261618-01 · Beschlussvorlage
N-Vorlage - Taskforce Nordbrücke - Maßnahmen auf der Oxfordstraße
Kerndaten
- Nummer
- 261618-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.10.2026
- Letzte Änderung
- 21.10.2026
Beratungsfolge
- noch nicht terminiert Entscheidung federführend
- noch nicht terminiert Anhörung
- noch nicht terminiert Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 261618-01 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III N-Vorlage - Taskforce Nordbrücke - Maßnahmen auf der Oxfordstraße Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.11.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 24.11.2026 Anhörung Rat 10.12.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der in der Begründung dargestellten und bereits ausgeführten Entfer- nung der Bestandsmarkierung wird nachträglich zugestimmt. 2. Der durchgeführten Veränderung am Linksabbiegestreifen von der Ox- fordstraße in die Wilhelmstraße mit Markierung des Schutzstreifens für den Radverkehr wird nachträglich zugestimmt. Begründung Die Mitteilungsvorlage der Verwaltung DS 261618 mit dem folgenden Inhalt wurde vom Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 15.09.2026 zum Beschlusspunkt erhoben und vertagt: In der Task Force Nordbrücke wurden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses zur Abmilderung der verkehrlichen Situation aufgrund der Vollsperrung der Nordbrücke thematisiert. Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Nach Ratsbeschluss DS 261337 vom 13.07.2026 wurde in der Oxfordstraße in Fahrtrichtung Westen zwischen Maarhofplatz und Bornheimer Straße sowie am Berliner Platz in Fahrtrichtung Osten zwischen Budapester Straße und Wilhelmstraße eine zweistreifige Verkehrsführung für den motorisierten Individualverkehr eingerichtet. Hierzu wurde die Bestandsmarkierung nicht entfernt, sondern lediglich eine Gelbmarkierung zusätzlich aufgebracht. Gemäß Straßenverkehrsordnung gilt bei derartigen Markierungen die Gelbmarkierung. Vor Ort zeigt sich jedoch, dass die Zweistreifigkeit in vielen Fällen nicht alsSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) solche erkannt wird. Die Verwaltung wird aus diesem Grund die Bestandmarkierung jeweils am Beginn der Zweistreifigkeit auf einer gewissen Länge entfernen und nur die Gelbmarkierungen belassen. Dies ausschließlich, um die Erkennbarkeit der temporären Zweistreifigkeit zu verbessern und ausdrücklich nicht, um die Maßnahmen dauerhaft einzurichten (siehe Beschlusspunkt 1). Nach dem oben genannten Ratsbeschluss soll ebenfalls das Linksabbiegen/ Wenden am Linksabbieger von der Oxfordstraße zum Florentiusgraben unterbunden werden. Hauptgrund für diesen Beschluss ist die Tatsache, dass zahlreiche Fahrzeuge den Rückstau in der Kölnstraße am Bertha-von-Suttner- Platz umfahren, indem am Wilhelmsplatz die Wilhelmstraße als Ausweichstrecke genutzt wird. Entsprechende Fahrzeuge wenden dann am genannten Linksabbieger. Da dessen Leistungsfähigkeit gering ist, kam es regelmäßig zum Rückstau in den Geradeausfahrstreifen der Oxfordstraße mit entsprechender Behinderung des Verkehrsflusses. Mit Einrichtung der zweistreifigen Führung des Linksabbiegers aus der Kölnstraße zum Bertha-von-Suttner-Platz hat der Wendeverkehr am Linksabbieger zum Florentiusgraben abgenommen. Hinzu kommt, dass ein eventueller Rückstau dort nicht mehr zur zwangsläufigen Behinderung des Geradeausverkehrs der Oxfordstraße führt, weil dort ein zweiter Fahrstreifen für den Geradeausverkehr eingerichtet wurde. Die Verwaltung wird die Situation daher zunächst weiter beobachten und den Ratsbeschluss ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt umsetzen, wenn weiterhin entsprechender Bedarf besteht. Update: Die Annahme der Verwaltung hat sich nicht bestätigt. Vielfach wurden der Rückstau in der Kölnstraße über Wilhelmstraße/Oxfordstraße/U-Turn Florentiusgraben umfahren und in der Folge die Stadtbahn-/Straßenbahngleise weiterhin blockiert. Der Linksabbieger wurde daher inzwischen gesperrt. Für den Radverkehr aus der Altstadt kommend in Richtung Osten wurde eine Umleitung über Sterntorbrücke – Wilhelmstraße – Oxfordstraße eingerichtet, weil eine Schutzstreifenlösung im Bereich des Linksabbiegefahrstreifens zur Wilhelmstraße aus Platzgründen zunächst nicht möglich war. Weitere bereits angekündigte Prüfungen der Situation haben ergeben, dass durch einen baulichen Eingriff unter Verkürzung des Linksabbiegefahrstreifens eine ausreichende Breite zur Markierung eines solchen Schutzstreifens ermöglicht werden kann. Die entsprechende Maßnahme wird schnellstmöglich umgesetzt (siehe Beschlusspunkt 2). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 22.10.2026, 03:20 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de