261544-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Anordnung von Tempo 30 im Bereich der Kölnstraße zwischen An der Josefshöhe und Chlodwigsplatz
Kerndaten
- Nummer
- 261544-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.10.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
- Kölnstraße
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261544-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Stellungnahme zum Bürgerantrag: Anordnung von Tempo 30 im Bereich der Kölnstraße zwischen An der Josefshöhe und Chlodwigsplatz Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei den im Antrag angesprochenen Maßnahmen handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Voraussetzungen, unter denen Tempo 30 angeordnet werden kann, sind abschließend in der StVO geregelt. So kann zum Beispiel aus Gründen des Lärmschutzes oder im Nahbereich von schützenswerten Einrichtungen (Kitas, Pflegeheime etc.) streckenbezogen Tempo 30 angeordnet werden. Diese Gründe sind vorliegend nicht gegeben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Tempo 30 zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand bedingt sind anzuordnen. Auch dieser Tatbestand ist vorliegend nicht erfüllt. Bei der Kölnstraße handelt es sich um eine nicht lastbeschränkte Straße. Die anliegenden Gebäude müssen so gegründet sein, dass sie durch eine normale Nutzung der Straße keinen Schaden nehmen. Der Verwaltung sind zudem keine Schäden an den Straßen oder anliegenden Häusern durch den vermehrten Schwerlastverkehr bekannt. Der Verwaltung liegen damit keine Erkenntnisse vor, die eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 rechtfertigen würden. Die Entwässerungsanlagen wurden mit dem Ergebnis geprüft, dass im gesamten Streckenabschnitt mittelfristiger Reparaturbedarf an wenigen Abdeckungen und Sinkkästen vorliegt. Es wurden zwei defekte und hörbar klappernde Kanaldeckel sowie drei schadhafte Sinkkästen lokalisiert. An zwei der defekten Sinkkästen könnte eine Reparatur aufgrund der Lage im Straßenraum zeitnah und ohne gravierende Verkehrsbeeinträchtigungen durchgeführt werden. Der dritte defekte Sinkkasten befindet sich im Bereich der Busspur. Die beiden defekten Schachtdeckel liegen mitten auf der stark frequentierten Fahrbahn der Kölnstraße, Eine Reparatur im laufenden, verdichteten Verkehr, ist kurzfristig nicht möglich. Hierfür müssten zunächst koordinierte Verkehrsführungen abgestimmt werden. Vorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de