261508-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Optimierung der Ampelschaltung der Ampel für Zufußgehende und Radfahrende bei Querung der B56 von der KöWi in die Niederkasseler Straße
Kerndaten
- Nummer
- 261508-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Niederkasseler Straße
- Sankt Augustiner Straße
- Königswinterer Straße
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261508-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Optimierung der Ampelschaltung der Ampel für Zufußgehende und Radfahrende bei Querung der B56 von der KöWi in die Niederkasseler Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Betrieb einer Lichtsignalanlage ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung weist deshalb darauf hin, dass entsprechende Beschlüsse als Anregung an den Oberbürgermeister einzustufen sind. Dies vorweggeschickt teilt die Verwaltung zum Inhalt des Antrags Folgendes mit: Die angesprochene Lichtsignalanlage hat eine herausragende strategische Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Hauptverkehrsstraßennetzes. Sie steuert den maßgeblichen Verkehrsabfluss von der Kennedybrücke über die Sankt Augustiner Straße (B56) in östlicher Fahrtrichtung und sichert damit die Leistungsfähigkeit dieser zentralen Verkehrsachse. Eine automatische Mitschaltung (Dauerfreigabe ohne Anforderung) für Fuß- und Radverkehr zur Querung der B56 (zwischen Königswinterer Straße und Niederkasseler Straße) wird aus verkehrstechnischer Sicht kritisch bewertet. Dies begründet sich wie folgt: • Einschränkung der verkehrsabhängigen Flexibilität: Die Freigabezeiten für den Fußverkehr sind durch rechtliche Vorgaben starr definiert. Basierend auf einer normierten Gehgeschwindigkeit (1,0 bis 1,2 m/s) ergeben sich unveränderliche Mindestgrünzeiten. Diese verhindern, dass bei gemeinsamer Freigabe die Grünzeiten für den Kfz- Verkehr bei geringem Verkehrsaufkommen dynamisch und bedarfsgerecht verkürzt werden können. • Verlust von Freigabezeit durch vergrößerte Zwischenzeiten: Zur konfliktfreien Räumung der langen Fußgängerfurt müssen längere Zwischenzeiten (Räumzeiten) in das Signalprogramm integriert werden. Diese Sicherheitszeit geht dem Gesamtzyklus verloren und steht in diesem Umlauf keinen anderen Verkehren mehr zur Verfügung. • Wartezeiten ohne Realbedarf: Bei einer automatischen Mitschaltung werden die verlängerten Grün- und Zwischenzeiten in jedem Umlauf erzwungen – also auch dann, wenn überhaupt kein Querungsbedarf durch Fußgänger*innen und Radfahrer*innen besteht. Dies führt zuSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) einer künstlichen Reduzierung der Netzkapazität. Fazit: Um den kritischen Verkehrsfluss von der Kennedybrücke nicht negativ zu beeinträchtigen und vermeidbare Rückstaus im umliegenden Straßennetz zu verhindern, sollte die Freigabe der Fußgänger- und Radfahrerfurt bedarfsgerecht zwingend an eine Anforderung (Tastenbedienung) gekoppelt bleiben. Nur so kann die notwendige Flexibilität der LSA-Steuerung zur Bewältigung der Kfz-Verkehrslasten auf der B56 aufrechterhalten werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 23.10.2026, 09:40 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de