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261585 · Große Anfrage

Volt-Anfrage: Interhospitaltransport UKB

Nummer
261585
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
24.08.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz 15.10.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 15.09.2026 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 261585-02 ST Volt-Anfrage: Interhospitaltransport UKB
  2. 261585-01 ST Vertagungsbitte zur Volt-Anfrage: Interhospitaltransport UKB

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Große Anfrage
öffentlich
261585
Fragesteller/in:
Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Fabio Sánchez Copano
21.08.2026
Volt-Anfrage: Interhospitaltransport UKB
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
15.09.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und
Bevölkerungsschutz
15.10.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten Auskunft zu folgenden Themen zu geben:
1. Einsatzfrequenz
Wie oft wurden in den vergangenen dreieinhalb Jahren (bitte aufgeschlüsselt
nach den Kalenderjahren 2023, 2024, 2025 sowie dem bisherigen Jahr 2026)
Fahrzeuge des städtischen Rettungsdienstes durch die Leitstelle der
Universitätsklinik Bonn (UKB) für klinikinterne Transporte angefordert?
Gemeint sind ausschließlich Verlegungsfahrten von bereits aufgenommenen
Patient*innen zwischen zwei Häusern auf dem Klinikgelände (Bspw. zwischen
Notfallzentrum und Neurologie). Originäre Notfalleinsätze der Primärrettung für
Personen auf dem Klinikgelände sind hiervon explizit auszunehmen.
Zur detaillierten Einordnung bitte die Gesamtzahlen wie folgt aufschlüsseln:
• Nach den eingesetzten Rettungsmitteln (Rettungswagen vs.
Krankentransportwagen).
• Nach den zugrundeliegenden Einsatzstichwörtern gemäß der Alarm-
und Ausrückeordnung, differenziert nach Verlegung 1 bis Verlegung 5.
• In wie vielen Fällen wurde bei diesen klinikinternen Transporten die
Nutzung von Sonder- und Wegerechten in Anspruch genommen?
• In wie vielen Fällen (sofern statistisch erfassbar) wurde bei der
Anforderung explizit ein eigener Kapazitätsengpass des klinikinternen
Transportdienstes als Grund für die Anforderung städtischer
Rettungsmittel angegeben?
2. Kosten und AbrechnungSeite 1 von 2
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Welche Gebühren werden der UKB für diese internen Einsätze pro Einsatz in
Rechnung gestellt?
3. Sonderkonditionen
Gibt es für die UKB bei der Inanspruchnahme städtischer Rettungsmittel für
klinikinterne Transporte vertraglich vereinbarte Sonderkonditionen,
Pauschalierungen oder abweichende Gebührensätze im Vergleich zur
regulären, für alle Bürgerinnen und Bürger geltenden
Rettungsdienstgebührensatzung der Bundesstadt Bonn? Wenn ja, wie
gestalten sich diese konkret?
4. Auswirkungen auf die Vorhaltung des städtischen Rettungsdienstes
Wie bewertet die Verwaltung die regelmäßige Bindung städtischer
Rettungsmittel für klinikinterne Logistikfahrten des UKB im Hinblick auf die
allgemeine Auslastung, die Hilfsfristen und die Vorhalteplanung des Bonner
Rettungsdienstes? Kommt es hierdurch zu spürbaren Engpässen in der
regulären Notfallrettung und des Krankentransportes?
Begründung
Es ist festzustellen, dass die UKB für rein klinikinterne Patient*innentransporte
regelmäßig auf Einsatzmittel des städtischen Rettungsdienstes
zurückgreift.Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 RettG NRW fallen Beförderungen mit
Fahrzeugen des Krankenhauses innerhalb des Krankenhausbereichs
ausdrücklich nicht unter den Geltungsbereich des Rettungsgesetzes. Nutzt das
UKB für solche internen Logistikfahrten jedoch die von der Stadt vorgehaltenen
Rettungsmittel, greift diese Ausnahme nicht mehr. Dadurch werden städtische
Kapazitäten gebunden, die primär den Sicherstellungsauftrag für die
Notfallrettung und den allgemeinen Krankentransport der Bonner Bevölkerung
erfüllen sollen. Eine regelmäßige Nutzung kommunaler Rettungsmittel für die
klinikinterne Logistik wirft Fragen bezüglich der Vorhalteplanung, der
Verfügbarkeit für Notfälle und der Einhaltung von Hilfsfristen auf. Vor allem
auch dem Hintergrund geschuldet, der immer mehr zunehmenden Einsätze.
Zudem muss im Sinne der wirtschaftlichen Transparenz geklärt werden, ob
diese Inanspruchnahme städtischer Ressourcen verursachungsgerecht und
vollständig durch das UKB refinanziert wird oder ob die Stadt hier indirekt
klinikinterne Strukturdefizite subventioniert.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 11:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de