261613 · Beschlussvorlage
Personalbedarf für politisch beschlossene semistationäre Messanlagen
Kerndaten
- Nummer
- 261613
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.10.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Beuel Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 261613 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Personalbedarf für politisch beschlossene semistationäre Messanlagen Beratungsfolge Hauptausschuss 05.11.2026 Empfehlung Rat 12.11.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einrichtung der erforderlichen Stellen wird zugestimmt. Begründung: Bezugnehmend auf die Mitteilungsvorlage (DS. 261154-03) zum Umsetzungsstand der Entlastungsmaßnahmen im Zusammenhang der Bonner Nordbrücke wird die unter Ziffer 8 angekündigte Beschlussvorlage vorgelegt. Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der BV Beuel über Geschwindigkeitsüberschreitungen auf den Ausweichstrecken in Zusammenhang mit der Sperrung der Nordbrücke, besteht ein erhöhter Bedarf an semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen. Zudem dürfen Kommunen seit der Änderung des Ordnungsbehördengesetztes nun auch auf Autobahnen semistationäre sowie mobile Geschwindigkeitskontrollen durchführen, wodurch ein zusätzlicher Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geleistet werden kann. Daher wird bereits nach geeigneten Standorten gesucht. Die derzeit vorhandenen fünf semistationären Messanlagen sind bereits mehrere Monate im Voraus vollständig ausgelastet und können für die sich zusätzlich ergebenen o.g. Anfragen nicht zeitnah eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund sollen die bereits mit der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2025/2026 politisch beschlossenen zusätzlichen vier Messanlagen zeitnah ausgeschrieben und beschafft werden. Da der bestehende Vertrag über die fünf derzeit eingesetzten semistationären Messanlagen ausläuft und daher eine Neuausschreibung erforderlich ist, sollen in diesem Zusammenhang zugleich die vier politisch beschlossenen zusätzlichen Anlagen ausgeschrieben werden. Die zusätzlichen vier Messanlagen sollen nicht unmittelbar mit Vertragsbeginn angemietet werden, sondern erst, wenn das hierfür notwendige Personal zur Bearbeitung der Verfahren und Betreuung der Messanlagen zur Verfügung steht. Für den Betrieb und die sachgerechte Bearbeitung der daraus resultierenden Verfahren ist eine entsprechende personelle Verstärkung erforderlich.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ergänzend werden folgende Stellen benötigt: • 8 Stellen in der Sachbearbeitung Bußgeldstelle (E 7 / A 7 TVöD) • 1 Stelle in der Datenerfassung (E 4 TVöD) • 1 Stelle in der Geschäftsstelle (E 4 TVöD) • 1 Stelle für die Betreuung der Messanlagen, insbesondere für die Durchführung und Auswertung von Verkehrsanalysen sowie für die Korrespondenz mit Gerichten und Sachverständigen (E 7 TVöD) Die entstehenden Personalkosten (s. u.) werden vollständig durch die zu erwartenden Einnahmen aus den entsprechenden Bußgeldverfahren gedeckt. Pro Trailer werden im Jahr etwa 19.000 Verfahren eingeleitet. Das entspricht einer geschätzten Einnahme von 750.000€ pro Trailer pro Jahr. Die Beschaffung und der wirtschaftliche Betrieb der zusätzlichen vier Messanlagen sind nur bei einer zeitgleichen Bereitstellung des hierfür erforderlichen Personals möglich und sinnvoll. Eine entsprechende Personalisierung ist daher Voraussetzung für die zeitnahe Umsetzung des politischen Beschlusses. Die Neuausschreibungen erfolgen unter den Voraussetzungen des Personalkonsolidierungskonzeptes. Die Trailer sind bereits im Haushalt eingeplant. Bei Nichtbeschluss müssten die dafür eingeplanten Erträge wieder herausgenommen werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.02.04 Verkehrsangel. 1.33.00.02.04.01 Überw. d. ruhenden und fließenden Verkehrs Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2027: 764.063.50 2028: 786.985,41 2029: 810.594,97 2030: 826.806,87 2031: 843.343.01 133000204 70.1000 2027: 764.063.50 2028: 786.985,41 2029: 810.594,97 2030: 826.806,87 2031: 843.343.01 Die Mittel werden für den Haushalt 2027/2028 nachgemeldet (133000204 /65.1000)Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Einzahlungen / Erträge 2027: 770.000 2028: 3.080.000 2029: 3.080.000 2030: 3.080.000 2031: 3.080.000 133000204 /65.1000 Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 10:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de