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261544-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Anordnung von Tempo 30 im Bereich der Kölnstraße zwischen An der Josefshöhe und Chlodwigsplatz

Nummer
261544-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.10.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261544 Bürgerantrag: Anordnung von Tempo 30 im Bereich der Kölnstraße zwischen An der Josefshöhe und Chlodwigsplatz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261544-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Anordnung von
Tempo 30 im Bereich der Kölnstraße zwischen An
der Josefshöhe und Chlodwigsplatz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei den im Antrag angesprochenen Maßnahmen handelt es sich um ein
Geschäft der laufenden Verwaltung.
Die Voraussetzungen, unter denen Tempo 30 angeordnet werden kann, sind
abschließend in der StVO geregelt. So kann zum Beispiel aus Gründen des
Lärmschutzes oder im Nahbereich von schützenswerten Einrichtungen (Kitas,
Pflegeheime etc.) streckenbezogen Tempo 30 angeordnet werden. Diese
Gründe sind vorliegend nicht gegeben.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Tempo 30 zur Verhütung von
außerordentlichen Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand
bedingt sind anzuordnen. Auch dieser Tatbestand ist vorliegend nicht erfüllt.
Bei der Kölnstraße handelt es sich um eine nicht lastbeschränkte Straße. Die
anliegenden Gebäude müssen so gegründet sein, dass sie durch eine normale
Nutzung der Straße keinen Schaden nehmen. Der Verwaltung sind zudem
keine Schäden an den Straßen oder anliegenden Häusern durch den
vermehrten Schwerlastverkehr bekannt.
Der Verwaltung liegen damit keine Erkenntnisse vor, die eine Reduzierung der
Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 rechtfertigen würden.
Die Entwässerungsanlagen wurden mit dem Ergebnis geprüft, dass im
gesamten Streckenabschnitt mittelfristiger Reparaturbedarf an wenigen
Abdeckungen und Sinkkästen vorliegt. Es wurden zwei defekte und hörbar
klappernde Kanaldeckel sowie drei schadhafte Sinkkästen lokalisiert. An zwei
der defekten Sinkkästen könnte eine Reparatur aufgrund der Lage im
Straßenraum zeitnah und ohne gravierende Verkehrsbeeinträchtigungen
durchgeführt werden. Der dritte defekte Sinkkasten befindet sich im Bereich der
Busspur. Die beiden defekten Schachtdeckel liegen mitten auf der stark
frequentierten Fahrbahn der Kölnstraße, Eine Reparatur im laufenden,
verdichteten Verkehr, ist kurzfristig nicht möglich. Hierfür müssten zunächst
koordinierte Verkehrsführungen abgestimmt werden.
Vorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de