261571-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Realisierung eines 5-Minuten-Taktes auf der Stadtbahnlinie 66 ab Ende 2027
Kerndaten
- Nummer
- 261571-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.10.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261571-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Realisierung eines 5-Minuten-Taktes auf der Stadtbahnlinie 66 ab Ende 2027 Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zusätzliche Verkehrsleistungen auf der Stadtbahn als Schienenersatzverkehr während einer Korridorsanierung können grundsätzlich durch go.Rheinland bzw. den Bund gefördert werden. Einem solchen Konzept inklusive vollständiger Kostenübernahme hatte go.Rheinland bereits für die aktuell laufende Sperrung der rechten Rheinstrecke zugestimmt (vgl. DS 253784). Aufgrund des Ausfalls der Stadtbahnfahrzeuge konnte dieses Konzept jedoch nur an wenigen Tagen gefahren werden. Seitens der Stadt Bonn bzw. go.Rheinland wird ein solches Konzept für den Zeitraum der linksrheinischen Baumaßnahmen ebenfalls in Betracht gezogen und in den Planungen berücksichtigt. Go.Rheinland kam diesbezüglich vor kurzem auf die Verwaltung zu, um eine mögliche Umsetzung abzustimmen. Die Planungen zum SEV während der linksrheinischen Sperrungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen, sodass zur Umsetzbarkeit noch keine finalen Aussagen getroffen werden können. Eine Taktverdichtung auf den im Zuge der linksrheinischen Streckensperrung relevanten Stadtbahnstrecken könnte für den Zeitraum der Förderung daher ohne Mehrkosten umgesetzt werden. Ohne eine Förderung würde die Taktverdichtung auf einen 5-Minuten-Takt zu deutlichen Mehrkosten führen, die aufgrund der aktuellen Haushaltssituation nicht finanzierbar sind. Daher ist durch den Verwaltungsvorstand der Stadt Bonn beschlossen worden, dass die regulär (unabhängig von möglichen SEV-Leistungen) geplante Taktverdichtung auf der Linie 67 (Umstellung von Linie 66 auf Linie 67 durch das neue Stadtbahnzielkonzept) grundsätzlich nicht umgesetzt werden soll. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen und verweist gleichzeitig auf die bereits stattfindenden Abstimmungen der Verwaltung zu diesem Thema. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de