261529-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Prüfung und Verbesserung der Park- und Verkehrssituation am Vili-Viorel-Paun-Platz
Kerndaten
- Nummer
- 261529-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.10.2026
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Frieda-Mager-Allee Hauptort
- Siemensstraße
- Kolpingstraße
- Endenich
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261529-05 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 02.08.2026 Bürgerantrag: Prüfung und Verbesserung der Park- und Verkehrssituation am Vili-Viorel-Paun-Platz Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Bürgerantrag thematisiert die Situation für den ruhenden Verkehr im Umfeld des Vili-Viorel-Paun-Platzes in Endenich. Das Neubaugebiet wurde entwickelt als Bebauungsplan Nummer 6322-2 Am Vogelsang. Die Hochbauplanung entspricht in den wesentlichen Punkten den Gestaltungsvorgaben aus dem Landeswettbewerb 2016. Die gestalterischen Vorgaben des Bebauungsplans wurden grundsätzlich eingehalten. Diese sehen sowohl den ausgestalteten Quartiersplatz als auch den mit Fußwegen gestalteten Grünzug – Grüner Anger - zwischen Siemensstraße und Am Probsthof vor. Halt- und Parkverbote sichern Flächen für den Fußverkehr, die Rettungswege und die Barrierefreiheit. Die Lage der Carsharing-Stellplätze entlang der Siemensstraße sowie die Kurzzeitparkplätze im Bereich des Kita-Eingangs wurden im Zuge der Ausführungsplanung beschlossen. Die Stellplätze in der Kolpingstraße sind als öffentliche Stellplätze vorgesehen worden. Grundsätzlich ergibt sich aus der StVO kein Anspruch auf Parkraum im öffentlichen Straßenraum. Für den ruhenden Verkehr der Bewohnerinnen und Bewohner sind vorrangig die Stellplätze auf den privaten Grundstücken vorgesehen (Stellplatzpflicht nach Bauordnungsrecht). Die privaten Grundstücke der Bestandsbebauung in der Kolpingstraße sollten planmäßig um Stellplätze für Anwohnende ergänzt werden, damit Fahrzeuge der Anwohnenenden auf den Grundstücken abgestellt werden können. Die Wohngebäude an der Frieda-Mager-Allee verfügen über eine gemäß Stellplatznachweis dimensionierte Tiefgarage. Ebenfalls wurde für die Bebauung ein Mobilitätskonzept entwickelt und umgesetzt. Das Wohngebäude Vili-Viorel-Paun-Platz 3 verfügt ebenfalls über eine Tiefgarage, welche für die notwendigen Stellplätze des Bauvorhabens ausgelegt ist. Der Nachweis über notwendige Stellplätze eines Bauvorhabens wird innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens verlangt und geprüft. Bewohner*innen der Gebäude sollten daher aus vorgenannten Gründen die Möglichkeit haben, ihre Fahrzeuge in der Tiefgarage unterzubringen. Nach § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 StVO ist die Einrichtung von Parkplätzen fürSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für blinde Menschen möglich. Personenbezogene Behindertenparkplätze werden auf Einzelantrag eingerichtet. Für Parkplätze, die Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf vorbehalten sein sollen, gibt es in der StVO keine Rechtsgrundlage. Sie können deshalb im öffentlichen Straßenraum nicht angeordnet werden. Ein allgemeiner Behindertenparkplatz stünde allen Inhaberinnen und Inhabern eines blauen EU-Parkausweises offen und ist keiner bestimmten Person zugeordnet. Nach der VwV-StVO werden allgemeine Behindertenparkplätze vor allem dort eingerichtet, wo regelmäßig Bedarf durch wechselnde Nutzer besteht. Das sind zum Beispiel Behörden, Arztpraxen und Krankenhäuser, Einkaufsbereiche und öffentliche Einrichtungen. In reinen Wohnbereichen besteht ein solcher allgemeiner Bedarf in der Regel nicht, weil dort überwiegend dieselben Personen parken. Hinweis der Verwaltung zur Genese des Plangebiets: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans sah ursprünglich sogenannte Monitoring-Stellplätze vor, welche bei Bedarfsfeststellung durch ein Monitoring nachträglich hätten hergestellt werden können. Durch politischen Beschluss wurden diese jedoch nicht in der finalen Planung vorgesehen. Die Stellungnahme 261529-05 beantwortet die gleichlautenden Bürgeranträge 261529, 261529-01, 261529-02, 261529-03, 261529-04, 261529-06, 261529- 07 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 12:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de