Zum Inhalt springen

← zurück zu 261571

261571-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Realisierung eines 5-Minuten-Taktes auf der Stadtbahnlinie 66 ab Ende 2027

Nummer
261571-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.10.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich application/pdf Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 261571 Bürgerantrag: Realisierung eines 5-Minuten-Taktes auf der Stadtbahnlinie 66 ab Ende 2027

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.400 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261571-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Realisierung eines 5-Minuten-Taktes
auf der Stadtbahnlinie 66 ab Ende 2027
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
03.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zusätzliche Verkehrsleistungen auf der Stadtbahn als Schienenersatzverkehr
während einer Korridorsanierung können grundsätzlich durch go.Rheinland
bzw. den Bund gefördert werden. Einem solchen Konzept inklusive
vollständiger Kostenübernahme hatte go.Rheinland bereits für die aktuell
laufende Sperrung der rechten Rheinstrecke zugestimmt (vgl. DS 253784).
Aufgrund des Ausfalls der Stadtbahnfahrzeuge konnte dieses Konzept jedoch
nur an wenigen Tagen gefahren werden. Seitens der Stadt Bonn bzw.
go.Rheinland wird ein solches Konzept für den Zeitraum der linksrheinischen
Baumaßnahmen ebenfalls in Betracht gezogen und in den Planungen
berücksichtigt. Go.Rheinland kam diesbezüglich vor kurzem auf die Verwaltung
zu, um eine mögliche Umsetzung abzustimmen. Die Planungen zum SEV
während der linksrheinischen Sperrungen sind jedoch noch nicht
abgeschlossen, sodass zur Umsetzbarkeit noch keine finalen Aussagen
getroffen werden können.
Eine Taktverdichtung auf den im Zuge der linksrheinischen Streckensperrung
relevanten Stadtbahnstrecken könnte für den Zeitraum der Förderung daher
ohne Mehrkosten umgesetzt werden. Ohne eine Förderung würde die
Taktverdichtung auf einen 5-Minuten-Takt zu deutlichen Mehrkosten führen, die
aufgrund der aktuellen Haushaltssituation nicht finanzierbar sind. Daher ist
durch den Verwaltungsvorstand der Stadt Bonn beschlossen worden, dass die
regulär (unabhängig von möglichen SEV-Leistungen) geplante Taktverdichtung
auf der Linie 67 (Umstellung von Linie 66 auf Linie 67 durch das neue
Stadtbahnzielkonzept) grundsätzlich nicht umgesetzt werden soll.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen und verweist gleichzeitig auf
die bereits stattfindenden Abstimmungen der Verwaltung zu diesem Thema. Mit
diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@lage ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de