenzeiten in jedem Umlauf
erzwungen – also auch dann, wenn überhaupt kein Querungsbedarf
durch Fußgänger*innen und Radfahrer*innen besteht. Dies führt zuSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
einer künstlichen Reduzierung der Netzkapazität.
Fazit:
Um den kritischen Verkehrsfluss von der Kennedybrücke nicht negativ zu
beeinträchtigen und vermeidbare Rückstaus im umliegenden Straßennetz zu
verhindern, sollte die Freigabe der Fußgänger- und Radfahrerfurt
bedarfsgerecht zwingend an eine Anforderung (Tastenbedienung) gekoppelt
bleiben. Nur so kann die notwendige Flexibilität der LSA-Steuerung zur
Bewältigung der Kfz-Verkehrslasten auf der B56 aufrechterhalten werden.
Anlage/n
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Datenstand: 23.10.2026, 10:11 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de